User in diesem Thread gebannt : mr-mali |
Nein, aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass dies so nicht stimmt.
Entscheidend ist für den Mann wohl eher wie befriedigend sein Sex ist und nicht das es ihm ermöglicht wird bei jeder Gelegenheit sein Sperma in 2min durch die Gegend zu schleudern. Der Orgasmus selbst ist nämlich der selbe, ob beschnitten oder nicht. Nur das einige vorher mit ihrer Partnerin etwas mehr spaß hatten und die anderen sich nach getaner Arbeit wieder in den faul in den Sessel fallen lassen können um noch rechtzeitig das Ende der Werbung in der Sportschau anzusehen....
das einzige was bei mir und meinen Söhnen beschnitten wurde, war das Taschengeld! :]
Die "eigene Erfahrung" anderer bestätigen jedoch meine Thesen.
Wie dem auch sei: Ob Mann oder Weib, ab 16/ 18 sollen sie sich beschneiden dürfen wie sie lustig sind und somit den diese Erfahrungen machen. Solange sie der Krankenkasse nicht zur last fallen.
Zuvor muß es in Europa heißen: Finger und erst recht Skalpell weg von den Geschlechtsteilen der Babys oder Kinder!
US-Hegemonie, Zionismus und international operierende Konzerne
- der Faschismus unserer Zeit.
Den zweiten Satz muß man sich ohnehin mal auf der Zunge zergehen lassen. Er verspottet den hohen Anspruch des vorhergehenden bei genauerem Hinsehen geradezu bis zur Unerträglichkeit!Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Da es aber die Basis der deutschen Demokratie ist (die solange bestehen wird, bis sie verboten wird) ist man ja daran gewöhnt.
"Free your mind - and your ass will follow"
(George Clinton, 1970)
Keineswegs und man muss auch kein Verfassunsgsrechtler sein um das zu Wissen. Ein bisschen logischer Menschenverstand sollte schon ausreichen. Eine Gefängnisstrafe greift in die Freiheit der Person ein und ist deshalb in einem Bundesgesetz einzeln geregelt.
Es dürfte auch klar sein, das ein Gesetz was den Artikel 2 erlaubterweise negiert immernoch den anderen 140 Artikeln gerecht werden muss.
Deshalb ist es unredlich zu behaupten, diese Einschränkung würde dem gesetzgeber freie Hand lassen, das ist mitnichten so und erschließt sich aus dem gesamtkontext der Verfassung von selbst!
Natürlich ist sie das.
In den USA hat sich diese "Sitte" bei den WASPs, den "white anglo saxon protestants" am Ende des 19. Jhdt. etabliert. Damals waren pseudowissenschaftliche Quaksalber dabei, eine puritanische Gesundheitsideologie (teilweise) zu etablieren. Bekanntester Vertreter für uns Europäer: Dr. KELLOGG.
Daher stammt das Märchen, daß die männliche Beschneidung am Onanieren hindere und sie der Sauberkeit und somit auch der pysischen Gesundheit dienlich sei. Letzteres ein Quatsch, der auch heute noch gerne aufgebrüht wird. Siehe die angeblich geringere Krebsrate ...
Die damaligen Vertreter des vorzüglich hochachtungsvollen wissenschaftlichen Unsinns waren übrigens auch der Meinung, daß die Frauenbeschneidung -so sie denn klinisch einwandfrei durchgeführt wird- auch der Frau in psychischer wie physischer Hinsicht fromme!
"...erschließt sich aus dem gesamtkontext der Verfassung von selbst!"
Nach diesem Satz zu urteilen, könntest du aber ein Verfassungsrechtler sein (in Deutschland - versteht sich!)
"Von selbst" erschließen sich Dinge angeblich meist dann, wenn sie sich im Grunde gar nicht erschließen, sondern hingebogen werden müssen.
"Free your mind - and your ass will follow"
(George Clinton, 1970)
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