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Thema: Deutsches Gericht erlaubt Hochzeit ohne Sichtkontakt, faktisch Zwangsehen

  1. #131
    Mitglied Benutzerbild von Hase
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    Standard AW: Deutsches Gericht erlaubt Hochzeit ohne Sichtkontakt, faktisch Zwangsehen

    Zitat Zitat von wobbels Beitrag anzeigen
    Die Unterscheidung von Zivilrecht und Strafrecht ist nicht ganz so blödsinnig, wenngleich in diesem Fall tatsächlich nicht anwendbar.

    Die Einverständniserklärung zu einer Operation wird benötigt, damit man den Arzt nicht wegen Körperverletzung verklagen kann (Zivilrecht) bzw. automatisch ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet wird (Strafrecht).
    Gleiches gilt bei (wir sind ja alle aufgeklärt, oder) SM-Sexpraktiken. Mit dem Einverständnis entfallen Schmerzensgeldansprüche und das automatische Strafverfahren.

    Es hängt also vom Einverständnis der Geschlagenen ab, ob dies eine Straftat oder legitimes Eheverhalten ist. Allerdings sollte beim Willen zur Scheidung vom Entzug des Einverständnisses ausgegangen werden können (falls es je bestanden hat).
    Die besagte Frau wollte eine Härtefall-Scheidung aufgrund von Körperverletzung welche ihr Ehegatte an ihr verübt hatte. Die Richterin lehnte dies ab (nicht weil das nicht passiert sei, oder unbegründet war) sondern weil diese meinte, dass die Frau "wohl selbers Schuld" sei, da sie einen Mann geheiratet hat welcher das in seinem Land wohl darf!

    Das zwischen Zivil und Strafrecht zu unterscheiden ist, ist mir bekannt.

    Wenn allerdings bei einer Familie Zivilrecht und Strafrecht gleichzeitig laufen und die beiden zuständigen Richter im selben Gerichtsgebäude tätig sind- der eine aber ungeachtet der Tatsche was andere bereits geurteilt hat, sein Urteil spricht wird's lächerlich.

  2. #132
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Deutsches Gericht erlaubt Hochzeit ohne Sichtkontakt, faktisch Zwangsehen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Der Richter verweigerte dies, weil nach dem Recht nach dem die Ehe geschlossen wurde, der Mann das Recht hat seine Frau zu züchtigen.

    Zivilrechtlich vollkommen korrekt, nur missverstehen viele dies als erteilte Erlaubnis zum schlagen der Frau und das ist falsch.Gegen das Schlagen kann die Frau strafrechtlich vorgehen, zivilrechtlich im Bezug auf das Scheidungsrecht nicht, weil sie mit ihrer Willenserklärung zur Eheschließung die Eherechte des Mannes anerkannt hat.

    Mißverstehen
    viele dies?

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