Auf Grund der immer geringeren Wahlbeteiligung einerseits und der zunehmenden Bürgerproteste ausserhalb der etablierten Politik andererseits will die SPD auf Bundesebene eine sog. Volksgesetzgebung einführen. Dies sieht der Entwurf für das Fortschrittsprogramm der SPD vor.
Vorgesehen ist ein dreistufiges Verfahren, bei dem im ersten Schritt die Bürger mit einer Volksinitiave das Parlament zu einem bestimmten Gesetz auffordern können.
Im zweiten Schritt kann dann auch gegen das Parlament eine Mehrheit der Bürger per Volksentscheid ein Gesetz beschliessen bis hin zu einer Grundgesetzänderung bei ausreichender Mehrheit.
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