+ Auf Thema antworten
Seite 5 von 14 ErsteErste 1 2 3 4 5 6 7 8 9 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 41 bis 50 von 133

Thema: Deutsches Gericht erlaubt Hochzeit ohne Sichtkontakt, faktisch Zwangsehen

  1. #41
    GESPERRT
    Registriert seit
    19.02.2009
    Beiträge
    7.898

    Standard AW: Deutsches Gericht erlaubt Hochzeit ohne Sichtkontakt, faktisch Zwangsehen

    Zitat Zitat von Zeitgeist1 Beitrag anzeigen
    Und wer sorgt für die Einhaltung der Gesetze? Wer hebt dieses Urteil wieder auf?
    Gute Frage. Ich habe noch nicht gehört, dass eine Gemeinde, die im Sinne der öffentlichen Ordnung entschieden hat, das anderslautende Urteil eines Obergerichts vom Bundesverfassungsgericht hat überprüfen lassen. Verfassungsbeschwerden gibt es ja immer nur dann, wenn der einzelne Bürger in seinen Rechten verletzt zu sein glaubt, eine Verletzung der öffentlichen Ordnung zugunsten des Bürgers bleibt eben so lange im Raum, bis irgendwann ein anderes OLG in einem ähnlichen Fall andersrum entscheidet, dann kann der Kläger weitergehen.

  2. #42
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: Deutsches Gericht erlaubt Hochzeit ohne Sichtkontakt, faktisch Zwangsehen

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Vor allen Dingen gehört die Gleichberechtigung der Frau zu unserer Rechtskultur und zu den Kernsätzen des Grundgesetzes. Pakistanische oder sonstige ausländische Gesetze, die in ihrer Zielsetzung und praktischen Wirkung gegen Grundprinzipien des deutschen Rechts verstoßen bzw. deren Zielsetzung konterkarieren, dürfen nach Art. 6 EGBGB auch dann nicht von deutschen Gerichten angewendet werden, wenn ausschließlich Staatsbürger des anderen Staates betroffen sind, die in Deutschland leben:



    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ich würde mal sagen, das Urteil ist falsch.
    Nun, GG 146, gemäß der Urteilsbegründung wird auf Artikel 6 eingegangen.

    Gemäß der [Links nur für registrierte Nutzer] ergibt sich aber auch ein nicht ganz so krasses Bild, wie in diesem Thread dargestellt.

    Das sich die Ehepartner noch nie gesehen haben, lässt zwar den Verdacht eine Zwangsehe zu, jedoch ist es kein Beleg für die Zwangsehe.
    Gemäß der Urteilsbegründung hat die Frau selbständig ihre Willenserklärung zur Eheschließung abgegeben. Eine Zwangsehe liegt nur dann vor, wenn ein oder beide Ehepartner gegen ihren Willen verheiratet werden, also mindestens eine selbständige Willenserklärung fehlt.

    Nun könnte man spekulieren, das die Frau gezwungen wurde, das reicht aber nicht um eine Zwangsehe zu beweisen.

    Jeder möge die [Links nur für registrierte Nutzer] selber lesen und seine Schlußfolgerungen neu treffen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #43
    Mitglied Benutzerbild von Hay
    Registriert seit
    06.04.2008
    Beiträge
    23.823

    Standard AW: Deutsches Gericht erlaubt Hochzeit ohne Sichtkontakt, faktisch Zwangsehen

    Zitat Zitat von KTN Beitrag anzeigen
    Als die Koalition vor ein paar Monaten die Strafe für Zwangsehen heraufsetzte, gab es riesigen Widerstand, gerade von Gutmenschen. Sie regten sich über den angeblichen "Populismus" auf. Jetzt können sie sich glücklich schätzen, denn das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschied am Mittwoch dem 6. April (Aktenzeichen: 3 W 175/10), dass Hochzeiten ohne Sichtkontakt zulässig sind. Über dieses Gerichtsurteil werden sie sicher nicht so aufregen wie über die Gesetzesverschärfung vor ein paar Monaten.

