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Thema: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

  1. #31
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von Rowlf Beitrag anzeigen
    Das sind mitnichten "Fakten".
    Dumme Menschen müssen das nicht begründen, was Du da meinst als richtig erkannt zu haben, nämlich, dass GG sei eine Verfassung! Sie ist es nicht!

    Wolltest du nicht Pause machen?
    Dummheit, vor allem jene, die zelebriert wird, reizt mich, Vorhaben über Bord zu werfen - bzw. ihr - dieser Dummheit - in den Weg zu treten!

  2. #32
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von Rowlf Beitrag anzeigen
    Also, die die immer sagen, wir hätten keine Verfassung usw. wollen jetzt plötzlich das Grundgesetz verteidigen. Ein eher schlechter Witz.
    Überleg erst mal wie man den § 130 missbraucht zur Knebelung der Deutschen und Einführung der Sharia.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  3. #33
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von Goldfarb Beitrag anzeigen
    Geht's eigentlich noch blöder?

    Fakten sind:

    - Deutschland hat keine Verfassung!
    - Deutschland hat ein Grundgesetz, das keine Verfassung ist!
    - Das Grundgesetz regelt Bürgerrechte, die wahrgenommen werden dürfen!

    Es geht also in diesem Strang nicht darum, dass GG zu rechtfertigen, ihm Verfassungscharakter zu- oder abzusprechen, sondern darum, wie - und in welcher Weise - die grundgesetzlich garantierten Bürgerrechte wahrgenommen werden können.

    Meinst Du, Du wirst's verstehen?
    Mein lieber Goldfarb, auch wenn das Grundgesetz nicht der Idealvorstellung einer Verfassung entspricht, ist es eine Verfassung.

    Weder Name, Herkunft, Form oder Entstehung definieren eine Verfassung, sondern nur ihre Aufgabe.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #34
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Mein lieber Goldfarb, auch wenn das Grundgesetz nicht der Idealvorstellung einer Verfassung entspricht, ist es eine Verfassung.

    Weder Name, Herkunft, Form oder Entstehung definieren eine Verfassung, sondern nur ihre Aufgabe.
    Du solltest wenigstens den Versuch unternehmen Deinem Nick entsprechend zu argumentieren!

  5. #35
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von Goldfarb Beitrag anzeigen
    Du solltest wenigstens den Versuch unternehmen Deinem Nick entsprechend zu argumentieren!
    Wer sein Hirn so offen trägt läuft Gefahr sich daran zu stossen oder dass eine Moskito reinsticht.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  6. #36
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Weder Name, Herkunft, Form oder Entstehung definieren eine Verfassung, sondern nur ihre Aufgabe.
    Wenn man die Modalität einer Organisationsform der Fremdherrschaft als Verfassung bezeichnen möchte, darf das Grunzgeschwätz meinetwegen als Verfassung gelten.

    Ich wäre auch bereit, einen Haufen Scheiße notfalls als Butterberg-Spezial zu bezeichnen. Dennoch wird daraus kein Brotaufstrich, sondern es ist und bleibt ein Haufen Exkremente.

    Gemau so verhält es sich mit Grundgesetz und BRD! Du kannst es nennen wie Du willst, Dich in den abstrusesten Definitionen verrenken, es ist und bleibt ein Haufen zum Himmel stinkender Scheiße.

  7. #37
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Wer sein Hirn so offen trägt läuft Gefahr sich daran zu stossen oder dass eine Moskito reinsticht.
    Im konkreten Fall sehe ich es als gegeben an, dass nur noch das vegetative System richtig funktioniert!

  8. #38
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Zitat Zitat von Goldfarb Beitrag anzeigen
    Du solltest wenigstens den Versuch unternehmen Deinem Nick entsprechend zu argumentieren!
    Entschuldige mal mein lieber Goldfarb, ich benutze mein Gehirn, nur du scheinst einige Dinge zu verwechseln.

    Eine Verfassung ist der zentrale Rechtsbestand bzw. das zentrale Rechtsdokument eines Staates, das seinen organisatorischen Aufbau, seine territoriale Gliederung, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten und das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren Rechte und Pflichten regelt.

    Mehr ist eine Verfassung nicht.

    Ob eine Verfassung gewissen Vorstellungen entspricht oder nicht, ob sie unter bestimmen Voraussetzungen zustande gekommen ist, ob sie mit bestimmten Prämissen geschaffen worden, ändert nichts daran, das wenn die oben genannten Punkte erfüllt sind, es sich um eine Verfassung handelt.

    Goldfarb, du wirfst mir vor, ich benutze mein Gehirn nicht, leider ist es es umgekehrt.

