Die besagte Frau wollte eine Härtefall-Scheidung aufgrund von Körperverletzung welche ihr Ehegatte an ihr verübt hatte. Die Richterin lehnte dies ab (nicht weil das nicht passiert sei, oder unbegründet war) sondern weil diese meinte, dass die Frau "wohl selbers Schuld" sei, da sie einen Mann geheiratet hat welcher das in seinem Land wohl darf!
Das zwischen Zivil und Strafrecht zu unterscheiden ist, ist mir bekannt.
Wenn allerdings bei einer Familie Zivilrecht und Strafrecht gleichzeitig laufen und die beiden zuständigen Richter im selben Gerichtsgebäude tätig sind- der eine aber ungeachtet der Tatsche was andere bereits geurteilt hat, sein Urteil spricht wird's lächerlich.