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Thema: LG-Urteil: Kindervergewaltigung ist islamische Tradition und straffrei

  1. #1
    Bazinga! Benutzerbild von Sheldon
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    Standard LG-Urteil: Kindervergewaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Muslimische Kindesvergewaltiger können sich künftig auf ein Urteil des LG Osnabrück berufen. Sie müssen nicht einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei ihrem Verbrechen auf eine »muslimische Tradition« berufen. Die Richter des Osnabrücker Landgerichts mussten über eine muslimische Familie urteilen, die es vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige vergewaltigt wurde. Im islamischen Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die Familie vor Gericht. Sie wusste, dass es in Deutschland andere Sitten und Gesetze gegen Kindesvergewaltigungen gibt. Aber das störte die muslimische Familie nicht.

    Die Mutter des Täters forderte aus Gründen der islamischen Tradition sogar ausdrücklich eine Kindesvergewaltigung. Was macht man da als Richter - Verständnis für die kulturelle Bereicherung zeigen oder wegsperren? Einen ethnischen Deutschen hätte man garantiert für viele Jahre ins Gefängnis gesteckt. Die Muslime aber müssen nicht einmal Sozialstunden abarbeiten und auch keine Geldstrafe zahlen. Schließlich müssen wir für solche Traditionen jetzt Verständnis haben, oder?

    Um es vorweg zu nehmen, die Richter hatten vollstes Verständnis für die islamische Tradition der Kindesvergewaltigung. Alle beteiligten Muslime wurden nur zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Kein beteiligter muslimischer Vergewaltiger oder Anstifter muss ins Gefängnis. Stellen Sie sich beim nachfolgenden Fall, der sich tatsächlich genauso abgespielt hat, einfach nur vor, die Täter wären ethnische Deutsche gewesen. Alle Medien hätten darüber berichtet. Und die Täter säßen jetzt garantiert alle lange Zeit hinter Gittern.

    Der Fall: Einer 1995 nach Deutschland eingewanderten asozialen muslimischen Familie war bekannt, dass Vergewaltigung in Deutschland ebenso strafbar ist wie der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen. Doch die Familie wollte an der islamischen Tradition festhalten, einigte sich mit Verwandten darauf, dass ein 21 Jahre alter Moslem aus der Familie eine 11-Jährige aus der Verwandtschaft entführen, mit ihr Geschlechtsverkehr haben und sie dann heiraten sollte. Die 11-Jährige aus Lübeck wollte aber keinen Geschlechtsverkehr mit dem asozialen Analphabeten, der nach Angaben des Osnabrücker Landgerichts nicht die deutsche Sprache lernen und sich hier auch nicht integrieren will. Es gab nach der ersten Entführung des Kindes aus Lübeck ins Osnabrücker Land keinen Geschlechtsverkehr. Die Eltern des muslimischen Analphabeten drohten ihrem Sohn in den folgenden Tagen und forderten ihn auf, das Kind dann halt zu vergewaltigen. Der Sohn gehorchte. Später wurde das Jugendamt auf das vergewaltigte Kind aufmerksam - alles kam heraus. Die ganze muslimische Familie hat die Vergewaltigung und die Anstiftung zum Geschlechtsverkehr mit der Elfjährigen gestanden. Das sei halt alles so »muslimische Tradition«.

    weiter...
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    Ist das die Islamische Lebensfreude, von der Fatima Roth, Böhmer und Konsorten uns immer vorschwärmen?

    Mir stellt sich nur noch die Frage: Wer ist eigendlich perverser? Die Musel, die linksgrünen Politiker oder die deutschen Richter? Es wundert mich im übrigen nicht im geringsten, dass von diesem Urteil in der deutschen Systempresse nicht ein Wort zu lesen ist. Man würde es nicht glauben, wenn man es nicht lesen würde.
    User, die durch ihr schändliches Verhalten das Recht verloren haben, von mir beachtet zu werden: Praetorianer, Makkabäus, Nettaktivist, Gurkenglas,Xarrion,Trantor,Rolf1973

    Den Wahn erkennt natürlich niemals, wer ihn selbst noch teilt. - Sigmund Freud

  2. #2
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    Standard AW: LG-Urteil: Kinderverwaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Straffrei? Nee... was ist denn das wieder für ein populistisches Geschwätz?

