Kann bitte jemand die Vorlage aus Post 1 wieder einstellen?
Kann bitte jemand die Vorlage aus Post 1 wieder einstellen?
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Hallo,
bin seit kurzem in diesem Thema dabei. Ein Kollege hat mich darauf gebracht. Nun bin ich geblitzt worden und würde das Knöllchen gerne abweisen.
Hat das wirklich mit diesem Musterschreiben hingehauen?
Reicht das, wenn ich auf das erste Schreiben der Behörde damit antworte oder muss es bis zum Verfahren kommen?
Ich habe gelesen, das das Einführungsgesetz nicht ausschlaggebend für die Aufhebung eines Gesetzes ist.
Was ist das Einführungsgesetz und was für eine Bedeutung hat es?
Viele Fragen auf einmal, ich weiß, aber ich bin für jeden Tipp dankbar, da ich sehr an diesem Thema interessiert bin.
Ich danke schon mal im Voraus für jede Hilfe.
Gruß
dk4475
dk4475, wollen wir mal mit den Dingen anfangen die Missverstanden werden:
1. Ein Einführungsgesetz hat keine Auswirkung auf die Rechtskraft des Gesetzes oder des Gesetzeswerkes auf das es sich bezieht. Es bedarf keines Gesetzes damit ein Gesetz Rechtskraft erlangt. Das ist in Artikel 82 GG geregelt.
Das die Aufhebung des Einführungsgesetzes für das OWiG die Rechtskraft des OWiG aufhebt, ist eine Maer, die auf der Interpretation der Gesetzesbezeichnung und dem Missverständnis über eine gewisse Verfahrensweise.Art 82
(1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.
(2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.
Ein ganz schlauer Zeitgenosse hat sich gedacht, wenn etwas eingeführt wird und die Einführung aufgehoben wird, muss diese etwas seine Gültigkeit verlieren. Da er ja wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld verdonnert worden ist, kann dies durch besagte Aufhebung nicht mehr gültig sein und er war der erste, der Musterschreiben an die entsprechende Behörde aufsetzte und siehe da, das Bußgeldverfahren wurde eingestellt. Dummerweise hat er aber überlesen, warum das Verfahren eingestellt wurde.
Nun im Recht gilt normalerweise das Legalitätsprinzip, das heißt jede illegale Handlung soll und wird bestraft. Um Behörden zu entlasten hat man bei geringfügigen Delikten und Verstößen das Opportunitätsprinzip eingeführt. Es liegt im Ermessen der Verfolgungsbehörde ob das Delikt, der Verstoß verfolgt wird. Im Strafrecht hat man das auf Vergehen beschränkt (§ 12 StGB, § 153 StPO), beim OWiG ist es ein Ermessen ob die weitere Verfolgung geboten und sinnvoll ist ([Links nur für registrierte Nutzer]).
Wenn der bearbeitende Beamte einmal so Schreiben auf den Tisch bekommt und das Bußgeld gering ist, wird seine Ermessensentscheidung sicherlich in Richtung Einstellung des Verfahrens gehen. Kriegt er mehrere solche Schreiben auf den Tisch oder überschreitet das Bussgeld eine gewisse Grenze, dann wird er das Verfahren gnadenlos durchziehen.
2. Kommen wir nun zum eigentlichen Zweck der Einführungsgesetze. Wird ein Gesetzeswerk umfangreichen Änderungen unterzogen oder neu erarbeitet werden Einführungsgesetze genutzt. Sie enthalten zum einen Übergangsregelungen, was, wann und wieso und wie lange noch nach dem alten Recht behandelt werden muss bzw. soll, obwohl das neue Recht schon Rechtskraft hat.
Kleines vereinfacht dargestelltes Beispiel, du wirst am 19.10. durch einen Starenkasten geblitzt, weil du die Geschwindigkeit um 25 km überschritten hast. Am 20.10. tritt eine neues Gesetz in Kraft und am 21.10. wird der Film dem Starenkasten entnommen und bearbeitet.
