Der Deutsche Bundestag hat auch nach 56 bzw. 15 Jahren stabiler Demokratie auf deutschem Boden nicht die Möglichkeit zur Selbstauflösung, anders als die deutschen Landesparlamente, die alle die Möglichkeit zur Selbstauflösung haben, z.B. in Bayern oder Nordrhein-Westfalen sogar mit einfacher Mehrheit.
In der Bundesrepublik Deutschland gab es 1972 und 1983 vorgezogene Neuwahlen, wahrscheinlich sogar 2005, allerdings nicht über die saubere Möglichkeit der Selbstauflösung. Daß der Deutsche Bundestag keine Möglichkeit zur Selbstauflösung hat, war 1949 wohlüberlegt, denn in der Weimarer Republik zwischen 1918 und 1933 hat das Parlament keine einzige Legislaturperiode durchgehalten, also einen Beschluß aus der Angst der Erfahrung von Weimar. Ist dieser Beschluß überholt, sollte der Deutsche Bundestag nach einer Neuwahl das Grundgesetz ändern und die Möglichkeit der Selbstauflösung einführen oder nicht? Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach plädiert für eine Selbstauflösung des Deutschen Bundestages mit einer Dreiviertelmehrheit, während sein Parteifreund, der ehemalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gegen eine solche Regelung ist. Wie sehr Ihr das Thema?