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Thema: LG-Urteil: Kindervergewaltigung ist islamische Tradition und straffrei

  1. #111
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: LG-Urteil: Kinderverwaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Für diese Tat kommt es einer Straffreiheit gleich, was kapierst du hier nicht.
    Eben. In den oben von mir zitierten Paragraphen ist keine Rede von Bewährung.

  2. #112
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: LG-Urteil: Kindervergewaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Hab mal was dazu gefunden:


    Was ist denn das für ein Gesetz? 3 Monate Mindeststrafe? Lächerlich. Und was bitte ist "geringes Unrecht" bei einer Vergewaltigung eines 11-jährigen Kindes?
    Nicht selten spricht ein Richter auch von einer Teilschuld des Opfers, wenn ein vergewaltigtes Kind zuvor allzu aufreizend herumstolziert ist....
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  3. #113
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: LG-Urteil: Kindervergewaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Nicht selten spricht ein Richter auch von einer Teilschuld des Opfers, wenn ein vergewaltigtes Kind zuvor allzu aufreizend herumstolziert ist....
    Ja, hab den Fall dunkel in Erinnerung. Ich wollte aber darauf hinaus, daß die Gesetze selbst schon zu lasch sind. Die Interpretation dieser ohnehin laschen Gesetzen zu noch lascheren Strafen ist ja erst der zweite Schritt.

  4. #114
    GESPERRT
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    Standard AW: LG-Urteil: Kindervergewaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Das ist ja auch Rassismus. Ein muslimisches Kind ist halt weniger wert!

  5. #115
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: LG-Urteil: Kindervergewaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Das ist ja auch Rassismus. Ein muslimisches Kind ist halt weniger wert!
    Das gäbe aber leichte Konflikte mit dem Grundgesetz.

  6. #116
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: LG-Urteil: Kindervergewaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Das gäbe aber leichte Konflikte mit dem Grundgesetz.

    In nicht allzu ferner Zukunft wird man das "Grundgesetz" sowieso überprüfen müssen, ob es koran-, islam- und schariakonform ist....
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  7. #117
    Mitglied Benutzerbild von sodaqua
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    Standard AW: LG-Urteil: Kindervergewaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Verdammt ich kenne einige österr. sowie amerikan. ungar. Romas keiner von denen weis um die "Tradition" ein Kind zu vergewaltigen! Das ist wohl nur denen vorbehalten die dem islamischen Aberglauben fröhnen. Man sieht der Islam macht selbst aus diesem friedfertigen Leuten der Roma Bestien. Der Islam gehört in die Hölle wo er entsprungen ist bei Luzifer alias Allah.
    Früher war auch die Zukunft viel besser.

    Karl Valentin

  8. #118
    GESPERRT
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    Standard AW: LG-Urteil: Kindervergewaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Unfassbar - es gibt ihn doch längst: Den Muslimbonus bei Straftaten aller Art.

  9. #119
    Armer Auftragsschreiber Benutzerbild von stscherer
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    Standard AW: LG-Urteil: Kinderverwaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Nochwas gefunden

    Selbst wohlwollend käme ich nicht unter 2 Jahre
    Das reicht dann für Bewährung.

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Für diese Tat kommt es einer Straffreiheit gleich, ....
    Genau das ist der Skandal.

    "Seid nicht in Sorge und Zweifel, denn seine Gnade wird euch begleiten und beschützen.
    Lasst uns vielmehr seine Grösse preisen, denn er hat uns bereit gemacht.
    Er ruft uns auf, vollkommene Menschen zu werden."

  10. #120
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: LG-Urteil: Kinderverwaltigung ist islamische Tradition und straffrei

    Zitat Zitat von stscherer Beitrag anzeigen
    Das reicht dann für Bewährung.



    Genau das ist der Skandal.
    Beides. Bei Befolgung - und nicht Auslegung - des Gesetzes wären eben 2 Jahre Haft mindestens fällig gewesen. Ohne Bewährung, selbstredend.
    Aber wo Du gerade da bist: wie hoch hätte es man den bei weitesten Auslegungen der Gesetze treiben können? Einfach mal "Richter Gnadenlos" voraussetzen.

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