Nach dem alten Recht müsstest du ein Bußgeld von 60€ zahlen, nach dem neuen Recht käme zum Bußgeld ein Fahrverbot hinzu. Auf dem Film sind Verstöße vom 19.10. und vom 20.10. Betrachtet man nur den Zeipunkt der Verstöße ist die Sache klar, die vom 19 nach altem Recht, die vom 20 nach neuem Recht. Spielt der Zeitpunkt der Bearbeitung aber zusätzlich rechtlich eine Rolle, bekommen wir ein paar Problemchen, z.B. mit dem Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung und dem Rückwirkungsverbot. Um solche Probleme zu vermeiden, werden Einführungsgesetze mit Übergangsregelungen erlassen.
Eine anderer Zweck von Einführungsgesetzen ist die Aufnahme von Regelungen, die nicht mehr in das neue Gesetzeswerk eingeflossen sind oder eingearbeitet werden konnten, aber von wesentlicher Bedeutung für des entsprechende Gesetzeswerk sind. Als Beispiel ist hier das Einführungsgesetz zum BGB zu nennen, das z.B. Regelungen enthält, wie ausländische Eheschließungen und andere ausländische Rechtsverhältnisse im Bezug auf das BGB und das deutsche Recht zu behandeln ist.
So ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Also wenn man einen Owi-Bescheid bekommt, mit dem man nicht einverstanden ist, sollte man nicht auf irgendwelchen juristischen Spitzfindigkeiten rumreiten, die man sowieso nicht genau weiß geschweige denn versteht.
Man sollte lieber Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht aufnehmen und ihm die Sache übergeben. In vielen Fällen können die was tun.
Die beanstanden z.B., dass der Blitzerwagen, von welchem man geblitzt wurde, im falschen Winkel zur Straße stand, so dass die Geschwindigkeitsmessung und damit die Strafe ungültig ist. Oder dass der Blitzer entweder nicht geeicht oder falsch geeicht wurde (es war ein sehr neues Blitzergerät und die Beamten haben das Handbuch nicht gelesen) etc.
Unser Anwalt hat meinem Vater schon dreimal aus der Patsche geholfen. So konnte er locker 6-7 Punkte in Flensburg vermeiden. Einmal bekam er nämlich einen Bußgeldbescheid wegen einer roten Ampel. Ein Ampelblitzer hat ihn fotografiert. 200 Euro Strafe, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot drohten. Er ging sofort zum Anwalt und es kam raus: Der Blitzer war falsch eingestellt. Bescheid ungültig, keine Strafe, kein Fahrverbot.
In Erinnerung an meinen lieben Bruder Stanislaw (1983-2023), gefallen in der Lugansker Volksrepublik.
Dima, Rechtsmittel stehen jedem offen und ob, wie und warum er sie einlegt ist seine Sache. Es spielt keine Rolle ob das Rechtsmittel berechtigt ist oder nicht. Er soll nur nicht andere durch seine Aufforderungen in die Scheiße reiten, das pasiert aber durch solchen Stus die Rechtsgültigkeit des OWiG wegen der Aufhebung des Einführungsgesetzes in Frage zu stellen.
Wie gesagt man kann mit diesem Stus durchaus eine Verfahrenseinstellung erreichen, aber nicht weil diese Stus richtig ist, sondern nur wegen dem in § 47 OWiG hinterlegten Opportunitätsprinzip.
Es geht einfach nur darum, darauf hinzuweisen das Stus Stus bleibt und mit keiner Garantie verbunden ist und andere vor bösen Überraschungen zu warnen.
Die Geschichte mit dem Einführungsgesetz ist ja nicht der einzige Stus der im Netz rumgeistert, es gibt Musterschreiben, die mit der Behauptung arbeiten, das OWiG sein nichtig, weil es angeblich gegen das Zitiergebot des Artikels 19 Absatz 1 Satz 2 GG verstößt. Die Reichsdeppenfraktion hat auch so einige Schoten auf Lager.
Im Grunde genommen hat sich all das nur so weit entwickelt, weil das Opportunitätsprinzip Segen und Fluch zu gleich ist. Segen da es die Behörden entlasten kann, Fluch, weil seine Anwendung bei Rechtsunkundigen und den typischen Protestdeppen zu Missverständnissen führt.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Hallo,
danke für die ausführliche Info.
Zahlt doch einfach eure Knöllchen. Und haltet euch das nächste Mal an die Verkehrsregeln.
Unglaublich was hier für ein Aufstand veranstaltet wird.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)