    Dafür hat das Landgericht Osnabrück den Mann am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Auch die Eltern des jungen Mannes, die der Anstiftung beziehungsweise Beihilfe der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt waren, sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

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    -----------------------------------------

    Das mit der Tradition ist eine Schutzbehauptung, denn es ist bei den Muslimen sicher nicht Tradition, kleine Kinder zu vergewaltigen. Vielleicht können uns unsere muslimischen Forumsteilnehmer ja mehr dazu sagen?

  3. #3
    Bazinga! Benutzerbild von Sheldon
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    Standard AW: LG-Urteil: Kinderverwaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Zitat Zitat von svizzera Beitrag anzeigen
    Straffrei? Nee... was ist denn das wieder für ein populistisches Geschwätz?

    Dafür hat das Landgericht Osnabrück den Mann am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Auch die Eltern des jungen Mannes, die der Anstiftung beziehungsweise Beihilfe der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt waren, sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

    Was wäre gewesen, wenn eine deutsche Familie das Kind vergewaltigt hätten, die wären für Jahre hinters Gitter gewandert. Und hier:

    ---------------------------------------

    Das mit der Tradition ist eine Schutzbehauptung, denn es ist bei den Muslimen sicher nicht Tradition, kleine Kinder zu vergewaltigen. Vielleicht können uns unsere muslimischen Forumsteilnehmer ja mehr dazu sagen?
    Eine von der Anklagevertreterin zusätzlich geforderte Verurteilung zu einer Geldstrafe von jeweils 500 Euro lehnte das Gericht ab. Alle drei sollten jeweils das Geld in monatlichen Raten von 25 Euro zu Gunsten einer sozialen Einrichtung abstottern. Das mache nicht viel Sinn, meinte der Vorsitzende Richter, weil die Hartz-IV-Empfänger dafür keinen finanziellen Spielraum haben. Auch zu sozialen Diensten sind sie nicht verpflichtet worden, weil die Drei dann für mögliche Jobangebote nicht zur Verfügung stehen
    Dieses Urteil ist ein Witz, und die Richter gehörten für mindestens genauso lange hinter Gitter, wie die Inzest-Vergewaltiger-Familie.

    Im übrigen ist die Aufforderung, die Forumsmusel nach ihrer rechtlichen Meinung zu fragen absolut sinnlos, weil hier sowieso nur die Taqiyya zur Anwendung käme.
    User, die durch ihr schändliches Verhalten das Recht verloren haben, von mir beachtet zu werden: Praetorianer, Makkabäus, Nettaktivist, Gurkenglas,Xarrion,Trantor,Rolf1973

    Den Wahn erkennt natürlich niemals, wer ihn selbst noch teilt. - Sigmund Freud

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: LG-Urteil: Kinderverwaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Zitat Zitat von Manticor Beitrag anzeigen
    Muslimische Kindesvergewaltiger können sich künftig auf ein Urteil des LG Osnabrück berufen. Sie müssen nicht einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei ihrem Verbrechen auf eine »muslimische Tradition« berufen. Die Richter des Osnabrücker Landgerichts mussten über eine muslimische Familie urteilen, die es vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige vergewaltigt wurde. Im islamischen Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die Familie vor Gericht. Sie wusste, dass es in Deutschland andere Sitten und Gesetze gegen Kindesvergewaltigungen gibt. Aber das störte die muslimische Familie nicht.

    Die Mutter des Täters forderte aus Gründen der islamischen Tradition sogar ausdrücklich eine Kindesvergewaltigung. Was macht man da als Richter - Verständnis für die kulturelle Bereicherung zeigen oder wegsperren? Einen ethnischen Deutschen hätte man garantiert für viele Jahre ins Gefängnis gesteckt. Die Muslime aber müssen nicht einmal Sozialstunden abarbeiten und auch keine Geldstrafe zahlen. Schließlich müssen wir für solche Traditionen jetzt Verständnis haben, oder?

    Um es vorweg zu nehmen, die Richter hatten vollstes Verständnis für die islamische Tradition der Kindesvergewaltigung. Alle beteiligten Muslime wurden nur zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Kein beteiligter muslimischer Vergewaltiger oder Anstifter muss ins Gefängnis. Stellen Sie sich beim nachfolgenden Fall, der sich tatsächlich genauso abgespielt hat, einfach nur vor, die Täter wären ethnische Deutsche gewesen. Alle Medien hätten darüber berichtet. Und die Täter säßen jetzt garantiert alle lange Zeit hinter Gittern.