    Geklagt hatte ein pakistanisches "Paar". Die Eheschließung fand per Telefon statt. Ehemann und Ehefrau sahen sich erst Monate später zum ersten Mal persönlich. Nach pakistanischem Recht ist eine solche Handschuhehe zulässig.

    Nach Auffassung des Gerichts ist allein maßgebend, ob das ausländische Recht diese Form der Eheschließung zulässt. Deutsche Rechtsmaßstäbe seien dann nicht anzulegen.

    Ausländisches Zivilrecht darf in Deutschland angewendet werden und die Sharia besteht auch aus zivilrechtlichen Vorgaben und hat die Gesetze in Pakistan (wie anderen Ländern) beeinflusst.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Inländisches Steuerrecht darf dann auch angewendet werden, sofern Ehemann überhaupt Steuern zahlt. Dann gilt ja ab sofort die Steuerklasse III sogar mit Mehrbedarf wegen doppelter Haushaltsführung.

    Ansonsten kennt die Sozialhilfe bestimmt Ausnahmebestimmungen, wie ein nicht in Deutschland lebender Ehegatte finanziell versorgt werden kann. Vielleicht noch der Mehrbedarf für zwei Hochzeitsfeiern (in diesem Fall ja auch üblich) wie auch die Kosten der Reise zum Partner (wenn schon Heimwehreisen anderer bedürftiger Migranten berücksichtigt werden) und auch die Kosten der Brautzuführung, natürlich in diesem Fall direkt in die Sozialhilfe. Na, und die Erstausstattung für das junge Glück, versteht sich!

    Jetzt weiß man doch wieder, wozu man Steuern zahlt!

  4. #44
    Mitglied Benutzerbild von Hay
    Registriert seit
    06.04.2008
    Beiträge
    23.823

    Standard AW: Deutsches Gericht erlaubt Hochzeit ohne Sichtkontakt, faktisch Zwangsehen

    Zitat Zitat von DenkMal Beitrag anzeigen
    Ich sehe da keine Probleme. Wir sind glücklicherweise eine multikulturelle Gesellschaftsordnung und ein Einwanderungsland und dann haben wir uns auch zu bemühen, allen hier Lebenden weitmöglichst gerecht zu werden, damit sie sich hier wohlfühlen und hier gerne bleiben wollen. Angesichts der extrem und unvergleichlichen verbrecherischen deutschen Vergangenheit ist das ja wohl das Mindeste, was zu leisten ist. Vergleiche mit anderen Ländern sind deshalb auch unangebracht.
    Natürlich! Und wenn die andere Kultur eben vorsieht, Ehepartner am Nasenring spazieren zu führen, ist das doch bereichernd - sowohl für den, der am Ring herumgeführt wird als auch für unsere Gesellschaft.

    Zwangsverheiratete Frauen, verschachert für ein paar Euro, geschlagene Ehepartner, weil die Korankultur das so vorsieht - alles kein Problem! Damit die Züchtiger sich hier auch wohlfühlen!

    Schlimmer gehts nimmer!

  5. #45
    Hintergrund-Beleuchter Benutzerbild von Zeitgeist1
    Registriert seit
    16.08.2007
    Beiträge
    4.502

    Standard AW: Deutsches Gericht erlaubt Hochzeit ohne Sichtkontakt, faktisch Zwangsehen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Das sich die Ehepartner noch nie gesehen haben, lässt zwar den Verdacht eine Zwangsehe zu, jedoch ist es kein Beleg für die Zwangsehe.
    Gemäß der Urteilsbegründung hat die Frau selbständig ihre Willenserklärung zur Eheschließung abgegeben. Eine Zwangsehe liegt nur dann vor, wenn ein oder beide Ehepartner gegen ihren Willen verheiratet werden, also mindestens eine selbständige Willenserklärung fehlt.

    Nun könnte man spekulieren, das die Frau gezwungen wurde, das reicht aber nicht um eine Zwangsehe zu beweisen.

