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Thema: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

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  1. #1
    GESPERRT
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    Kool Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

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    Aufruf zum Widerstand
    Unter dem Namen Michael Mannheimers wurde in einem inzwischen gelöschtem Kommentar Nr. 63 zum PI Artikel “EKD-Chef: Islam nicht Friedenswillen absprechen”, folgender Aufruf veröffentlicht:

    Bürger Deutschlands! Polizeien Deutschlands! Soldaten und Offiziere Deutschlands! Erhebt euch! Verteidigt eure, verteidigt unser aller Freiheit! Verteidigt den Fortbestand unseres freiheitlichen Grundgesetzes gegen seine Feinde, die aus den Reihen ALLER politischen Parteien und den Redaktionen der meisten deutschen Medien kommen! Und verteidigt sie ebenso gegen die Feinde aus den Reihen jener islamischen Einwanderer, die unser Land zu einem islamischen Land machen und hier die barbarisch-vorsteinzeitliche Scharia einführen wollen.

    Vertreibt das herrschende Establishment aus ihren Ämtern und Schreibstuben und stellt sie vor ein Gericht! Wie 1933 hat dieses Establishmet schon wieder versagt! Organsisiert Euch! Erhebt euch von euren Sofas! Geht auf die Straßen! Greift zu den Waffen, wenn es keine anderen Mittel gibt! Für uns, für unsere Kinder, für unsere Geschichte! Es lebe die Freiheit!

    Michael Mannheimer
    Deutschland, 8. April 2011


    Glaubte ich noch an eine Abwendung des Schicksals, änderte ich meinen Nick hier.
    Nichts desto trotz:

    Hat er Recht?

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
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    Aufruf zum Widerstand
    Unter dem Namen Michael Mannheimers wurde in einem inzwischen gelöschtem Kommentar Nr. 63 zum PI Artikel “EKD-Chef: Islam nicht Friedenswillen absprechen”, folgender Aufruf veröffentlicht:

    Bürger Deutschlands! Polizeien Deutschlands! Soldaten und Offiziere Deutschlands! Erhebt euch! Verteidigt eure, verteidigt unser aller Freiheit! Verteidigt den Fortbestand unseres freiheitlichen Grundgesetzes gegen seine Feinde, die aus den Reihen ALLER politischen Parteien und den Redaktionen der meisten deutschen Medien kommen! Und verteidigt sie ebenso gegen die Feinde aus den Reihen jener islamischen Einwanderer, die unser Land zu einem islamischen Land machen und hier die barbarisch-vorsteinzeitliche Scharia einführen wollen.

    Vertreibt das herrschende Establishment aus ihren Ämtern und Schreibstuben und stellt sie vor ein Gericht! Wie 1933 hat dieses Establishmet schon wieder versagt! Organsisiert Euch! Erhebt euch von euren Sofas! Geht auf die Straßen! Greift zu den Waffen, wenn es keine anderen Mittel gibt! Für uns, für unsere Kinder, für unsere Geschichte! Es lebe die Freiheit!

    Michael Mannheimer
    Deutschland, 8. April 2011


    Glaubte ich noch an eine Abwendung des Schicksals, änderte ich meinen Nick hier.
    Nichts desto trotz:

    Hat er Recht?
    Fatalist, man merkt, das du den Artikel 20 Absatz 4 GG nicht gelesen hast bzw. nicht verstehst.
    Das Widerstandsrecht gilt nur dann, wenn Abhilfe nicht mehr anderweitig möglich ist.
    Das ist dann der Fall, wenn du durch staatliches Handeln nicht mehr an der politischen Willensbildung teilnehmen und eben dieses politische Handeln nicht mehr beeinflussen kannst, der Rechtsweg nicht mehr möglich ist und die Verfassung außer Kraft gesetzt wurde.
    Vereinfacht gesagt, dann, wenn du nicht mehr wählen darfst und keine politischen Vereinigungen mehr bilden darfst und z.B. eine Art Ermächtigungsgesetz, wie das im Dritten Reich gelten würde.
    Der bloße Umstand, das Regierungshandeln nicht deinem persönlichen Vorstellungen entspricht, gibt dir noch lange nicht das Recht nach Artikel 20 Absatz 4.
    Du hast immer noch die Möglichkeit dich politisch zu betätigen und Menschen zu überzeugen, ihre Wahlentscheidungen in Richtung deine Vorstellungen zu bewegen, eine Partei zu gründen und Menschen zu überzeugen sie zu wählen.

