Zitat Zitat von Nationalix Beitrag anzeigen
Und wie rechtfertigst Du die Schließung vor der KZV?
Durch Notstand nach 228 BGB, und das wird dann durchgeklagt, wenn es sein muß. Jeden Furz mußt Du zertifizieren lassen und die Hygienekette lückenlos dokumentieren, aber in diesem Fall soll das nicht gelten? Das ist mal mindestens fahrlässige Körperverletzung, von der Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten mal ganz zu schweigen.

Nachtrag:
Ich habe vor fünf Wochen Sterillium bestellt, nicht lieferbar. Mundschutz, nicht lieferbar, Handschuhe Größe L, nicht lieferbar, Wischtücher für Flächendesinfektion, nicht lieferbar.

Da nützt die schöne QM-Scheiße mit den genauen Arbeitsanweisungen auch nix.