Du weißt, daß ich das plakativ meinte. Und ja, es ist auch aus anderen Gründen ungültig. Z.B. wurde es nie dem Volk zur Abstimmung gegeben.
Tschuldigung, Zitat vergessen:
Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes] Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.