Umfrageergebnis anzeigen: Soll Österreich in der EU verbleiben?

Teilnehmer
49. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja

    16 32,65%
  • Nein

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Thema: des Pastor Peitls Gedankengänge

  1. #701
    GESPERRT
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    Standard Definition der Demonstration/Mahnwache am 22.10.2011

    Eigentlich erstaunlich, was man von Obdachlosen alles erwarten und wie man erwartet, dass Obdachlose überleben.

    Das der Augustin schon seit einigen Jahren kaum noch Österreichischen Obdachlosen eine Chance gibt, ist ja hinreichend bekannt.

    Das man allerdings behauptet, dass Obdachlose eine Mindestsicherung erhalten und dies über alle Medien spielt, ist schon eher schlimm. Richtig ist nämlich, dass nur Menschen eine Mindestsicherung erhalten können, die einen Meldezettel haben und den haben Obdachlose nun einmal nicht.

    Auch erstaunlich ist, dass man auf diese Basis aufbauend im heurigen Jahr zwar Integrationsvereinen 8,2 Millionen Euro von der Gemeinde Wien zukommen ließ, aber kein einziges Inlandsprojekt, weder eines für Obdachlose, aber auch keines für Mindestpensionisten oder Behinderte subvenionierte.

    Auch der alte Vorwurf, Obdachlose sollten doch einfach arbeiten gehen, gestaltet sich als ein wenig schwierig, wenn man weiß, dass man seit der Ostöffnung einen Hauptwohnsitz zur Anmeldung zur Gebietskrankenkasse braucht. Denn wer keinen Meldezettel hat, der hat ja wohl auch keinen Hauptwohnsitz.

    Und da man zur selben Zeit in Wien ein allgemeines Bettelverbot veranlasst hat, stellt sich die Frage, wie Obdachlose leben sollen, wovon sich eigentlich Obdachlosenheime erhalten sollten oder wie dies mit dem Artikel 3 der Meschenrechtscharta 1948, verankert über das Völkerrecht in der Verfassung vereinbar ist.

    Und da sich folglich aus Gründen des Mastrichtvertrages eine Menge Veränderungen für das Leben der Bürger in unserem Land ergeben hat, so fordern wir seit geraumer Zeit Bundeskanzler Werner Faymann dazu auf, die von ihm in einen offenen Brief an die Kronenzeitung, Alfred Gusenbauer sei unser Zeuge, versprochene Volksabstimmung zum Reformvertrag und Verbleib in der EU zu gewähren.

    Sollte es sich herausstellen, dass hieran nicht die EU Schuld ist, braucht die EU hierbei ja wohl auch nichts zu befürchten.

    Um aber unsere Forderungen zu unterstreichen, haben wir für den 22.Oktober 2011 ab 15 Uhr eine Demonstration/Mahnwache am Ballhausplatz angesetzt, in welcher alle Punkte, die im Bezug auf die EU zur Sprache kommen, geklärt werden sollen.

    Seid ihr auch mit dabei?

    Euer

    Pastor Hans-Georg Peitl
    Bundespressesprecher der
    Österreichischen Bürgerpartei
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    P.S. Bitte jeder eine Kerze mitnehmen

  2. #702
    Ausgeschwitzt Benutzerbild von Lobo
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    Standard AW: Gibt es eine österreichische Nation

    Zitat Zitat von asdfasdf Beitrag anzeigen
    Ja, ich weiß es ist heiß draußen und dir tut das augenscheinlich nicht gut, also geh schwimmen und schreib keinen Schwachsinn ins Forum ...
    Tut mir ja leid wenn ich eure Illusionen zerstöre, es gibt nunmal kein deutsches Volk.
    "Die Demokratie ist die politische Waffe des Großkapitals" (Oswald Spengler)

    Protest ist, wenn ich sage, das und das paßt mir nicht. Widerstand ist,wenn ich dafür sorge, daß das, was mir nicht paßt, nicht länger geschieht.

  3. #703
    Österreicher Benutzerbild von frodo
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    Standard AW: Gibt es eine österreichische Nation

    Zitat Zitat von Lobo Beitrag anzeigen
    Tut mir ja leid wenn ich eure Illusionen zerstöre, es gibt nunmal kein deutsches Volk.
    Ihr habt beide gesündigt und falsche Aussagen getroffen.

  4. #704
    Ima explode! Benutzerbild von asdfasdf
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    Standard AW: Gibt es eine österreichische Nation

    Zitat Zitat von frodo Beitrag anzeigen
    Ihr habt beide gesündigt und falsche Aussagen getroffen.
    Aber geh, Frodo, denk noch einmal logisch nach und du kommst zum gleichen Schluss wie ich ...
    Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf.

