Zitat von
KTN
Als die Koalition vor ein paar Monaten die Strafe für Zwangsehen heraufsetzte, gab es riesigen Widerstand, gerade von Gutmenschen. Sie regten sich über den angeblichen "Populismus" auf. Jetzt können sie sich glücklich schätzen, denn das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschied am Mittwoch dem 6. April (Aktenzeichen: 3 W 175/10), dass Hochzeiten ohne Sichtkontakt zulässig sind. Über dieses Gerichtsurteil werden sie sicher nicht so aufregen wie über die Gesetzesverschärfung vor ein paar Monaten.
Geklagt hatte ein pakistanisches "Paar". Die Eheschließung fand per Telefon statt. Ehemann und Ehefrau sahen sich erst Monate später zum ersten Mal persönlich. Nach pakistanischem Recht ist eine solche Handschuhehe zulässig.
Nach Auffassung des Gerichts ist allein maßgebend, ob das ausländische Recht diese Form der Eheschließung zulässt. Deutsche Rechtsmaßstäbe seien dann nicht anzulegen (Aktenzeichen: 3 W 175/10).
Ausländisches Zivilrecht darf in Deutschland angewendet werden und die Sharia besteht auch aus zivilrechtlichen Vorgaben und hat die Gesetze in Pakistan (wie anderen Ländern) beeinflusst.
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