Das schießt den Vogel nun vollends ab, bei der Verfassungsklage gegen die Zahlungen an Griechenland:
Bezeichnend für den Zustand der BRD. Fragt sich nur was die BRD denn dann ist, wenn es kein umfassendes Grundrecht auf Demokratie gibt....(...)
Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie.
Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass.(...)
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Anlaß für ein Grundrecht auf Demokratie gibt es selbstverständlich auch nicht in der BRDDR.