    Jeder möge die [Links nur für registrierte Nutzer] selber lesen und seine Schlußfolgerungen neu treffen.
    In der Urteilsbegründung steht nur, daß DIE Verlobte eindeutig identifiziert wurde und DER Verlobte am Telefon war und seinen Onkel als "Vertretung" geschickt hat?!?

    Wer hat denn den Verlobten identifiziert? Wieviele Neffen hat besagter Onkel? Eine äußerst merkwürdige "Heirat".

    Kann ich das als Deutscher jetzt auch so machen? Gesetzt den Fall, ich hab einen Onkel?
    “First they ignore you. Then they laugh at you. Then they fight you. Then you win.”
    Mahatma Gandhi



  6. #46
    Mitglied Benutzerbild von Hase
    Registriert seit
    25.05.2010
    Beiträge
    499

    Standard AW: Deutsches Gericht erlaubt Hochzeit ohne Sichtkontakt, faktisch Zwangsehen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nun, GG 146, gemäß der Urteilsbegründung wird auf Artikel 6 eingegangen.

    Gemäß der [Links nur für registrierte Nutzer] ergibt sich aber auch ein nicht ganz so krasses Bild, wie in diesem Thread dargestellt.

    Das sich die Ehepartner noch nie gesehen haben, lässt zwar den Verdacht eine Zwangsehe zu, jedoch ist es kein Beleg für die Zwangsehe.
    Und wenn Deutsche und Ausländer das machen, nennt man das jedoch oft Scheinehe.

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG bedeutet "Scheinehe", dass die Eheschließung nicht dem Ziel dient, eine in welcher Form auch immer zu führende eheliche Lebensgemeinschaft zu begründen, sondern einem anderen Zweck dient, insbesondere dem, dem ausländischen Partner ein sonst nicht zu erlangendes Aufenthaltsrecht zu verschaffen. Da die Erlaubnistatbestände, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, recht begrenzt sind, ist die Scheinehe zwischen Ausländern und Deutschen ein verbreiteter Tatbestand, die gesetzlichen Voraussetzungen einer rechtmäßigen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu umgehen. Aus der Natur der Sache ergibt sich, dass die Dunkelziffer der Scheinehen sehr hoch sein dürfte, weil die Kontrolle, "was unterhalb der Bettdecke" solcher Zweckehen vor sich geht, schwer zu kontrollieren ist. Wird einen Scheinehentatbestand von der Ausländerbehörde aufgedeckt, kommt es zur rückwirkenden Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis. D.h. der Ausländer wird so angesehen, als habe er nie eine Aufenthaltserlaubnis besessen und ist damit regelmäßig zur Ausreise verpflichtet.

    Mittlerweile sind doch viele Ehen nur noch Zweckgemeinschaften. Sie werden steuerlich Begünstigt, haben Erbansprüche, Kinder können besser abgesichert werden.....

  7. #47
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: Deutsches Gericht erlaubt Hochzeit ohne Sichtkontakt, faktisch Zwangsehen

    Zitat Zitat von Zeitgeist1 Beitrag anzeigen
    In der Urteilsbegründung steht nur, daß DIE Verlobte eindeutig identifiziert wurde und DER Verlobte am Telefon war und seinen Onkel als "Vertretung" geschickt hat?!?

    Wer hat denn den Verlobten identifiziert? Wieviele Neffen hat besagter Onkel? Eine äußerst merkwürdige "Heirat".

    Kann ich das als Deutscher jetzt auch so machen? Gesetzt den Fall, ich hab einen Onkel?
    Du hast das ganze nicht verstanden. Die Ehe wurde im Ausland nach ausländischem Recht geschlossen. Es geht um die Anerkennung dieser Eheschließung in Deutschland. Da die Ehe nach pakistanischem Recht rechtsgültig ist und das Gericht der Meinung ist, das die durch den Ehemann dem Onkel erteilte Vollmacht auch nach deutschen Rechtsansprüchen gezielt war, geht aus der Begründung hervor, ist die Ehe anzuerkennen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #48
    ... ziemlich gestört Benutzerbild von Pegasus
    Registriert seit
    05.04.2011
    Beiträge
    3.542

    Standard AW: Deutsches Gericht erlaubt Hochzeit ohne Sichtkontakt, faktisch Zwangsehen

    Zitat Zitat von Zeitgeist1 Beitrag anzeigen
    In der Urteilsbegründung steht nur, daß DIE Verlobte eindeutig identifiziert wurde und DER Verlobte am Telefon war und seinen Onkel als "Vertretung" geschickt hat?!?