    Etwas wesentliches missachten du und andere sehr oft, nämlich das Recht abstrakt ist, damit es allgemeingültig ist.

    Ich habe diese Verfassungsdiskussionen oft genug geführt und eine Menge Argumente zu lesen bekommen, warum das Grundgesetz keine Verfassung ist.
    Sie beinhalten alle immer wieder den selben Fehler, sie verkennen den abstrakten Charakter des Rechtes und die Geschichte.

    Betrachte man sie nur auf Deutschland bezogen, sind sie hervorragend in sich schlüssig und logisch, das Problem ist du kannst diese Argumente nicht nur auf Deutschland bezogen betrachten, sondern musst überprüfen, ob sie auf jeden Staat anwendbar sind, um die Frage zu beantworten ob es eine Verfassung ist oder nicht.

    Mehrere Beispiele dafür:

    1. Die Bezeichnung
    Warum heißt es Grundgesetz und nicht Verfassung? Rein auf Deutschland bezogen und unter Berücksichtigung der deutschen Geschichte macht es für sich gesehen Sinn, aus der Bezeichnung zu schließen, das es keine Verfassung ist.
    Dann müsste dies aber auch für Schweden, Norwegen, die Niederlande oder Dänemark gelten.
    Glaubst du, das die Bürger dieser Staaten denken sie haben keine Verfassung?

    2. Die Zustimmung des Volkes
    Nun die Vertreter deiner Meinung verstehen darunter immer die direkte Zustimmung des Volkes, als Volksabstimmung. Ich will mich jetzt nicht über die Formen der Zustimmung auslassen, sondern mal die Verfassungen anderer Länder betrachten.
    Die Verfassung der Vereinigten Staaten wurde durch Versammlungen in den einzelnen Staaten ratifiziert, als durch die Zustimmung von gewählten Vertretern.
    In Großbritannien gibt es kein zentrales Rechtsdokument als Verfassung, sondern der gesamte Rechtsbestand ist die Verfassung, gab es für die verschiedenen Gesetze von der Magna Carta an Volksabstimmungen?
    Niemand behauptet das die USA oder Großbritannien kein Verfassung haben.
    Das Grundgesetz wurde durch die frei gewählten Länderparlamente ratifiziert, also durch gewählte Volksvertreter, Bayern hat sogar gegen das Grundgesetz gestimmt.

    3. Die Entwurfsgenehmigung
    Das spielt schon gar keine Rolle, da es selbst in den Idealvorstellungen über Verfassungen keine Vorschriften über das Zustandekommen einer Verfassung gibt. Hauptaugenmerk liegt auf der Zustimmung durch das Volk.
    Selbst wenn es keine Zustimmung gibt, haben wir es mit einer Verfassung zu tun, sonst gäbe es den Begriff der oktroyierten Verfassung nicht.

    Das könnte man ellenlang weiterführen, aber das ist nicht produktiv.

    Goldfarb, es spricht nichts dagegen, sich Gedanken über eine neue Verfassung zu machen oder sogar eine neue Verfassung zu fordern, nur das Argument, das Deutschland keine Verfassung hat, ist denkbar falsch dafür, weil es selber falsch ist.
    Mit einer Argumentation über inhaltliche Mängel des GG kann man jedoch Menschen überzeugen.

    P.S.: Es gibt einen Staat, bei dem wir es tatsächlich nur mit Grundgesetzen zu tun haben, nämlich Israel, weil nicht für alle Aufgaben Regelungen getroffen worden sind.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #39
    GESPERRT
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    der im eröffnungsbeitrag zitierte wirrkopf hat den widerstandsabsatz in gg artikel 20 offensichtlich nicht verstanden.

  10. #40
    GESPERRT
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    Standard AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?

    Lieber Gehirnnutzer!

    Dieser Strang handelt nicht davon, ob das GG eine Verfassung oder eben keine Verfassung ist. Dieser Strang handelt davon, ob Artikel 20,4 GG - und falls ja - in welcher Weise, begründet angewandt werden kann.

    Insofern erübrigt sich hier jedwede Diskussion darüber, wie das GG zu betrachten ist.

    Mein Einwurf galt nur der Tatsache, dass ebendiese Frage - sachfremd - mit der Frage nach "GG = Verfassung" zusammengeworfen wurde.

    Bitte beachten:

    Meinen hämischen Vorwurf entsprechend

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    nehme ich mit Bedauern zurück, weil ich die Ernsthaftigkeit erkannt habe, die in Deinem Beitrag liegt.
    Geändert von Goldfarb (09.04.2011 um 19:01 Uhr)

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