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Thema: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlungen

  1. #21
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Sowohl meine Steuerberaterin als auch mein Geschäftspartner haben seit Beginn des Jahres jeweils mehrere Tempoverstösse mit Bussgeldverfahren mit nur 1 Schreiben abgetötet, es kam nie wieder ein Schreiben der Behörden.

    Warum?

    Beide wiesen die Behörde darauf hin,

    II. EGOWiG aufgehoben

    Sie beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)).

    Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.

    Beweise:
    - [Links nur für registrierte Nutzer]
    - [Links nur für registrierte Nutzer]

    Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.

    III. ZPO, StPO

    Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.

    IV. Wegfall des Geltungsbereichs

    Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.

    Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.

    Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.


    Nun hielt ich das alles schon mal in Händen, glaubte es jedoch nicht.

    Fakt ist, es funktioniert.

    Kann nur wärmstens empfohlen werden, ich habe auch das Fax an die GEZ gesehen vom 1.1.2011, abmeldung wegen fehlender Gesetzesgrundlage, und es kam nie wieder was, weder Geldforderung noch Schriftverkehr.

    Vorlagen hier:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Beweis dafür, die Spinner haben recht: Kein Staat, keine Justiz, keine Legitimation, besetztes Land ohne Souveränität?

    Man komme mir nicht mit diskussionen, "das ginge so nicht".
    ES GEHT!!!
    Och mein lieber fatalist, du solltest dich lieber nicht auf solche Dinge verlassen, du kannst damit sehr schnell auf die Schnauze fliegen. Die Schreiben sind nämlich absoluter Stuß. Das EGOWIG bestimmte nicht den Geltungsbereich des OWIG, sondern diente nur dem Zweck die alte Rechtslage in die neue Rechtslage nach den Bestimmungen des OWIG zu überführen. Ein Einführungsgesetz verliert seinen Zweck, wenn es keine Verfahren mehr gibt, die unter alter Rechtslage begonnen worden sind und kann ab diesem Zeitpunkt aufgehoben werden.

    Bußgeldverfahren unterliegen nicht dem reinen Legalitätsprinzip, sondern können nach dem [Links nur für registrierte Nutzer] entschieden werden ([Links nur für registrierte Nutzer]). Übrigens besteht diese Möglichkeit auch im Strafrecht bei Vergehen. Im Unterschied zu einem reinen Bußgeldverfahren musst du in einem Strafverfahren über die Einstellung informiert werden.

    Zu deiner GEZ-Geschichte ist zu sagen, freue dich in Zukunft auf einen Besuch. Jede Abmeldung wird unabhängig von ihrem Grund immer als Abmeldung behandelt. Jeder Gebührenpflichtige kann jederzeit seine Rundfunkgeräte abmelden, das ist kein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Wenn du deine Rundfunkgeräte weiter nutzt, dann stellt es einen Verstoß da, jedoch muss die GEZ diesen Verstoß ermitteln, sie kann nicht automatisch bei Abmeldung von einem Verstoß ausgehen.
    Du kannst dich darauf einstellen, das du der für deine Region zuständige Denuziant und Berufshalsabschneider, im Amtsdeutschen auch Rundfunkgebührenbeauftragter schon eine Info erhalten hat und dir innerhalb eines Jahres einen Besuch abstatten wird.

    @Brutus
    Die beliebte James Baker Story. Ich bin so frei dich darüber zu informieren, das es einige Personen gibt, die erfolgreich von James Addison Baker III vor amerikanischen Gerichten verklagt worden sind, da diese falsche Behauptung nach amerikanischen Recht den Vorwurf eines Amtsvergehens beinhaltet. Die Lehrstunde über Libel and Slander und dem United States defamation law war für die betreffenden Personen teuer.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #22
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Och mein lieber fatalist, du solltest dich lieber nicht auf solche Dinge verlassen, du kannst damit sehr schnell auf die Schnauze fliegen. Die Schreiben sind nämlich absoluter Stuß. Das EGOWIG bestimmte nicht den Geltungsbereich des OWIG, sondern diente nur dem Zweck die alte Rechtslage in die neue Rechtslage nach den Bestimmungen des OWIG zu überführen. Ein Einführungsgesetz verliert seinen Zweck, wenn es keine Verfahren mehr gibt, die unter alter Rechtslage begonnen worden sind und kann ab diesem Zeitpunkt aufgehoben werden.

