Unterlassungsklage zum SGB II (Streitgenossenschaft)

Nachtrag 13.04.2011: Ich habe mich entschlossen, die Klage einzureichen, wenn sich mindestens 108 Streitgenossen finden. Wer also mitmachen will, der sende eine Mail an [Links nur für registrierte Nutzer]. Bisher haben sich 8 Streitgenossen angemeldet.

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»Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechtes verstößt, wird nicht dadurch zu Recht, daß es angewendet und befolgt wird.« 3. Leitsatz BVerfGE 23, 98 – Ausbürgerung I

Die vorliegende Unterlassungsklage wegen der Anwendung des SGB II ohne Erfüllung der für Grundrechte einschränkende Gesetze vorgeschriebenen Gültigkeitsvoraussetzungen gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach ein Grundrechte einschränkendes Gesetz zur Vermeidung seiner Ungültigkeit die durch es eingeschränkten Grundrechte unter Angabe des Artikels nennen muss (weitere Erklärungen im Klagetext) wurde auf dem Grundrechteforum als Musterklage bereitgestellt. Da jedoch davon auszugehen ist, dass die wenigsten Leistungsempfänger nach dem SGB II dahingehend rechtskundig sind, dass sie diese Klage vor Gericht auch vertreten können, hat sich der Verfasser der Klage, I. Wengel, entschlossen, diese Klage dahingehend für andere nutzbar zu machen, dass er Interessenten einlädt, als Streitgenossen seiner eigenen Klage beizutreten, da es sich um eine rechtliche Frage handelt, welche alle Leistungsempfänger betrifft. Informationen zur Streitgenossenschaft finden sich weiter unten. Sobald ein Aktenzeichen vergeben wurde, können sich Interessenten unter der E-Mail [Links nur für registrierte Nutzer] melden und bekommen dann ein Musterschreiben zum Beitritt zur Streitgenossenschaft, welches ausgefüllt an das Amtsgericht Berlin-Mitte gesendet werden muss.

Wer die Klage selbst im eigenen Namen einreichen möchte, für den stehen die Dateien: musterklage-sgb2.doc und musterklage-sgb2.odt zur Verfügung. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gewähr und ohne Einzelfallberatung!

Quelle:[Links nur für registrierte Nutzer]

WICHTIG!
Dort stehen die Rechtliche Grundlagen und werden immer aktualisiert!


Also ALG2 Empfänger, aber auch ihr Niedriglöhner und Leihsklaven, ihr habt
nichts zu verlieren, sondern nur was zu gewinnen.

Hungerlöhne sind nur dank dieses Gesetzes (SGB2) möglich!
Es muss weg und durch was besseres ersetzt werden.

Keine Leihsklaven, keine Hungerlöhne, bekämpft es,
klagt dieses Gesetz tot.

Leistet Widerstand dagegen!



mfg
rutt