    Der Fall: Einer 1995 nach Deutschland eingewanderten asozialen muslimischen Familie war bekannt, dass Vergewaltigung in Deutschland ebenso strafbar ist wie der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen. Doch die Familie wollte an der islamischen Tradition festhalten, einigte sich mit Verwandten darauf, dass ein 21 Jahre alter Moslem aus der Familie eine 11-Jährige aus der Verwandtschaft entführen, mit ihr Geschlechtsverkehr haben und sie dann heiraten sollte. Die 11-Jährige aus Lübeck wollte aber keinen Geschlechtsverkehr mit dem asozialen Analphabeten, der nach Angaben des Osnabrücker Landgerichts nicht die deutsche Sprache lernen und sich hier auch nicht integrieren will. Es gab nach der ersten Entführung des Kindes aus Lübeck ins Osnabrücker Land keinen Geschlechtsverkehr. Die Eltern des muslimischen Analphabeten drohten ihrem Sohn in den folgenden Tagen und forderten ihn auf, das Kind dann halt zu vergewaltigen. Der Sohn gehorchte. Später wurde das Jugendamt auf das vergewaltigte Kind aufmerksam - alles kam heraus. Die ganze muslimische Familie hat die Vergewaltigung und die Anstiftung zum Geschlechtsverkehr mit der Elfjährigen gestanden. Das sei halt alles so »muslimische Tradition«.

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    Ist das die Islamische Lebensfreude, von der Fatima Roth, Böhmer und Konsorten uns immer vorschwärmen?

    Mir stellt sich nur noch die Frage: Wer ist eigendlich perverser? Die Musel, die linksgrünen Politiker oder die deutschen Richter? Es wundert mich im übrigen nicht im geringsten, dass von diesem Urteil in der deutschen Systempresse nicht ein Wort zu lesen ist. Man würde es nicht glauben, wenn man es nicht lesen würde.
    da fällt mir jetzt nix mehr ein.

  5. #5
    Orderkrixlerwächterin Benutzerbild von batumi
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    Standard AW: LG-Urteil: Kinderverwaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Zitat Zitat von Manticor Beitrag anzeigen
    Dieses Urteil ist ein Witz, und die Richter gehörten für mindestens genauso lange hinter Gitter, wie die Inzest-Vergewaltiger-Familie.

    Im übrigen ist die Aufforderung, die Forumsmusel nach ihrer rechtlichen Meinung zu fragen absolut sinnlos, weil hier sowieso nur die Taqiyya zur Anwendung käme.
    Wenn es so ist, dann ist das Urteil ein Witz.

    Kannst du das Aktenzeichen geben, oder ein LINK zur Veröffentlichung?
    Lebt Leute, haltet euch nicht mit Nebensächlichkeiten auf

  6. #6
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    Standard AW: LG-Urteil: Kinderverwaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Für derartige Urteilsbegründungen gehörten Richter an die Laterne.
    Da muß man sich fragen wo die größeren Feinde des Volkes sitzen, auf der Anklagebank oder auf dem Richterstuhl und im Parlament.

  7. #7
    Außerhalb des Körpers. Benutzerbild von Fremder
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    Standard AW: LG-Urteil: Kindervergewaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Zitat Zitat von Manticor Beitrag anzeigen
    Muslimische Kindesvergewaltiger können sich künftig auf ein Urteil des LG Osnabrück berufen. Sie müssen nicht einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei ihrem Verbrechen auf eine »muslimische Tradition« berufen. Die Richter des Osnabrücker Landgerichts mussten über eine muslimische Familie urteilen, die es vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige vergewaltigt wurde. Im islamischen Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die Familie vor Gericht.
    In Russland ist eine Tradition solchem Abschaum in die Eier zu treten bis die eigenes Eigelb herauskotzen. Ist halt auch Tradition.
    Alle GrammatikalischRechtschreibFehler in meinen Beiträgen sind keine Fehler sondern Wortneuschöpfungen aus meiner kunstmalerischen Fantasie.