    Bußgeldverfahren unterliegen nicht dem reinen Legalitätsprinzip, sondern können nach dem [Links nur für registrierte Nutzer] entschieden werden ([Links nur für registrierte Nutzer]). Übrigens besteht diese Möglichkeit auch im Strafrecht bei Vergehen. Im Unterschied zu einem reinen Bußgeldverfahren musst du in einem Strafverfahren über die Einstellung informiert werden.

    Zu deiner GEZ-Geschichte ist zu sagen, freue dich in Zukunft auf einen Besuch. Jede Abmeldung wird unabhängig von ihrem Grund immer als Abmeldung behandelt. Jeder Gebührenpflichtige kann jederzeit seine Rundfunkgeräte abmelden, das ist kein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Wenn du deine Rundfunkgeräte weiter nutzt, dann stellt es einen Verstoß da, jedoch muss die GEZ diesen Verstoß ermitteln, sie kann nicht automatisch bei Abmeldung von einem Verstoß ausgehen.
    Du kannst dich darauf einstellen, das du der für deine Region zuständige Denuziant und Berufshalsabschneider, im Amtsdeutschen auch Rundfunkgebührenbeauftragter schon eine Info erhalten hat und dir innerhalb eines Jahres einen Besuch abstatten wird.

    @Brutus
    Die beliebte James Baker Story. Ich bin so frei dich darüber zu informieren, das es einige Personen gibt, die erfolgreich von James Addison Baker III vor amerikanischen Gerichten verklagt worden sind, da diese falsche Behauptung nach amerikanischen Recht den Vorwurf eines Amtsvergehens beinhaltet. Die Lehrstunde über Libel and Slander und dem United States defamation law war für die betreffenden Personen teuer.

    Die laienjuristischen Elaborate eines vermeintlichen Gehirnträgers, (der sich jeden Morgen ein funktionierendes solches herbeisehnt) sind hier wohl kaum der Rede wert.
    Jemand, der nicht einmal die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht (Abitur an der Baumschule?) , sollte sich bei Diskussionen unter Erwachsenen, in denen es um so wichtige Dinge wie die Grundlagen unseres Rechtssystems geht, vornehm zurückhalten und sich nicht regelmässig der Lächerlichkeit preisgeben.
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


    Heimatforum

  3. #23
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Die laienjuristischen Elaborate eines vermeintlichen Gehirnträgers, (der sich jeden Morgen ein funktionierendes solches herbeisehnt) sind hier wohl kaum der Rede wert.
    Jemand, der nicht einmal die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht (Abitur an der Baumschule?) , sollte sich bei Diskussionen unter Erwachsenen, in denen es um so wichtige Dinge wie die Grundlagen unseres Rechtssystems geht, vornehm zurückhalten und sich nicht regelmässig der Lächerlichkeit preisgeben.
    Mein lieber Registrierter, ich bin eine geduldiger Person und versuche immer höflich und sachlich zu diskutieren, egal was andere mir an den Kopf werfen, aber irgendwann ist das Maß voll.
    Du blöde miese kleine Ratte solltes über meine geistigen Fähigkeiten schön die Klappe halten, im Gegensatz zu dir verfalle ich nie in Beleidigungen, wenn ich keine Argumente mehr habe oder mir die Meinung meines Diskussionspartners nicht passt.
    Du behauptest meine geistigen Fähigkeiten seien beschränkt, dann dürfte es mit deinen aber auch nicht sehr weit her sein, außer ständigen Wiederholungen oder Anmerkungen über die Orthographie, wenn dir die sachlichen Argumente ausgehen, bringst du kaum was auf die Reihe.
    90 % deines so geliebten Obama-Stranges sind Wiederholungen, etwas anderes hast du ja auch nicht. Deine naive Absicht hinter diesen Wiederholungen ist schon lächerlich, möglichst viel in den Strang rein packen, dann dann werden die Lesefaulen schon die dich ärgernden Gegenargumente nicht mehr lesen.

