Habe zum Volkverhetzungsparagraphen eine Frage. Vielleicht kann die ja irgendjemand hier beantworten.
Nehmen wir an, das Volk ließe sich verhetzen, würde also irgendwelchen Hetzparolen auf den Leim gehen um dann als wilde Meute Amok zu laufen. Dann würde dies bedeuten, das Volk sei unmündig, was wiederum bedeuten würde, es wäre falsch ein unmündiges Volk wählen zu lassen, d.h. die Demokratie wäre absurd.
Wenn das Volk andersherum jedoch mündig und geistig gefestigt genug ist, um über die Politik bestimmen zu dürfen, so wäre der Volksverhetzungsparagraph nicht nur überflüssig, sondern eine unnötige Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Wer kann diesen Widerspruch auflösen?