    Horch, die alten Eichen rauschen ...

  5. #705
    Mitglied Benutzerbild von König Laurin
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    Standard AW: Gibt es eine österreichische Nation

    Zitat Zitat von asdfasdf Beitrag anzeigen
    Natürlich existiert die Willensnation! Immerhin seit 56 Jahren!
    Nur ist diese Willensnation Produkt überspannter Phantasie

  6. #706
    GESPERRT
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    Standard Beging die österreichische Regierung Hochverrat?

    Umfassende Landesverteidigung
    Umfassende innere und äußere Sicherheitsvorsorge


    Das Präsidium hat in der 28. Sitzung am 24. August 2004 beschlossen, sich aus dem Bereich „Bundesheer“ den Punkt Umfassende Landesverteidigung selbst zur weiteren Beratung vorzubehalten.

    In der vorliegenden Beratungsgrundlage werden die bisherigen Ergebnisse des mit diesem Thema befassten Ausschusses 1 dargestellt.

    Im Bericht des Ausschusses 1 (Seite 11) ist festgehalten, dass die Mitglieder einhellig der Ansicht sind, dass der - nachstehend wiedergegebene - Art. 9a Abs. 1 und 2 B‑VG obsolet seien. Allerdings gibt es dazu abweichende Stellungnahmen, die dahingehend lauten, dass die Staatsaufgabe der „umfassenden Landesverteidigung“ nicht bloß gestrichen, sondern im Zusammenhang mit der Staatsaufgabe der „inneren und äußeren Sicherheit“ und dem Thema der Neutralität weiterentwickelt werden soll (Seiten 57 und 58).

    „Artikel 9a. (1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen.

    (2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung.“


    Zum vorgeschlagenen Staatsziel der „Vorsorge für die innere und äußere Sicherheit“ hat der Ausschuss 1 in seinem Bericht (Seite 22) festgehalten, dass dieser Begriff zu weit sei und die Wirkungen eines derartigen Staatszieles daher nicht präzisiert werden könnten. Unbestrittener Maßen sei die Vorsorge für die innere und äußere Sicherheit eine aktuelle Staatsaufgabe, die auch ihren Niederschlag im Verfassungstext gefunden hat (Art. 10 Abs. 1 Z 7 und 15 B‑VG, Art. 5 EMRK, Art. I BVG Persönliche Freiheit). Eine darüber hinausgehende Verankerung der Sicherheit als Staatsziel sei nicht erforderlich.

    Im Zuge der Beratungen über das Ergänzungsmandat hat sich der Ausschuss 1 in der 14. Sitzung am 18. Juni 2004 erneut mit dem Thema „umfassende Landesverteidigung“ befasst. Dabei wurden mehrere Textvorschläge für eine Neufassung des Art. 9a Abs. 1 und 2 B‑VG vorgelegt:

    VARIANTE BM Mag. Haupt

    „Artikel XX. (1) Österreich stellt nach dem Prinzip der umfassenden Sicherheitsvorsorge den Schutz seiner Bürger, der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit vor inneren und äußeren Bedrohungen sowie gewaltsamen Angriffen sicher. Darüber hinaus, sind die Unabhängigkeit Österreichs, die demokratischen Freiheiten der Einwohner und die staatliche Souveränität zu bewahren.

    (2) Zur Beratung der Bundesregierung in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits-, und Verteidigungspolitik wird ein Nationaler Sicherheitsrat eingerichtet. Nähere Bestimmungen, insbesondere über Maßnahmen zur Verwirklichung der umfassenden Sicherheitsvorsorge, regeln die Gesetze.“


    VARIANTE IV, Dr. Voith

    „Artikel X. Das Bundesheer hat die Sicherheit, Unabhängigkeit, Struktur und Einheit Österreichs gegen Angriffe von außen oder schwere Bedrohungen der inneren Sicherheit zu schützen und in nichtmilitärischen Not- und Katastrophenfällen die zivilen Behörden zu unterstützen. Internationale Verpflichtungen können zu Auslandseinsätzen führen.“

    Dieser Textvorschlag ist unter dem Vorbehalt zu sehen, dass eine ausdrückliche Festlegung eines eigenen Staatsziels der Landesverteidigung nicht als unbedingt nötig erachtet wird.

    VARIANTE BMLV, Satzinger

    „Artikel 9a. (1) Österreich bekennt sich zu einer umfassenden Sicherheitsvorsorge. Diese wird durch eine umfassende Sicherheitspolitik verwirklicht. Sie hat die Aufgabe, im Einklang mit (alternativ: „unter Bedachtnahme auf“) den Aufgaben und Zielen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik die Unabhängigkeit Österreichs nach außen sowie seine staatliche Souveränität zu bewahren. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen.

    (2) Zur umfassenden Sicherheitspolitik gehört die Außenpolitik, die Verteidigungspolitik sowie die Politik der inneren Sicherheit. Sie wird unterstützt durch die Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Verkehrs-, Infrastruktur- und Finanzpolitik sowie die Bildungs- und Informationspolitik.“


    Diese Variante soll - den Erläuterungen zu Folge - zu einer Anpassung des Art. 9a Abs. 1 und 2 B‑VG an die in der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin im Zusammenhang mit dem Bericht der Bundesheerreformkommission enthaltenen Empfehlungen zur Gestaltung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen.

    Über die Textvorschläge konnte in der genannten Sitzung des Ausschusses 1 kein Konsens erzielt werden. Da die Einbeziehung der EU-Ebene als unbedingt erforderlich erachtet wurde, hat sich der Ausschuss darauf geeinigt, die Beratungen nach Vorlage des konsolidierten Textes der EU-Verfassung fortzusetzen.

    GASP

    Das Präsidium hat in der 28. Sitzung am 24. August 2004 beschlossen, sich aus dem Bereich „Bundesheer“ den Punkt Mitwirkung an der GASP selbst zur weiteren Beratung vorzubehalten.

    In der vorliegenden Beratungsgrundlage werden die bisherigen Ergebnisse des mit diesem Thema befassten Ausschusses 1 dargestellt.

    Im Ausschuss 1 (Bericht, Seite 12) bestand über eine allfällige Änderung des Art. 23f B‑VG ebenso wenig Konsens wie über einen dazu vorgelegten - nachstehend wiedergegebenen - Textvorschlag:

    „Artikel 23f. (1) ... Dies schließt die Mitwirkung an Aufgaben gemäß Art. 17 Abs. 2 dieses Vertrages sowie an Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschaftsbeziehungen zu einem oder mehreren dritten Ländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden, soweit diese Maßnahmen in Erfüllung eines Mandates der Vereinten Nationen erfolgen. ...

    (2) ...

    (3) An Beschlüssen betreffend friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen kann Österreich mitwirken, soweit derartige Beschlüsse in Erfüllung eines Mandates der Vereinten Nationen gefasst werden.

    (4) ... “


    Nähere Erläuterungen zu diesem Textvorschlag finden sich im Bericht des Ausschusses 1 (Seite 42 f).

    Einige Ausschussmitglieder treten für die Beibehaltung der geltenden Bestimmungen ein; nähere Erläuterungen dazu finden sich im Bericht des Ausschusses 1 (Seite 43 ff).

    Lange ist es her. Aber beging die österreichische Regierung Hochverrat?

  7. #707
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    Standard AW: Beging die österreichische Regierung Hochverrat?

    Keine Ahnung, aber auch im Ösiland wird die Regierung vom Volk gewählt.

    Solltet ihr mal wieder einen Spitzenpolitiker nicht zu schätzen wissen, wir haben bedarf für einen fähigen Mann.

  8. #708
    GESPERRT
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    Standard AW: Beging die österreichische Regierung Hochverrat?

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Keine Ahnung, aber auch im Ösiland wird die Regierung vom Volk gewählt.

    Solltet ihr mal wieder einen Spitzenpolitiker nicht zu schätzen wissen, wir haben bedarf für einen fähigen Mann.
    Aus Österreich? Niiiieee wieder.

  9. #709
    GESPERRT
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    Standard AW: Beging die österreichische Regierung Hochverrat?

    In Österreich werden Politiker nicht vom Volk gewählt. Das Volk wählt Parteien. Wer letztendlich wirklich zum Zug kommt, ist vom Volk nicht beeinflussbar.

    Dabei stört es in Österreich ganz offensichtlich schon seit einiger Zeit nicht mehr, dass die Ergebnisse der Wahlen durch Wahlbetrug entstehen.

    Wie kommt man also auf die Idee, dass wir unsere Politiker wählen?

  10. #710
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    Standard AW: Beging die österreichische Regierung Hochverrat?

    Zitat Zitat von PastorPeitl Beitrag anzeigen
    In Österreich werden Politiker nicht vom Volk gewählt. Das Volk wählt Parteien. Wer letztendlich wirklich zum Zug kommt, ist vom Volk nicht beeinflussbar.

    Dabei stört es in Österreich ganz offensichtlich schon seit einiger Zeit nicht mehr, dass die Ergebnisse der Wahlen durch Wahlbetrug entstehen.

    Wie kommt man also auf die Idee, dass wir unsere Politiker wählen?



    Dazu ein erhellender Artikel


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    Wir sehen viel, nehmen aber wenig wahr. Arthur Conan Doyle

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