Sitzblockaden nicht automatisch Nötigung
Sitzblockade in Rostock während des G8 Gipfel: Nicht in jedem Fall Nötigung
KARLSRUHE. Sitzblockaden sind nicht generell als Nötigung anzusehen und durchaus vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall eines linken Protestlers, der im März 2004 mit 40 anderen Demonstranten einen Luftwaffenstützpunkt der Amerikanischen Luftwaffe bei Frankfurt am Main blockierte.
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Das war es dann mit dem Demonstrationsrecht "anders Denkender" in Dresden und anderswo.
Keine Anzeigen mehr gegen Thierse, keine Polizei mehr die "die Nazis schützt und ihnen den Weg freiräumt", das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird für alle "Nichtlinken" abgeschafft.
Selbst das Kaiserreich war freier als diese BRD :=