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Thema: Folterandrohung ist eine Verletzung der Menschenrechte

  1. #21
    res publica Benutzerbild von discipulus
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    Zitat Zitat von Lucky Luke
    Das er entführt wird ?

    ?(
    Kindermörder müssen im Gefängnis geschützt werden da sie dort ganz unten stehen.
    ...Alte Not gilt es zu zwingen, und wir zwingen sie vereint...
    ...Wenn wir brüderlich uns einen, schlagen wir des Volkes Feind...
    ...Deutsche Jugend, bestes Streben unseres Volks in dir vereint...

    (Auszüge aus der Nationalhymne der DDR)
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  2. #22
    medinet
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    Zitat Zitat von Scotty
    Der Beamte hat ja nicht munter drauflosgeschlagen, sondern die Täterschaft des Entführer's war zu diesem Zeitpunkt ja sicher. Damit hat Daschner zwar gegen das Gesetz verstoßen, aber er ist dafür ja bestraft worden.
    Ein "Nachahmer" dürfte wohl nicht mehr so milde davonkommen.
    Davon abgesehen wünsche ich dem Entführer, das mit ihm im Gefängnis genauso umgesprungen wird, wie er mit seinem Opfer verfahren ist.

    Wir hegen in der Rechtspflege keinen Rachegedanken, was mit den Idealen dieses Staates auch nicht vereinbar wäre. Sinn und Zweck ist nur, einen Normverstoß zu sanktionieren. Wobei ich lange und sinnlose Haftstrafen für sinnlos halte, weil diese eine Abwehrreaktion gegen die Gemeinschaft leicht bedingt.

    Sinn und Zweck einer Sanktion muß es sein, den Normverletzter wieder zum vollwertigen Mitglied der Gesellschaft zu machen.

  3. #23
    res publica Benutzerbild von discipulus
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    Zitat Zitat von medinet
    Wir hegen in der Rechtspflege keinen Rachegedanken, was mit den Idealen dieses Staates auch nicht vereinbar wäre. Sinn und Zweck ist nur, einen Normverstoß zu sanktionieren. Wobei ich lange und sinnlose Haftstrafen für sinnlos halte, weil diese eine Abwehrreaktion gegen die Gemeinschaft leicht bedingt.

    Sinn und Zweck einer Sanktion muß es sein, den Normverletzter wieder zum vollwertigen Mitglied der Gesellschaft zu machen.
    Auf wen beziehst du dich? Daschner oder Gefken?
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  4. #24
    Werbeträger Benutzerbild von LuckyLuke
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    Sinn und Zweck einer Sanktion muß es sein, den Normverletzter wieder zum vollwertigen Mitglied der Gesellschaft zu machen.
    Pfft, der Gesellschaft würde es vollauf genügen, wenn sie vor dem Normverletzer in Zukunft verschont bliebe.


    MfG LL

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  5. #25
    medinet
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    Zitat Zitat von discipulus
    Auf wen beziehst du dich? Daschner oder Gefken?
    Natürlich auf Gefken. Daschner hatte sich die Normen des Staates verinnerlichen müssen. Er war Teil der Exekutive und somit sind andere Anforderungen an Daschner zu stellen.

    Hätte das Gericht Daschner einfach aus seinem Amt entfernt und Wegfall jedwediger Pensions- oder Sozialansprüche, so hätte ich mit dem Urteril leben können.

    Gefken hat sich der Verletzung einer Strafnorm schuldig gemacht; Daschner hat sich aber mit seiner Handlung gegen den Staat Deutschland gestellt, indem lt. Grundgesetz die Folter verboten ist.

  6. #26
    res publica Benutzerbild von discipulus
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    Daschner handelte für eine höhere Sache.
    Gefken handelte nach seinen niederen Instinkten aus Geldgier.
    Zum Thema der Bestrafung Gefkens muss ich sagen, dass ich ein Beführworter der Todesstrafe bin (über sie lässt sich ja bekantlich tagelang streiten).
    ...Alte Not gilt es zu zwingen, und wir zwingen sie vereint...
    ...Wenn wir brüderlich uns einen, schlagen wir des Volkes Feind...
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  7. #27
    medinet
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    Zitat Zitat von Lucky Luke

    Pfft, der Gesellschaft würde es vollauf genügen, wenn sie vor dem Normverletzer in Zukunft verschont bliebe.


    Kleine Nachfrage, wie würdest Du das auf Straftäter im Strassenverkehr anwenden wollen ? Lebenslang nicht mehr vor die Tür gehen?

  8. #28
    medinet
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    Zitat Zitat von discipulus
    Daschner handelte für eine höhere Sache.
    Gefken handelte nach seinen niederen Instinkten aus Geldgier.
    Zum Thema der Bestrafung Gefkens muss ich sagen, dass ich ein Beführworter der Todesstrafe bin (über sie lässt sich ja bekantlich tagelang streiten).
    Für welche höhere Sache denn ? Das höchste für Daschner ist nach wie vor die Verfassung und die internatioal verbindlichen Menschenrechte. Und beide verbieten Folter.

  9. #29
    Werbeträger Benutzerbild von LuckyLuke
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    Zitat Zitat von medinet
    Für welche höhere Sache denn ? Das höchste für Daschner ist nach wie vor die Verfassung und die internatioal verbindlichen Menschenrechte. Und beide verbieten Folter.
    Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich...

    Wobei ich nicht abgeneigt bin, auch Typen, die besoffen Leute umfahren, richtig viel Zeit zum Nachdenken in einer Justizvollzugsanstalt einzuräumen
    Geändert von LuckyLuke (11.07.2005 um 20:55 Uhr)
    MfG LL

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  10. #30
    medinet
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    Zitat Zitat von Lucky Luke
    Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich...

    Wobei ich nicht abgeneigt bin, auch Typen, die besoffen Leute umfahren, richtig viel Zeit zum Nachdenken in einer Justitzvollzugsanstalt einzuräumen
    Es hinkt nicht, weil Gefken gegen eine allgemeine Strafnorm des StGB verstieß, Dascher aber als Organ der Exekutiven gegen das Grundgesetz.

    Somit ist die Tat Daschners strafrechtlich höher anzusiedeln, weil er gegen die Regeln des Staatswesens als Organ desgleichen verstoßen hat.

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