  8. #8
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: LG-Urteil: Kindervergewaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Zitat Zitat von Manticor Beitrag anzeigen
    Muslimische Kindesvergewaltiger können sich künftig auf ein Urteil des LG Osnabrück berufen. Sie müssen nicht einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei ihrem Verbrechen auf eine »muslimische Tradition« berufen. Die Richter des Osnabrücker Landgerichts mussten über eine muslimische Familie urteilen, die es vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige vergewaltigt wurde. Im islamischen Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die Familie vor Gericht. Sie wusste, dass es in Deutschland andere Sitten und Gesetze gegen Kindesvergewaltigungen gibt. Aber das störte die muslimische Familie nicht.

    Die Mutter des Täters forderte aus Gründen der islamischen Tradition sogar ausdrücklich eine Kindesvergewaltigung. Was macht man da als Richter - Verständnis für die kulturelle Bereicherung zeigen oder wegsperren? Einen ethnischen Deutschen hätte man garantiert für viele Jahre ins Gefängnis gesteckt. Die Muslime aber müssen nicht einmal Sozialstunden abarbeiten und auch keine Geldstrafe zahlen. Schließlich müssen wir für solche Traditionen jetzt Verständnis haben, oder?

    Um es vorweg zu nehmen, die Richter hatten vollstes Verständnis für die islamische Tradition der Kindesvergewaltigung. Alle beteiligten Muslime wurden nur zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Kein beteiligter muslimischer Vergewaltiger oder Anstifter muss ins Gefängnis. Stellen Sie sich beim nachfolgenden Fall, der sich tatsächlich genauso abgespielt hat, einfach nur vor, die Täter wären ethnische Deutsche gewesen. Alle Medien hätten darüber berichtet. Und die Täter säßen jetzt garantiert alle lange Zeit hinter Gittern.

    Der Fall: Einer 1995 nach Deutschland eingewanderten asozialen muslimischen Familie war bekannt, dass Vergewaltigung in Deutschland ebenso strafbar ist wie der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen. Doch die Familie wollte an der islamischen Tradition festhalten, einigte sich mit Verwandten darauf, dass ein 21 Jahre alter Moslem aus der Familie eine 11-Jährige aus der Verwandtschaft entführen, mit ihr Geschlechtsverkehr haben und sie dann heiraten sollte. Die 11-Jährige aus Lübeck wollte aber keinen Geschlechtsverkehr mit dem asozialen Analphabeten, der nach Angaben des Osnabrücker Landgerichts nicht die deutsche Sprache lernen und sich hier auch nicht integrieren will. Es gab nach der ersten Entführung des Kindes aus Lübeck ins Osnabrücker Land keinen Geschlechtsverkehr. Die Eltern des muslimischen Analphabeten drohten ihrem Sohn in den folgenden Tagen und forderten ihn auf, das Kind dann halt zu vergewaltigen. Der Sohn gehorchte. Später wurde das Jugendamt auf das vergewaltigte Kind aufmerksam - alles kam heraus. Die ganze muslimische Familie hat die Vergewaltigung und die Anstiftung zum Geschlechtsverkehr mit der Elfjährigen gestanden. Das sei halt alles so »muslimische Tradition«.

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    Mir stellt sich nur noch die Frage: Wer ist eigendlich perverser? Die Musel, die linksgrünen Politiker oder die deutschen Richter? Es wundert mich im übrigen nicht im geringsten, dass von diesem Urteil in der deutschen Systempresse nicht ein Wort zu lesen ist. Man würde es nicht glauben, wenn man es nicht lesen würde.
    Deutschland sollte sie abschieben, darin hat nämlich Deutschland Tradition.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

  9. #9
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: LG-Urteil: Kindervergewaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Also wenn ich demnächst in den USA mit 250 km/h über einen Highway brettere, kann ich mich dann auch auf deutsche (Autobahn-)Tradition berufen? Ich glaube kaum.

  10. #10
    Afrikaner Benutzerbild von Voortrekker
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    Standard AW: LG-Urteil: Kindervergewaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Wuerde der Kannibale von Rotenburg aus Papua-Neuguinea stammen, saesse er auch nicht im Knast. SO einfach ist das heutzutage in der BRD.

    Uebrigens gilt damit offiziell die Scharia in Deutschland. Herzlichen Glueckwunsch.

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