    Ich gehe hier mit allen Leuten respektvoll um, egal wie konträr ihre Meinung zu meiner steht, bei dir mache ich jetzt eine Ausnahme, denn auf die Scheiße, die aus deinen Gehirnwindungen quillt, wenn dir die Argumente ausgehen, habe ich kein Bock mehr. Solltest du wieder den Weg der Sachlichkeit verlassen und dich wie eine Ratte benehmen, der man ins Gehirn geschissen hat, werde ich dich auch als solche behandeln.

    Übrigens, sollte das Sanktionen von den Moderatoren zur Folge haben, sei es drum, irgendwo ist auch bei mir mal die Grenze erreicht.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #24
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Die beliebte James Baker Story. Ich bin so frei dich darüber zu informieren, das es einige Personen gibt, die erfolgreich von James Addison Baker III vor amerikanischen Gerichten verklagt worden sind, da diese falsche Behauptung nach amerikanischen Recht den Vorwurf eines Amtsvergehens beinhaltet. Die Lehrstunde über Libel and Slander und dem United States defamation law war für die betreffenden Personen teuer.
    Interessant, weswegen der kriminelle Außenminister der größten Kriegstreiber-, Verbrecher- und Massenmördernation der Weltgeschichte vor Gericht zieht. Ungefähr so interessant und für das Thema relevant wie die Nachricht, daß das russische Fußball-Damen-Team im Bikini kickt und Hollywood in Rumer Willis ein neues Vollweib hat.

  5. #25
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Mein lieber Registrierter, ich bin eine geduldiger Person und versuche immer höflich und sachlich zu diskutieren, egal was andere mir an den Kopf werfen, aber irgendwann ist das Maß voll.
    Du blöde miese kleine Ratte .................



  6. #26
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    (...) Du blöde miese kleine Ratte solltes über meine geistigen Fähigkeiten schön die Klappe halten, im Gegensatz zu dir verfalle ich nie in Beleidigungen, wenn ich keine Argumente mehr habe oder mir die Meinung meines Diskussionspartners nicht passt. (...)
    Unabhängig davon, ob Du damit recht hast oder nicht (da möchte ich mich nicht einmischen), ist das ein Beitrag für den Stilblütenstrang. :]:]:]
    "Fernsehredakteure haben eine einmalige Begabung: Sie können Spreu von Weizen trennen. Und die Spreu senden sie dann."
    "Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit."
    Bei ARD und ZDF verblöden Sie in der ersten Reihe.

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von tommy3333 Beitrag anzeigen
    Unabhängig davon, ob Du damit recht hast oder nicht (da möchte ich mich nicht einmischen), ist das ein Beitrag für den Stilblütenstrang. :]:]:]
    Da merkt man, das du den Beitrag nicht gelesen hast, weil der Beitrag keine Reaktion auf Argumente war, sondern auf das Verhalten von Registrierter.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #28
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    ich habe das Fax an die GEZ im anderen Büro, muss ich mal raussuchen.

    ungefähr so:
    keine brd, kein Rundfunkstaatsvertrag, keine Rechtsgrundlage zur Gebührenerhebung.

    Kam nix mehr, Ruhe im Puff!
    Was aber, wenn die GEZ seit vielen Jahren eine Einzugsermächtigung besitzt ?
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  9. #29
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Was aber, wenn die GEZ seit vielen Jahren eine Einzugsermächtigung besitzt ?
    geräte abmelden, Einzugsermächtigung widerrufen, Ende.

  10. #30
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    geräte abmelden, Einzugsermächtigung widerrufen, Ende.

    (Diese Antwort habe ich erwartet....)
    Was aber, wenn sich die GEZ nicht daran hält ?!
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