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Thema: Zeitarbeit abschaffen

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Zeitarbeit abschaffen

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    Man sieht diese Gewerkschaften taugen nix, erst Recht nicht wenn Sie sich den christlichen Anspruch geben...


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    BAG erklärt CGZP-Leiharbeitstarifverträge für unwirksam

    Seit SPD und Grüne im Jahr 2003 alle Beschränkungen in der Leiharbeit beseitigt haben, ist die Zahl der Menschen, die von Leihfirmen auf dem Markt vermietet werden, von 300.000 auf 900.000 (2010) gestiegen. Viele von ihnen wurden von den Arbeitsagenturen gezwungen, sich von den Menschenhändlern für Niedriglöhne vermieten zu lassen. LeiharbeiterInnen verdienen im Schnitt 30% weniger als ihre KollegInnen bei den Entleihfirmen. Eine Ursache für die Dumpinglöhne waren die Gefälligkeitstarifverträge der Christlichen Gewerkschaften.

    Am 14. Dezember hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt (Az: 1 ABR 19/10). Damit sind alle Tarifverträge unwirksam, die von der CGZP alleine abgeschlossen wurden. Das schriftliche Urteil des BAG liegt noch nicht vor.
    Sofortiger Rechtsanspruch auf „equal pay“

    Alle LeiharbeiterInnen, für die die jetzt unwirksamen Tarifverträge galten, oder in deren Arbeitsverträgen auf diese Bezug genommen wird, haben ab sofort einen Rechtsanspruch darauf, nach den gültigen Tarifverträgen, oder sonstigen Regelungen der Entleihfirmen bezahlt und behandelt zu werden. Selbstverständlich gehören dazu neben dem normalen Lohn auch Zulagen, variable Zuschläge, Prämien usw. Außerdem können die betroffenen LeiharbeiterInnen ggf. rückwirkend für die vergangenen 3 Jahre Anspruch auf Gleichbehandlung geltend machen (s.u.).

    Betroffen sind Beschäftigte, die in den vergangenen Jahren unter den CGZP-Tarifverträgen z.B. mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) oder dem Bundesverband Deutscher Dienstleistungsunternehmen e.V. (BDV) arbeiten mußten. Außerdem all jene, in deren Arbeitsverträgen auf diese Tarifverträge Bezug genommen wurde.

    Der rechtliche Hintergrund

    Schon in den Vorinstanzen hatten das Arbeitsgericht Berlin und das LAG Berlin-Brandenburg festgestellt, dass die CGZP nicht tariffähig ist. Die dagegen gerichteten Rechtsbeschwerden hat das BAG jetzt abgewiesen.

    In seiner Pressemitteilung begründet das BAG seine Entscheidung damit, dass Tarifverträge auf Arbeitnehmerseite nur von einer tariffähigen Gewerkschaft oder einem Zusammenschluss solcher Gewerkschaften (Spitzenorganisation) abgeschlossen werden können.
    Die CGZP ist aber keine Spitzenorganisation nach § 2 Abs. 3 Tarifvertragsgesez (TVG), weil sich ihre Mitgliedsgewerkschaften (CGB, DHV und GÖD) nicht im Umfang ihrer Tariffähigkeit zusammengeschlossen haben. Außerdem geht der in der Satzung der CGZP festgelegte Organisationsbereich für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung über den ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinaus.

    200.000 - 300.000 LeiharbeiterInnen hoffen auf Nachzahlungen

    Wenn kein gültiger Tarifvertrag für ein Leiharbeitsverhältnis angewandt wurde, gilt für die betroffenen LeiharbeiterInnen, dass Vereinbarungen, die sie für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlechter stellen, als die vergleichbaren Beschäftigten im Betrieb, unwirksam sind.

    Gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) §10 (4) können LeiharbeiterInnen in diesem Fall (Unwirksamkeit der Vereinbarung mit dem Verleiher nach § 9 Nr. 2 ) vom Verleiher die Gewährung der im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts verlangen.

    LeiharbeiterInnen, die nach CGZP-Tarif bezahlt wurden, haben damit Anspruch auf die gleichen tariflichen Bedingungen wie die Stammbelegschaften. Je nach angewandtem Tarif- oder Arbeitsvertrag besteht daher für viele Beschäftigte die Möglichkeit, die Differenz an Lohn, Zulagen, Urlaubstagen etc rückwirkend geltend zu machen.

    Da die CGZP-Tarifverträge (zumindest die bis 2009 abgeschlossenen) wegen Tarifunfähigkeit nichtig sind, sind auch dort festgelegte Ausschlussfristen nichtig. Die Geltendmachung der Ansprüche kann daher vermutlich bis zu 3 Jahre (§ 195 BGB) rückwirkend erfolgen!
    Alle LeiharbeiterInnen sollten zügig prüfen ob in ihren Arbeitsverträgen auf die Tarifverträge der Tarifgemeinschaft CGZP Bezug genommen wird und ggf Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

    Achtung miese Tricks

    Seit 01. Januar 2010 haben neben der Tarifgemeinschaft CGZP auch die Pseudogewerkschaften CGM, DHV und GÖD die Tarifverträge in der Leiharbeit mit unterschrieben. Ob diese neuen Tarife vom BAG Urteil mit erfasst werden ist noch nicht bekannt, es ist aber zu erwarten, dass sie erstmal weiter gültig sind.

