Die Welt der Berliner Diplomaten, das sind nicht nur prunkvolle Empfänge, chromblitzende Luxuskarossen und der Status der Erhabenheit. Es ist auch eine Welt, in der manche Hausangestellten offenbar so behandelt werden, wie ostelbische Junker im 19. Jahrhundert mit ihren Domestiken umgegangen sind: Bezahlt wird nicht, und wer nicht spurt, bekommt den Stock zu spüren.
Zwar weisen deutsche Gesetze genügend Paragrafen auf, die Angestellte vor Misshandlung und Willkür schützen sollen - doch bei den Beschäftigten der Diplomaten greifen sie ins Leere. Die Botschaftsangehörigen sind durch ihre Immunität unantastbar, so ist es in der Wiener Konvention von 1961 geregelt. Strafrechtlich können sie nicht belangt werden, auch Zivilklagen sind in der Regel aussichtslos. Schlimmstenfalls erklärt das Auswärtige Amt einen Diplomaten zur Persona non grata, zur unerwünschten Person, die das Land verlassen muss.
Die Immunität, so die hehre Absicht, soll den Diplomaten vor staatlicher Willkür oder fremder Rechtspraxis seines Gastgeberlandes schützen. Deshalb kann ein deutscher Attaché im abstinenten Saudi-Arabien Alkohol trinken, ohne die sofortige Verhaftung fürchten zu müssen. Als Freibrief war die Immunitätsregelung freilich nie gedacht, auch wenn manche Botschaftsangehörigen sie so verstehen. So gehört das Missachten von Strafzetteln oder Bußgeldbescheiden für Verkehrsverstöße zu den liebsten Gewohnheiten wohl aller Weltbürger mit Diplomatenpass.