Gute Frage. Ich habe noch nicht gehört, dass eine Gemeinde, die im Sinne der öffentlichen Ordnung entschieden hat, das anderslautende Urteil eines Obergerichts vom Bundesverfassungsgericht hat überprüfen lassen. Verfassungsbeschwerden gibt es ja immer nur dann, wenn der einzelne Bürger in seinen Rechten verletzt zu sein glaubt, eine Verletzung der öffentlichen Ordnung zugunsten des Bürgers bleibt eben so lange im Raum, bis irgendwann ein anderes OLG in einem ähnlichen Fall andersrum entscheidet, dann kann der Kläger weitergehen.