3-4 Jahre, eher bei 3 bei Geständnis - und Du musst irgendeinen Strafschärfungsgrund bejahen...
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"Seid nicht in Sorge und Zweifel, denn seine Gnade wird euch begleiten und beschützen.
Lasst uns vielmehr seine Grösse preisen, denn er hat uns bereit gemacht.
Er ruft uns auf, vollkommene Menschen zu werden."
Bauingenieur des Todes! http://www.heimatkundlicher-arbeitsk...dfriesland.jpg
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Wer oder Was sind Opfer ? Darf es hierzulämbdäh überhaupt Opfer statt Täter geben ?
Deine Frage wurde heute schon beantwortet bei "Kultuerzeit" ( 3SAT) . Eine Literaturwissenschaftlerin wurde interviewt und sie vermutete, daß weder Kachelman noch Strauss-Kahn vermutlich eine Vergewaltigung begangen haben könnten, sondern es handele sich wohl um Verführung der Täter ( demnach also jetzt Opfer, weil sie eine Verführung nicht abwehren konnten). Deshalb Freispruch für alle zu Unrecht angeklagten?
Daß Kinder auch schon Verführer von banditisierten Erwachsenen sein wollen und können, also demnach Täter statt Opfer wären, wird doch kein Mensch der noch bei geistigem Verstand ist, behaupten wollen ?
Opfer-Täter-Gegenüberstellung (zum Zweck der Rehabilitation geistig erkrankter Straftäter) wurde von der Jugendrichterin Kirsten Heisig praktiziert.
Sie wurde auf ihren Knien liegend an einem Baum selbsterhängt aufgefunden.
Seitdem wird auch diskutiert, ob der Begriff "Opfer" grundsätzlich aus dem Wortschatz gestrichen werden soll. -
Nee !
Hieß es denn nicht, - " die Deutschen " sollen dumm gehalten werden - ? Sie sollen für Straftaten von Tätern auch noch bestraft werden ? Da bin ich dagegen.
In Fällen von Kinderschändung und Lebenszerstörungen geht es um perverse Täter und die können kaum zum Kreis von sog. "Dummen" gehören, denn Dumme sind für solche Schändlichkeiten wohl eher zu dumm. Oder ?
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Da äussere ich mich mal lieber nicht zu.
Aber interessant ist doch, dass solch ein Fall auch die neue Stargerichtsreporterin und Rächerin aller Frauen dieser Erde nicht sogleich auf den Plan ruft. Man könnte fast meinen, auch dort habe inzwischen eine Fixierung auf den Täter stattgefunden, denn ist dieser erst einmal - wie auch immer - abgeurteilt, ist die so viel beschworene Empathie aufgebraucht. Das zurückbleibende (hier tatsächliche!) Opfer fällt dann in die Kategorie "Kollateralschaden" auf dem Weg zum endgültigen Ziel der Frauenbefreiung (wovon auch immer...).
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Lasst uns vielmehr seine Grösse preisen, denn er hat uns bereit gemacht.
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