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Umfrageergebnis anzeigen: Beschneidung befidne ich für sinnvoll?

Teilnehmer
155. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja

    32 20,65%
  • Nein

    102 65,81%
  • Ein bisschen ja, ein bisschen nein

    21 13,55%
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Thema: Die Beschneidung (Ritual) / Sammelstrang

  1. #101
    Tastaturdesinfizierer
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    Standard AW: Kollidiert Beschneidung mit Artikel 2,2?

    Zitat Zitat von Cash! Beitrag anzeigen
    Richtig. Wobei es natürlich irrwitzig ist anzunehmen, man könnte ohne Vorhaut nicht Onanieren. Es gibt sogar Untersuchungen, wonach beschnittende Männer beim sex ausdauernder wären. Würde meine Hand dafür aber nichts ins feuer legen wollen....
    Na Hauptsache nicht Dein Schwänzelchen.

    Logisch kann ein Beschnittener erheblich länger rammeln: Die Feinfühligkeit der Eichel ist ERHEBLICH in Mitleidenschaft gezogen; eine durchaus ähnliche Unempfindlichkeit wie bei den weniger "heftigen" Clitorisbeschneidungen.

  2. #102
    Mitglied Benutzerbild von Cash!
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    Standard AW: Kollidiert Beschneidung mit Artikel 2,2?

    Zitat Zitat von Achsel-des-Bloeden Beitrag anzeigen
    Die Feinfühligkeit der Eichel ist ERHEBLICH in Mitleidenschaft gezogen;
    Nein, aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass dies so nicht stimmt.

    Entscheidend ist für den Mann wohl eher wie befriedigend sein Sex ist und nicht das es ihm ermöglicht wird bei jeder Gelegenheit sein Sperma in 2min durch die Gegend zu schleudern. Der Orgasmus selbst ist nämlich der selbe, ob beschnitten oder nicht. Nur das einige vorher mit ihrer Partnerin etwas mehr spaß hatten und die anderen sich nach getaner Arbeit wieder in den faul in den Sessel fallen lassen können um noch rechtzeitig das Ende der Werbung in der Sportschau anzusehen....

  3. #103
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Kollidiert Beschneidung mit Artikel 2,2?

    das einzige was bei mir und meinen Söhnen beschnitten wurde, war das Taschengeld! :]

  4. #104
    Tastaturdesinfizierer
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    Standard AW: Kollidiert Beschneidung mit Artikel 2,2?

    Zitat Zitat von Cash! Beitrag anzeigen
    Nein, aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass dies so nicht stimmt.
    ...
    Die "eigene Erfahrung" anderer bestätigen jedoch meine Thesen.

    Wie dem auch sei: Ob Mann oder Weib, ab 16/ 18 sollen sie sich beschneiden dürfen wie sie lustig sind und somit den diese Erfahrungen machen. Solange sie der Krankenkasse nicht zur last fallen.

    Zuvor muß es in Europa heißen: Finger und erst recht Skalpell weg von den Geschlechtsteilen der Babys oder Kinder!

  5. #105
    Gegen Ausbeuterei Benutzerbild von Frei-denker
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    Standard AW: Kollidiert Beschneidung mit Artikel 2,2?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    ...

    In den USA werden rund 50 bis 60% der männlichen Neugeboren beschnitten. Zwar nicht direkt als religiös bedingter Akt, aber teilweise sind gewisse religiöse Ansichten dafür verantwortlich, die Bestandteile der natürlichen Sexxualität ablehnen (z.B. Mastubation), dem sollen solche Beschneidungen entgegenwirken.
    Sollte dies stimmen - wäre eine solche Genitalverstümmelung dann nicht ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen, bei dem seine Möglichkeiten Sexualität auszuleben begrenzt werden?
    US-Hegemonie, Zionismus und international operierende Konzerne

    - der Faschismus unserer Zeit.

  6. #106
    Wüstensohn Benutzerbild von Manfred_g
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    Standard AW: Kollidiert Beschneidung mit Artikel 2,2?

    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
    Den zweiten Satz muß man sich ohnehin mal auf der Zunge zergehen lassen. Er verspottet den hohen Anspruch des vorhergehenden bei genauerem Hinsehen geradezu bis zur Unerträglichkeit!
    Da es aber die Basis der deutschen Demokratie ist (die solange bestehen wird, bis sie verboten wird) ist man ja daran gewöhnt.
    "Free your mind - and your ass will follow"
    (George Clinton, 1970)

  7. #107
    Mitglied Benutzerbild von Cash!
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    Standard AW: Kollidiert Beschneidung mit Artikel 2,2?

