Sie wirkt ein wenig melancholisch, als wäre sie eine Witwe.
Maxvorstadt ist der Beste
Bei Straftaten, welche die Grenze von 8 Jahren überschreiten, ist per Gesetz eine Ausweisung plus Abschiebung vorgeschrieben. Da gibt es keinen Ermessensspielraum für die Behörden.
Der letzte Weg für die Frau, eine Abschiebung zu verhindern wäre folgender:
Die entscheidende Behörde hat beim Thema "Ausweisung" und "Abschiebung" vor einer Entscheidung eine sog. Rechtsgüterabwägung bei verfassungsmäßig garantierten Grundrechten durchzuführen. Grundrechte wie die Niederlassungsfreiheit, der Schutz von Ehe und Familie sind gegen das sog. "öffentliche Interesse" und die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" abzuwägen.
Da ein Mord als gravierender Verstoß gegen die Rechtsordnung angesehen wird, wird nach ständiger Rechtsprechung das Interesse der Allgemeinheit dem verfassungsmäßigen Rechten der verurteilten Frau am Verbleib in Österreich immer überwiegen.
Das Militär ist der einzige Weg (Q-Drop #26)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)