Umfrageergebnis anzeigen: Soll der Deutsche Bundestag die Möglichkeit zur Selbstauflösung erhalten?

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Thema: Soll der Deutsche Bundestag die Möglichkeit zur Selbstauflösung erhalten?

  1. #1
    Demokrat Benutzerbild von StH
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    Standard Soll der Deutsche Bundestag die Möglichkeit zur Selbstauflösung erhalten?

    Der Deutsche Bundestag hat auch nach 56 bzw. 15 Jahren stabiler Demokratie auf deutschem Boden nicht die Möglichkeit zur Selbstauflösung, anders als die deutschen Landesparlamente, die alle die Möglichkeit zur Selbstauflösung haben, z.B. in Bayern oder Nordrhein-Westfalen sogar mit einfacher Mehrheit.

    In der Bundesrepublik Deutschland gab es 1972 und 1983 vorgezogene Neuwahlen, wahrscheinlich sogar 2005, allerdings nicht über die saubere Möglichkeit der Selbstauflösung. Daß der Deutsche Bundestag keine Möglichkeit zur Selbstauflösung hat, war 1949 wohlüberlegt, denn in der Weimarer Republik zwischen 1918 und 1933 hat das Parlament keine einzige Legislaturperiode durchgehalten, also einen Beschluß aus der Angst der Erfahrung von Weimar. Ist dieser Beschluß überholt, sollte der Deutsche Bundestag nach einer Neuwahl das Grundgesetz ändern und die Möglichkeit der Selbstauflösung einführen oder nicht? Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach plädiert für eine Selbstauflösung des Deutschen Bundestages mit einer Dreiviertelmehrheit, während sein Parteifreund, der ehemalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gegen eine solche Regelung ist. Wie sehr Ihr das Thema?
    "Es ist ein Unglück, daß die SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands heißt. Hieße sie (...) Reformistische Partei oder Partei des kleineren Übels oder Hier können Familien Kaffee kochen oder so etwas - vielen Arbeitern hätte der neue Name die Augen geöffnet, und sie wären dahingegangen, wohin sie gehören: zu einer Arbeiterpartei. So aber macht der Laden seine schlechten Geschäfte unter einem ehemals guten Namen."

    Kurt Tucholsky

  2. #2
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    In amderem Ländern hat das vergleichbare Organ eigentlich durchwegs das Recht zur Selbstauflösung. Alerdings mit unterschiedlichen Auswirkungen. Ich verweise hier nur auf Österreich bzw. Italien

  3. #3
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    Dann würde das unsägliche rumeiern ..........

    ?( .......... endlich aufhören !

  4. #4
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    @ Bakerman

    Ich habe ja bereits gesagt, daß alle 16 deutschen Landesparlamente die Möglichkeit zur Selbstauflösung haben, teilweise reicht hierzu sogar eine einfache Mehrheit der Abgeordneten. Es ist allerdings nicht zu erkennen, daß der Parlamentarismus der deutschen Länder ähnlich schiefläuft wie in Italien. Zumal eine Dreiviertelmehrheit, wie von Wolfgang Bosbach vorgeschlagen, eine hohe Hürde ist. In der Geschichte der Bundesrepublik hätte der Deutsche Bundestag nur 1972 und 1983 von diesem Recht gebrauch gemacht, in 56 Jahren wäre es jetzt die dritte Selbstauflösung. Ich denke daher nicht, daß weimarähnliche Zustände drohen würden, wenn der Deutsche Bundestag das Recht zur Selbstauflösung mit einer Dreiviertelmehrheit hätte, stünde die Hürde noch immer sehr hoch.
    "Es ist ein Unglück, daß die SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands heißt. Hieße sie (...) Reformistische Partei oder Partei des kleineren Übels oder Hier können Familien Kaffee kochen oder so etwas - vielen Arbeitern hätte der neue Name die Augen geöffnet, und sie wären dahingegangen, wohin sie gehören: zu einer Arbeiterpartei. So aber macht der Laden seine schlechten Geschäfte unter einem ehemals guten Namen."

    Kurt Tucholsky

  5. #5
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    @StH

    Dann ist ja die "gescheiterte" Vertrauensfrage so gesehen die bessere Möglichkeit als eine Mehrheit von 75%? Hier braucht es bekanntlich nur eine einfache Mehrheit!

    Ach ja, ich bin dafür

  6. #6
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    Zitat Zitat von Bakerman
    @StH

    Dann ist ja die "gescheiterte" Vertrauensfrage so gesehen die bessere Möglichkeit als eine Mehrheit von 75%? Hier braucht es bekanntlich nur eine einfache Mehrheit!

    Ach ja, ich bin dafür
    Die Vertrauensfrage muß aber "echt" sein. Wenn sich der Fraktions- und Parteivorsitzende der Kanzlerpartei in der Aussprache zur Vertrauensfrage hinstellt und sagt, daß die Kanzlermehrheit im Deutschen Bundestag jederzeit zur Verfügung stünde, dann bedeutet das, daß die stetige Mehrheit nicht gefährdet ist, die Vertrauensfrage ist daher als "unecht" anzusehen, der Bundeskanzler hat ja selbst drum gebeten, ihm das Vertrauen zu entziehen, es gibt eine stetige Mehrheit.

    Darüberhinaus führt eine negativ beantwortete Vertrauensfrage nicht automatisch zur vorzeitigen Auflösung des Deutschen Bundestages. Der Deutsche Bundestag hat jetzt die Möglichkeit, einen neuen Bundeskanzer zu wählen, im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit. Ein Auflösungsrecht des Deutschen Bundestages wäre daher wesentlich ehrlicher als eine fingierte Vertrauensfrage.
    "Es ist ein Unglück, daß die SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands heißt. Hieße sie (...) Reformistische Partei oder Partei des kleineren Übels oder Hier können Familien Kaffee kochen oder so etwas - vielen Arbeitern hätte der neue Name die Augen geöffnet, und sie wären dahingegangen, wohin sie gehören: zu einer Arbeiterpartei. So aber macht der Laden seine schlechten Geschäfte unter einem ehemals guten Namen."

    Kurt Tucholsky

  7. #7
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    Ich glaube , dass wir in 57 Demokartie genug gelernt haben , um eine stabile Demokartie zu sein! Immerhin stehen wir heute in der Demokartie besser, da als zur Zeit Weimars, also sollte sich der Bundestag bei einer 2/3 Mehrheit selbstauflöse können!

  8. #8
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    Ich würde sagen das er die möglichkeit erhalten solle..

  9. #9
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    Zunge raus! Es stimmt

    ich finde ja vielleicht bekommt der Deutsche ja was bessere
    Steht auf und kämpft

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