    Der Umstand, das du Unwillens oder unfähig bist, diesen, wenn auch schwierigen und langwierigen Weg zu gehen, gibt dir keine Recht nach Artikel 20 Absatz 4.

    Fatalist, ich will jetzt niemanden beleidigen, aber der Schrei nach Artikel 20 Absatz 4 kommt immer von Personen, die etwas wichtiges in der Demokratie nicht verstanden haben, nämlich das es in einer Demokratie wie bei vielem anderen darum geht, Menschen von etwas zu überzeugen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Fatalist, man merkt, das du den Artikel 20 Absatz 4 GG nicht gelesen hast bzw. nicht verstehst.
    Das Widerstandsrecht gilt nur dann, wenn Abhilfe nicht mehr anderweitig möglich ist.
    Das ist dann der Fall, wenn du durch staatliches Handeln nicht mehr an der politischen Willensbildung teilnehmen und eben dieses politische Handeln nicht mehr beeinflussen kannst, der Rechtsweg nicht mehr möglich ist und die Verfassung außer Kraft gesetzt wurde.
    Vereinfacht gesagt, dann, wenn du nicht mehr wählen darfst und keine politischen Vereinigungen mehr bilden darfst und z.B. eine Art Ermächtigungsgesetz, wie das im Dritten Reich gelten würde.
    Der bloße Umstand, das Regierungshandeln nicht deinem persönlichen Vorstellungen entspricht, gibt dir noch lange nicht das Recht nach Artikel 20 Absatz 4.
    Du hast immer noch die Möglichkeit dich politisch zu betätigen und Menschen zu überzeugen, ihre Wahlentscheidungen in Richtung deine Vorstellungen zu bewegen, eine Partei zu gründen und Menschen zu überzeugen sie zu wählen.

    Der Umstand, das du Unwillens oder unfähig bist, diesen, wenn auch schwierigen und langwierigen Weg zu gehen, gibt dir keine Recht nach Artikel 20 Absatz 4.

    Fatalist, ich will jetzt niemanden beleidigen, aber der Schrei nach Artikel 20 Absatz 4 kommt immer von Personen, die etwas wichtiges in der Demokratie nicht verstanden haben, nämlich das es in einer Demokratie wie bei vielem anderen darum geht, Menschen von etwas zu überzeugen.
    Ja, er ist schon gut gemacht, dieser Art. 20.
    Er schließt selbst intrinsisch seine Anwendung aus. Eine rhetorische Meisterleistung.
    Jeder Diktator wir darüber grün vor Neid.

  4. #4
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Das ist dann der Fall, wenn du durch staatliches Handeln nicht mehr an der politischen Willensbildung teilnehmen und eben dieses politische Handeln nicht mehr beeinflussen kannst, der Rechtsweg nicht mehr möglich ist und die Verfassung außer Kraft gesetzt wurde.
    Vereinfacht gesagt, dann, wenn du nicht mehr wählen darfst und keine politischen Vereinigungen mehr bilden darfst und z.B. eine Art Ermächtigungsgesetz, wie das im Dritten Reich gelten würde.
    Der Fall ist gegeben, aber nicht durch die Islamisierungskacke, sondern durch die offenkundig verfassungswidrige, sogar den Vertrag von Lissabon umgehende Bildung einer Wirtschaftsregierungs-Junta. Was da gemacht wird ist ein Entmächtigungsgesetz.

    Politische Willensbildung, die nicht mehr über die notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung verfügt ist eine Farce.