    Wer hat denn den Verlobten identifiziert? Wieviele Neffen hat besagter Onkel? Eine äußerst merkwürdige "Heirat".

    Kann ich das als Deutscher jetzt auch so machen? Gesetzt den Fall, ich hab einen Onkel?
    Nein, Du mußt persönlich vorstellig werden, mit sämtlichen Papieren und wenn möglich noch poliz. Führungszeugnis. Kannst Du kein vorausgegangenes Scheidungsurteil vorlegen bist Du noch in der Beweislast, wirklich Single und zur Heirat befähigt zu sein. Und hast Du endlich die Behördenwege erbracht, müssen (eigentlich selbstverständlich) BEIDE Heiratswillige anwesend sein, fehlt einer, findet keine Hochzeit statt.
    Und bei den Lackaffen reicht ein Auslandstelefonat. Papiere? Wozu, Musels (:hihi: geiles Wort) sind per se glaubwürdig.

  9. #49
    Mitglied Benutzerbild von Hase
    Registriert seit
    25.05.2010
    Beiträge
    499

    Standard AW: Deutsches Gericht erlaubt Hochzeit ohne Sichtkontakt, faktisch Zwangsehen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Du hast das ganze nicht verstanden. Die Ehe wurde im Ausland nach ausländischem Recht geschlossen. Es geht um die Anerkennung dieser Eheschließung in Deutschland. Da die Ehe nach pakistanischem Recht rechtsgültig ist und das Gericht der Meinung ist, das die durch den Ehemann dem Onkel erteilte Vollmacht auch nach deutschen Rechtsansprüchen gezielt war, geht aus der Begründung hervor, ist die Ehe anzuerkennen.
    Im Ausland geschlossen? In dem Artikel steht nur per Telefon, nicht wo die beiden sich zu dem Zeitpunkt aufhielten. Hast du einen anderen Artikel dazu?

  10. #50
    Schaf im Wolfspelz
    Registriert seit
    06.06.2009
    Beiträge
    26.061

    Standard AW: Deutsches Gericht erlaubt Hochzeit ohne Sichtkontakt, faktisch Zwangsehen

    Zitat Zitat von DenkMal Beitrag anzeigen
    Ich sehe da keine Probleme. Wir sind glücklicherweise eine multikulturelle Gesellschaftsordnung und ein Einwanderungsland und dann haben wir uns auch zu bemühen, allen hier Lebenden weitmöglichst gerecht zu werden, damit sie sich hier wohlfühlen und hier gerne bleiben wollen. Angesichts der extrem und unvergleichlichen verbrecherischen deutschen Vergangenheit ist das ja wohl das Mindeste, was zu leisten ist. Vergleiche mit anderen Ländern sind deshalb auch unangebracht.
    Wer im Glashaus sitzt, sollte sich im Dunkeln ausziehen!

    :hihi:


    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Gericht erlaubt islamisches Gebet an Schule!
    Von direkt im Forum Deutschland
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 29.09.2009, 19:35
  2. Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an!
    Von haihunter im Forum Deutschland
    Antworten: 35
    Letzter Beitrag: 28.09.2007, 11:54
  3. Antworten: 60
    Letzter Beitrag: 20.08.2007, 10:39
  4. Zwangsehen im Islam verboten; Bestehende Zwangsehen wurden von Muhammed annuliert
    Von Jon Tullius im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 81
    Letzter Beitrag: 13.08.2007, 12:16

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben