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Thema: Strafbare Rechtsbeugung durch Ausländerbehörden bei Abschiebungen?

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Strafbare Rechtsbeugung durch Ausländerbehörden bei Abschiebungen?

    Erstaunlich das ausgerechnet SPEICHEL-Online soetwas veröffentlicht und dann auch noch auf die erste Seite.
    Der Bericht hat es stellenweise in sich, siehe Markierungen.

    Zitat Zitat von SPIEGELONLINE
    Ausländerpolitik

    Experten kritisieren Abschiebepraxis als zu lasch

    Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern übt heftige Kritik an der deutschen Abschiebepraxis. Der Expertenbericht moniert nach SPIEGEL-Informationen, dass weder Politiker noch Behörden hart genug durchgreifen. 2010 habe nur ein Bruchteil der Ausreisepflichtigen das Land tatsächlich verlassen.

    Hamburg - In einer schonungslosen Bilanz hat eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern die deutsche Abschiebepraxis kritisiert. Im Zentrum ihres Erfahrungsberichts steht nach Informationen des SPIEGEL der Vorwurf, es fehle Politikern und Behörden die Standhaftigkeit, Ausländer in ihre Heimatländer zurückzuschicken, selbst wenn diese vor Gericht in allen Fällen gescheitert seien. Dies habe dazu geführt, dass 2010 nur 14,8 Prozent der Ausreisepflichtigen die Bundesrepublik verlassen hätten, darunter 5,7 Prozent (930 Personen) auf dem Weg der Abschiebung.

    "Es ist aber nicht nur die Landes- und Bundespolitik, deren Unterstützung vielfach vermisst wird", heißt es in dem 16-Seiten-Papier, das Landesbeamte und Bundespolizisten im Auftrag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Rückführung" verfasst haben und das dem Bundesinnenministerium vorliegt. Auch Bürgermeister und Landräte brächen Abschiebungen "bei entsprechendem Druck" von Lobbygruppen und Medien immer wieder "in letzter Minute ab". Allenfalls bei Straftätern oder Terrorverdächtigen gebe es in der Öffentlichkeit noch Rückhalt, Ausländer gegen ihren Willen aus dem Land zu weisen.

    Hinzu komme, dass das Personal in Ausländerbehörden überlastet sei, die Mitarbeiter oft gegen ihren Willen dorthin versetzt würden und auch nur kurze Zeit blieben. Daher seien viele Beschäftigte mit der komplizierten Rechtslage bei Abschiebungen schlicht überfordert und gingen lieber den "Weg des geringsten Widerstands", wodurch sie die Abschiebung hinauszögerten.

    Wenn es aber tatsächlich dazu kommen soll, tauchten immer mehr Betroffene vorher ab. Das hänge auch mit Verfahrensschritten zusammen, die "einer Aufforderung zum Untertauchen" gleichkämen. So würden Ausreisepflichtige in vielen Fällen vor einem Haftantrag aufgefordert, sich selbst zu stellen.

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    Die Meldung dürfte für die meisten User hier nichts Neues sein, nun sind die Fakten halt im Unterschied zu früher wenigstens halboffiziell.
    Entsprechend will ich hier auch keinen x-ten Überfremdungsjammerthread aufmachen, mich treibt hierbei gänzlich anderes herum und zwar folgendes -die Juristen hier im Forum mögen mich berichtigen, wenn ich falsch liege.

    Jedenfalls nach meiner laienhaften Rechtsauffassung liegt eindeutig Rechtsbeugung vor, wenn Ämter, Bürgermeister, Landräte, rechtmäßige Abschiebungen immer wieder vereiteln und weiter vor sich herschieben. Rechtsbeugung ist bekanntlich eine Straftat. Was meint ihr, ist es ein aussichtsreiches Unterfangen gegen solche Elemente in den Ämtern notfalls Strafanzeige zu stellen um diese so zur Raison zu bringen oder gibt das die Rechtslage nicht her?

  2. #2
    Dein schlimmster Alptraum Benutzerbild von Untergrundkämpfer
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    Standard AW: Strafbare Rechtsbeugung durch Ausländerbehörden bei Abschiebungen?

    Es steht Dir natürlich frei eine entsprechende Anzeige zu erstatten. Nur ob da Polizei und Staatsanwaltschaft auch mit ganzem herzen bei den Ermittlungen sind belibt anzuwarten.
    Außerdem bleibt das Problem der Beweisbarkeit. Zusätzlich rate ich nur zu einer Anonymen Anzeige. Sonst sind Deine Daten flux bei den Beteilgten. Und das können mehr sein als Dir lieb sind. Angefangen bei der Polizei und unter ummständen auch bei den betroffenen Ausländern. Da gibt es Mittel und Wege.