    CGZP und DGB-Tarifgemeinschaft

    Die CGZP hat mit etwa 1.600 Firmen der Verbände AMP und BVD, aber auch mit kleinen Verleihern Tarifverträge abgeschlossen, die für zwei- bis dreihunderttausend LeiharbeiterInnen angewendet wurden. Von den rund 800.000 LeiharbeiterInnen, die im Jahr 2008 in Deutschland im Durchschnitt beschäftigt waren, waren nach Angaben der FAZ 1.383 Personen Mitglieder der Christlichen Gewerkschaften der CGZP.

    Für rund 500.000 heutige LeiharbeiterInnen gelten nicht die Tarifverträge der CGZP, sondern die Deals, die die DGB-Tarifgemeinschaft mit den beiden großen Menschenhändlerverbänden iGZ und BZA abgeschlossen hat. Diese Tarifverträge sind an manchen Punkten minimal besser, d.h. die Dumpinglöhne sind teilweise um einige Cent pro Stunde höher. Der Mitgliederstand der DGB-Gewerkschaften in der Leiharbeit dürfte sich aber aus gutem Grund ebenfalls im mikroskopischen Bereich bewegen.

    Mindestlohn – die (er)Lösung?

    Von dem BAG Urteil gegen die CGZP profitieren diese LeiharbeiterInnen nicht, denn erst in diesem Jahr hat die DGB-Tarifgemeinschaft ihre eigenen Dumpingverträge verlängert. Umso absurder ist die vorgetragene Freude von verdi- und DGB Funktionären. Sie haben - selbst wenn sie es wollten - keine Möglichkeit mehr, die Leiharbeitsindustrie durch die Verweigerung eines Tarifabschlusses zu „equal pay“ und „equal treatment“ zu zwingen. Auch wenn sie ihre Tarifverträge jetzt fristgerecht kündigen würden, würden diese nachwirken, Jahr für Jahr, wie in Stein gemeißelt. So ist es kein Wunder, dass von DGB, verdi und IG Metall schon seit längerem ein Mindestlohn für die Leiharbeitsindustrie gefordert wird. Es wäre ein Ausweg aus ihrem selbst verschuldeten Dilemma – allerdings auf Kosten der LeiharbeiterInnen. Denn ein staatlich verordneter Mindestlohn wird immer weit unter den Löhnen und Arbeitsbedingungen in den Entleihfirmen liegen und damit das Gegenteil von „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ sein. Es wäre die Fortsetzung der Massendiskriminierung unter anderem Namen.

    Für die Gewerkschaften der FAU gilt weiterhin, dass wir den gewerblichen Menschenhandel für ein Verbrechen halten und die umgehende Abschaffung der Leiharbeit fordern!

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard AW: Zeitarbeit abschaffen

    Zitat Zitat von Mister_Disco Beitrag anzeigen
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    Man sieht diese Gewerkschaften taugen nix, erst Recht nicht wenn Sie sich den christlichen Anspruch geben...
    Das ist keine Gewerkschaft sondern es sind Verbrecher.

    Dortmund/Duisburg. Die Dortmunder Zeitarbeitsgruppe Artos soll Mitarbeiter verpflichtet haben, der christlichen Gewerkschaft BIGD mit Sitz in Duisburg beizutreten. Mitunter wurden sie zu Mitgliedern ohne es zu wissen. Es besteht der Verdacht auf „gewerbsmäßigen Betrug“.

    Die christlichen Gewerkschaften geraten weiter unter Druck. Nachdem bereits das Bundesarbeitsgericht die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) für nicht tariffähig erklärte, enthüllen nun Recherchen des ZDF-Magazins Frontal 21 die unseriösen Methoden, mit denen Mitglieder für die christliche Einzelgewerkschaft BIGD gekeilt wurden. Es besteht der Verdacht auf „gewerbsmäßigen Betrug“.
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    Tarifverträge werden von richtigen Gewerkschaften anders gestaltet:
    BZA-Tarifabschluss setzt neue Maßstäbe in der Zeitarbeit
    19.04.2010 bza // Der BZA und die DGB-Gewerkschaften haben mit ihrem Tarifabschluss vom 9. März 2010 neue Maßstäbe in der Zeitarbeitsbranche gesetzt und angesichts der anhaltenden politischen Diskussion um den Missbrauch der Zeitarbeit im so genannten Schlecker-Fall Handlungsfähigkeit bewiesen.
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    Für die Gewerkschaften der FAU gilt weiterhin, dass wir den gewerblichen Menschenhandel für ein Verbrechen halten und die umgehende Abschaffung der Leiharbeit fordern!
    Es ist kein gewerblicher Menschenhandel, allerdings sollte man das Thema Leiharbeit besser regeln.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Apollyon
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    Standard AW: Zeitarbeit abschaffen


    Leiharbeit das Instument was von den Politikern gewollt wird, egal ob es Menschenrechtsfeindlich ist, es es nutzt den Statistiken und dem Image diverser Verbrecher inklusive ihrem Aushängeschildern.