    Zitat Zitat von Manfred_g Beitrag anzeigen
    Den zweiten Satz muß man sich ohnehin mal auf der Zunge zergehen lassen. Er verspottet den hohen Anspruch des vorhergehenden bei genauerem Hinsehen geradezu bis zur Unerträglichkeit!
    Keineswegs und man muss auch kein Verfassunsgsrechtler sein um das zu Wissen. Ein bisschen logischer Menschenverstand sollte schon ausreichen. Eine Gefängnisstrafe greift in die Freiheit der Person ein und ist deshalb in einem Bundesgesetz einzeln geregelt.

    Es dürfte auch klar sein, das ein Gesetz was den Artikel 2 erlaubterweise negiert immernoch den anderen 140 Artikeln gerecht werden muss.

    Deshalb ist es unredlich zu behaupten, diese Einschränkung würde dem gesetzgeber freie Hand lassen, das ist mitnichten so und erschließt sich aus dem gesamtkontext der Verfassung von selbst!

  8. #108
    Gegen Ausbeuterei Benutzerbild von Frei-denker
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    Standard AW: Kollidiert Beschneidung mit Artikel 2,2?

    Zitat Zitat von Manfred_g Beitrag anzeigen
    Den zweiten Satz muß man sich ohnehin mal auf der Zunge zergehen lassen. Er verspottet den hohen Anspruch des vorhergehenden bei genauerem Hinsehen geradezu bis zur Unerträglichkeit!
    Da es aber die Basis der deutschen Demokratie ist (die solange bestehen wird, bis sie verboten wird) ist man ja daran gewöhnt.
    Ja, hast du leider Recht. Ein Grundrecht wird durch jedes beliebige Gesetz abschaffbar.
    US-Hegemonie, Zionismus und international operierende Konzerne

    - der Faschismus unserer Zeit.

  9. #109
    Tastaturdesinfizierer
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    Standard AW: Kollidiert Beschneidung mit Artikel 2,2?

    Zitat Zitat von Frei-denker Beitrag anzeigen
    Sollte dies stimmen - wäre eine solche Genitalverstümmelung dann nicht ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen, bei dem seine Möglichkeiten Sexualität auszuleben begrenzt werden?
    Natürlich ist sie das.

    In den USA hat sich diese "Sitte" bei den WASPs, den "white anglo saxon protestants" am Ende des 19. Jhdt. etabliert. Damals waren pseudowissenschaftliche Quaksalber dabei, eine puritanische Gesundheitsideologie (teilweise) zu etablieren. Bekanntester Vertreter für uns Europäer: Dr. KELLOGG.
    Daher stammt das Märchen, daß die männliche Beschneidung am Onanieren hindere und sie der Sauberkeit und somit auch der pysischen Gesundheit dienlich sei. Letzteres ein Quatsch, der auch heute noch gerne aufgebrüht wird. Siehe die angeblich geringere Krebsrate ...

    Die damaligen Vertreter des vorzüglich hochachtungsvollen wissenschaftlichen Unsinns waren übrigens auch der Meinung, daß die Frauenbeschneidung -so sie denn klinisch einwandfrei durchgeführt wird- auch der Frau in psychischer wie physischer Hinsicht fromme!

  10. #110
    Wüstensohn Benutzerbild von Manfred_g
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    Standard AW: Kollidiert Beschneidung mit Artikel 2,2?

    Zitat Zitat von Cash! Beitrag anzeigen
    Keineswegs und man muss auch kein Verfassunsgsrechtler sein um das zu Wissen. Ein bisschen logischer Menschenverstand sollte schon ausreichen. Eine Gefängnisstrafe greift in die Freiheit der Person ein und ist deshalb in einem Bundesgesetz einzeln geregelt.

    Es dürfte auch klar sein, das ein Gesetz was den Artikel 2 erlaubterweise negiert immernoch den anderen 140 Artikeln gerecht werden muss.

    Deshalb ist es unredlich zu behaupten, diese Einschränkung würde dem gesetzgeber freie Hand lassen, das ist mitnichten so und erschließt sich aus dem gesamtkontext der Verfassung von selbst!
    "...erschließt sich aus dem gesamtkontext der Verfassung von selbst!"

    Nach diesem Satz zu urteilen, könntest du aber ein Verfassungsrechtler sein (in Deutschland - versteht sich!)

    "Von selbst" erschließen sich Dinge angeblich meist dann, wenn sie sich im Grunde gar nicht erschließen, sondern hingebogen werden müssen.
    "Free your mind - and your ass will follow"
    (George Clinton, 1970)

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