Die rechtsextreme NPD darf am kommenden Wochenende eine Parteiveranstaltung in der Lichtenberger Max-Taut-Schule abhalten. Das OLG Berlin lehnte eine Beschwerde der Senatsverwaltung dagegen ab.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Gleichheitsgrundsatz. Danach müssen alle zugelassenen Parteien gleich behandelt werden.
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