    Sie wollen Steuerzahler, egal ob diese dann weniger haben als ein ALGII-Empfänger, egal ob diese Arbeit sie Krank macht, egal ob diese Arbeit gegen die Menschenrechte verstößt und es ist ihnen egal wenn Kinder und alte Leute sich essen aus dem Müll holen müssen oder in erbärmliche Zuständen leben müssen.

  4. #4
    Des Flügels Geflügel Benutzerbild von Sathington Willoughby
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    Standard AW: Zeitarbeit abschaffen

    Durch soziale Experimente und Wahlgeschenke ist die Steuerlast so groß, das sich viele Jobs durch die Nebenbelastungen nicht mehr lohnen.
    Wenn ein AG 40 Euro für eine Stunde Arbeit zahlt, beim AN aber nur 10 Euro ankommen, dann ist was faul.
    Zeitarbeit umgeht das ein wenig durch niedrige Stundenlöhne und somit weniger Nebenabgaben.
    Wenn man die Zeitarbeit abschafft, schafft man nur ein Symptom ab, das Problem aber bleibt: das sich Arbeiten durch überborende Sozialleistungen nicht mehr lohnt.
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  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Zeitarbeit abschaffen

    Zitat Zitat von Zaphod Beeblebrox Beitrag anzeigen
    Durch soziale Experimente und Wahlgeschenke ist die Steuerlast so groß, das sich viele Jobs durch die Nebenbelastungen nicht mehr lohnen.
    Wenn ein AG 40 Euro für eine Stunde Arbeit zahlt, beim AN aber nur 10 Euro ankommen, dann ist was faul.
    Zeitarbeit umgeht das ein wenig durch niedrige Stundenlöhne und somit weniger Nebenabgaben.
    Wenn man die Zeitarbeit abschafft, schafft man nur ein Symptom ab, das Problem aber bleibt: das sich Arbeiten durch überborende Sozialleistungen nicht mehr lohnt.
    Du scheinst von Brutto und Netto keine Ahnung zu haben, auch nicht von der Thematik Arbeitsmarkt, wenn Du keine Ahnung hast bitte ich Dich:

    :shutup:

    Erstmal die 40 Euro die der AG an die Zeitarbeitsfirma zahlt davon ist das meiste Eigenprofit an die Zeitarbeitsfirma, - bei Hungerlohnjobs unter 800 euro netto - und das ist in den Zeitarbeitsfirmen der Fall, ist es ein MidiJob und da sinken die Sozialabgaben und Steuern fallen keine an.

    davon abgesehen, du glaubst doch nicht im ernst, dass das Lohndumping beendet wird, wenn man die Sozialhilfe senken würde....Du bist einfach nur


  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard AW: Zeitarbeit abschaffen

    Zitat Zitat von Zaphod Beeblebrox Beitrag anzeigen
    Durch soziale Experimente und Wahlgeschenke ist die Steuerlast so groß, das sich viele Jobs durch die Nebenbelastungen nicht mehr lohnen.
    Wenn ein AG 40 Euro für eine Stunde Arbeit zahlt, beim AN aber nur 10 Euro ankommen, dann ist was faul.
    Diese Differenz resultiert aber nicht im wesentlichen durch die Sozialabgaben. Bei Leiharbeit ist die Differenz z.B. aus : Sozialabgaben, Steuern, Urlaub, Krankheit, Fortbildungen, Zeiten der Nichtbeschäftigung und Verwaltung wie auch Arbeitsvermittlung.

    Zeitarbeit umgeht das ein wenig durch niedrige Stundenlöhne und somit weniger Nebenabgaben.
    Der prozentuale Anteil der Abgaben ist immer gleich.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard AW: Zeitarbeit abschaffen

    Zitat Zitat von Mister_Disco Beitrag anzeigen
    Erstmal die 40 Euro die der AG an die Zeitarbeitsfirma zahlt davon ist das meiste Eigenprofit an die Zeitarbeitsfirma, -
    Nein, das ist es nicht. (s.o.).

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Zeitarbeit abschaffen

    Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
    Nein, das ist es nicht. (s.o.).
    naja was meinst du von was die Zeitarbeitsfirma lebt von Spenden oder was ?

  9. #9
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Zeitarbeit abschaffen

    Will denn wirklich jemand Herrn Clement (früher mal SPD) dazu bringen, am Hungertuch zu nagen?

    (Ich will jetzt hier nicht (wieder) die Frage stellen, wer uns (Arbeitnehmer) verraten hat!)


    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard AW: Zeitarbeit abschaffen

    Zitat Zitat von Mister_Disco Beitrag anzeigen
    naja was meinst du von was die Zeitarbeitsfirma lebt von Spenden oder was ?
    Natürlich macht eine Zeitarbeitsfirma Gewinne, aber es ist nicht der größte Teil, den die sich selbst zuschanzen. Gewinn = Umsatz - Ausgaben

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