    Diese Praxis kenne ich aber aus dem Alltag leider zur genüge. Oft kommt es auch vor das die entsprechenden Sachbearbeiter auf den Ausländerbehörden auch massiv bedroht oder in anderen Fällen bestochen werden. Zumal ein großteil der dort beschäftigten Beamten und Angestellten quasi dorthin "strafversetzt" wurden.
    http://www.abload.de/img/sigpic123360_8xhkny.jpg

  3. #3
    in memoriam Benutzerbild von meckerle
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    Standard AW: Strafbare Rechtsbeugung durch Ausländerbehörden bei Abschiebungen?

    Zumal ein großteil der dort beschäftigten Beamten und Angestellten quasi dorthin "strafversetzt" wurden.
    Wenn überhaupt, dann sind diese "Herrschaften" nicht umsonst strafversetzt worden.
    Warum besteht denn niemand drauf, dass sie dort trotzdem ihren Dienst verrichten?
    Wenn sie dem nicht nachkommen, wird ihnen das Gehalt gestrichen. Basta!

    Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.

  4. #4
    Dein schlimmster Alptraum Benutzerbild von Untergrundkämpfer
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    Standard AW: Strafbare Rechtsbeugung durch Ausländerbehörden bei Abschiebungen?

    Gehalt gestrichen? Von was träumst Du nachts!? In die Ausländeramäter kommen i. d. R. die Beamten und Angestellten die bei den Vorgesetzten und den Kollegen nicht sonderlich beliebt sind oder sich durch geistige Tiefflüge auszeichenen. Es gibt jedoch auch manchmal ein paar motivierte. Zumindest zu Beginn. Die werden dann durch die Kültürbereicherer und das System Behörde rund geschliffen. Zudem wollen viele linke Politiker und einige Lobby-Gruppen auch gar keine Abschiebung.
    http://www.abload.de/img/sigpic123360_8xhkny.jpg

  5. #5
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Strafbare Rechtsbeugung durch Ausländerbehörden bei Abschiebungen?

    Zusammenfassung: in einem Rechtsstaat wäre Anzeige und Verurteilung möglich. Hier nicht.

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Strafbare Rechtsbeugung durch Ausländerbehörden bei Abschiebungen?

    Ob man bei so etwas immer an eine zufällig entstandende Situation glauben soll, bezweilfle ich!

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
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    Standard AW: Strafbare Rechtsbeugung durch Ausländerbehörden bei Abschiebungen?

    Das Problem ist, daß diese Leute recht gut wissen, wie man sich vor Abschiebung schützt. Etwa in dem man olötzlich eine Krankheit, auch psychische, vortäuscht, in dem man von Lobbygruppen bezahlte oder diesen Gruppen angehörende Anwälte einschaltet, die per Eilverfahren eine Härtefallregelung durchdrücken usw.

    Hier ist wie immer der Gesetzgeber gefordert.

    Außerdem sollten Abzuschiebende inhaftiert und vor der Rückführung ruhig gespritzt werden.

  8. #8
    Dein schlimmster Alptraum Benutzerbild von Untergrundkämpfer
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    Standard AW: Strafbare Rechtsbeugung durch Ausländerbehörden bei Abschiebungen?

    Das musst Du nicht nur bezweifeln. Es gibt genug Fälle (auch von der Presse dolumentiert) in der linksgrüne Politiker eine Abschiebung (auch von Verbrechern) wirksam verhindert haben.
    Zum Beispiel durch gezielte grosse und kleine Anfragen in den Länderparlamenten oder in den Stadt/Gemeinderäten. Da ging es um Personen die abzuschieben wäre, den Abschiebetermin usw. Die entsprechenden Antworten der Verwaltung wurden dann den Betroffenen gezielt zugespielt oder im Netz veröffentlicht. Oder die abzuschiebenden wurden telefonisch oder über Boten gewarnt. Wohlgemerkt, alles durch grünlinke Politiker die in Parlamenten sitzen!

    In anderen Fällen wurden abzuschiebenden Personen ein "heiratswilliger" Partner vermittelt oder noch kurzfristig eine Arbeitsstelle innerhalb einer Partei oder in einer der Parteistftungen verschafft. Schon gibt es keine Abschiebung. etc. pp.
    http://www.abload.de/img/sigpic123360_8xhkny.jpg

  9. #9
    verteilt Lollis Benutzerbild von Reilinger
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    Standard AW: Strafbare Rechtsbeugung durch Ausländerbehörden bei Abschiebungen?

    Um den Illegalen und ausländischen Verbrechern das Untertauchen künftig weiter zu erleichtern, wird in Rheinland-Pfalz ja eigens das Abschiebegefängnis in Ingelheim geschlossen. Die Grünen machen's möglich.

    Siehe dazu mein Beitrag vom 11.5. :

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  10. #10
    Dein schlimmster Alptraum Benutzerbild von Untergrundkämpfer
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    Standard AW: Strafbare Rechtsbeugung durch Ausländerbehörden bei Abschiebungen?

    Stimmt so nicht. Die Grünen wollen es gerne geschlossen sehen. Ob es wirklich geschlossen wird muss man erst noch sehen. Die anderen Gefängnisse in RP sind jetzt schon überbelegt.
    http://www.abload.de/img/sigpic123360_8xhkny.jpg

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