    Der Rechtsweg ist nicht mehr gegeben, weil offenkundig das dahingehend einschlägige Lissabon-Urteil unseres Verfassungsgerichts von den Herrschenden ignoriert wird.

  5. #5
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von Gawen Beitrag anzeigen
    Der Fall ist gegeben, aber nicht durch die Islamisierungskacke, sondern durch die offenkundig verfassungswidrige, sogar den Vertrag von Lissabon umgehende Bildung einer Wirtschaftsregierungs-Junta. Was da gemacht wird ist ein Entmächtigungsgesetz.

    Politische Willensbildung, die nicht mehr über die notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung verfügt ist eine Farce.

    Der Rechtsweg ist nicht mehr gegeben, weil offenkundig das dahingehend einschlägige Lissabon-Urteil unseres Verfassungsgerichts von den Herrschenden ignoriert wird.
    Ist Joseph Ackermann seit neuestem Bundeskanzler (was er als Ausländer witzigerweise durchaus werden dürfte, da das GG dieses Amt nicht auf Inländer beschränkt wie das eines Abgeordneten oder des Bundespräsidenten)? Oder werden Gesetze von Lobbygruppen erlassen? Bitte nicht Mitarbeit an Gesetzestexten mit einer Gesetzgebungskompetenz verwechseln.
    Mit Zimt und Zucker

  6. #6
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Ist Joseph Ackermann seit neuestem Bundeskanzler (was er als Ausländer witzigerweise durchaus werden dürfte, da das GG dieses Amt nicht auf Inländer beschränkt wie das eines Abgeordneten oder des Bundespräsidenten)? Oder werden Gesetze von Lobbygruppen erlassen? Bitte nicht Mitarbeit an Gesetzestexten mit einer Gesetzgebungskompetenz verwechseln.
    Korruption ist strafbar und unsere politische Kaste muß mehrheitlich korrumpiert sein, sonst würde sie nicht offenkundig Urteile des BVerfG ignorieren.

    Leitsatz Lissabon Urteil: „Die europäische Vereinigung auf der Grundlage einer Vertragsunion souveräner Staaten darf nicht so verwirklicht werden, dass in den Mitgliedstaaten kein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibt."


    " „Eine mögliche Beteiligung Deutschlands am ESM-Grundkapital würde - ab 2013 und auf mehrere Jahre verteilt - in der Tat die Neuverschuldung erhöhen“, betonte der Minister.

    Dank seiner sorgsamen Finanzplanung könne die Nettokreditaufnahme trotzdem langsam weiter sinken, die Reserven im Haushalt seien damit allerdings aufgebraucht. Die Chance auf Steuersenkungen werde „jedenfalls nicht größer“, so Schäuble.
    "

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    Die haben fertig. Man kann sie nur deshalb nicht wegen Hochverrats anzeigen, weil das Verschenken des deutschen Volksvermögens keine Gewalthandlung im engeren strafrechtlichen Sinne darstellt.

    Es braucht aber keine Gewalt um ein Volk zu vernichten, das Verschenken seiner Lebensgrundlagen genügt hierfür. Regelungslücke.

  7. #7
    GESPERRT
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    Daumen hoch! AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von Gawen Beitrag anzeigen
    Die haben fertig. Man kann sie nur deshalb nicht wegen Hochverrats anzeigen, weil das Verschenken des deutschen Volksvermögens keine Gewalthandlung im engeren strafrechtlichen Sinne darstellt.

    Es braucht aber keine Gewalt um ein Volk zu vernichten, das Verschenken seiner Lebensgrundlagen genügt hierfür. Regelungslücke.
    Sie müssen parieren, davon bin ich überzeugt.

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von Gawen Beitrag anzeigen
    Korruption ist strafbar und unsere politische Kaste muß mehrheitlich korrumpiert sein, sonst würde sie nicht offenkundig Urteile des BVerfG ignorieren.
    Die Kaste ist nicht nur korrumpiert sie ist kriminell. Krimineller vielleicht als es die Nazis bis 1939 gewesen sind.

    Zitat Zitat von Gawen Beitrag anzeigen
    Hochverrats anzeigen, weil das Verschenken des deutschen Volksvermögens keine Gewalthandlung im engeren strafrechtlichen Sinne darstellt. Es braucht aber keine Gewalt um ein Volk zu vernichten, das Verschenken seiner Lebensgrundlagen genügt hierfür. Regelungslücke.
    Du kannst in die Gesetze reinschreiben, was Du willst. Verbrecher pflegen siich ohnehin nicht an die Gesetze zu halten. Würden sie es tun, wären sie ja keine Verbrecher.

    Streite jetzt bitte nicht ab, daß wir von Verbrechern regiert werden! Im Grunde muß man nicht viel mehr begriffen haben, als daß es sich bei den *Demokraten* um Verbrecher handelt.

    Der Rest ergibt sich mit einer gewissen Konsequenz. Schaden könnte es auch nicht, den Blick zurück ins 19. Jahrhundert zu richten, wo der Satz entstanden ist, *gegen Demokraten helfen nur Soldaten*.

    Wir alle werden diese Lektion noch lernen. Unter Blut, Schweiß und Tränen!

  9. #9
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von Gawen Beitrag anzeigen
    Der Fall ist gegeben, aber nicht durch die Islamisierungskacke, sondern durch die offenkundig verfassungswidrige, sogar den Vertrag von Lissabon umgehende Bildung einer Wirtschaftsregierungs-Junta. Was da gemacht wird ist ein Entmächtigungsgesetz.

    Politische Willensbildung, die nicht mehr über die notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung verfügt ist eine Farce.

    Der Rechtsweg ist nicht mehr gegeben, weil offenkundig das dahingehend einschlägige Lissabon-Urteil unseres Verfassungsgerichts von den Herrschenden ignoriert wird.
    Ganz genau so ist es!

    Die verfassungsmäßige Ordenung ist bereits vollkommen außer Kraft gesetzt.

    (Um das zu erkennen, müßte man allerdings sein Gehirn nutzen!)
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  10. #10
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Fatalist, man merkt, das du den Artikel 20 Absatz 4 GG nicht gelesen hast bzw. nicht verstehst.
    Das Widerstandsrecht gilt nur dann, wenn Abhilfe nicht mehr anderweitig möglich ist.
    Das ist dann der Fall, wenn du durch staatliches Handeln nicht mehr an der politischen Willensbildung teilnehmen und eben dieses politische Handeln nicht mehr beeinflussen kannst, der Rechtsweg nicht mehr möglich ist und die Verfassung außer Kraft gesetzt wurde.
    Vereinfacht gesagt, dann, wenn du nicht mehr wählen darfst und keine politischen Vereinigungen mehr bilden darfst und z.B. eine Art Ermächtigungsgesetz, wie das im Dritten Reich gelten würde.
    Der bloße Umstand, das Regierungshandeln nicht deinem persönlichen Vorstellungen entspricht, gibt dir noch lange nicht das Recht nach Artikel 20 Absatz 4.
    Du hast immer noch die Möglichkeit dich politisch zu betätigen und Menschen zu überzeugen, ihre Wahlentscheidungen in Richtung deine Vorstellungen zu bewegen, eine Partei zu gründen und Menschen zu überzeugen sie zu wählen.

    Der Umstand, das du Unwillens oder unfähig bist, diesen, wenn auch schwierigen und langwierigen Weg zu gehen, gibt dir keine Recht nach Artikel 20 Absatz 4.

    Fatalist, ich will jetzt niemanden beleidigen, aber der Schrei nach Artikel 20 Absatz 4 kommt immer von Personen, die etwas wichtiges in der Demokratie nicht verstanden haben, nämlich das es in einer Demokratie wie bei vielem anderen darum geht, Menschen von etwas zu überzeugen.
    Wie drollig.

    Glaubst du die Leute interessiert dieses BRD Recht wenn es wirklich Hart auf Hart kommt?
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

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