User in diesem Thread gebannt : MANFREDM |
nichts
den symbolischen Betrag von 1 Euro
irgendeinen Betrag zwischen 2 Euro und 2999 Euro
genau 3000 Euro - wie im Urteil
mehr als 3000 Euro
etwas ganz anderes - mehr darüber im Thread
Der Richter hätte die Anklage auch abweisen können.
Man sollte m.E. jetzt beiden gelinde gesagt den Hals langsam rum drehen, bis sie sich selbst von hinten sehen könnten.
Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!
Kein Tag vergeht, an dem nicht irgendein Drecksack unseren Staat vorführt.....
>>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<
Wenn Moral und Recht soweit auseinanderklaffen, ist wirklich etwas schief gelaufen.
Traurig, dass das dann auch noch so hingenommen wird.
Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen hat Anspruch auf 3.000 Euro Entschädigung vom Land Hessen. Das Landgericht Frankfurt entschied am Donnerstag, Gäfgens Menschenwürde sei im Polizei-Verhör schwer verletzt worden.
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Ich schrieb dazu schon einmal an anderer Stelle:
Die Rettung des Kindes wäre natürlich wünschenswert gewesen, auch zu Lasten der Gesundheit von Gäfgen. Trotzdem hat Daschner a) gegen geltendes Recht verstoßen und b) gibt es ein Folterverbot ja nicht ohne Grund. Auch wenn sich die emotionale Bewertung verständlicher Weise bei derart gelagerten Fällen etwas anders darstellt, muss ich aus gesellschaftlicher Perspektive stets gegen den Einsatz von Mitteln außerhalb des geltenden Rechts argumentieren.
Unabhängig von seinem Erfolg sage ich daher: Ja, Daschner ist ein mutiger Mann, der moralisch richtig gehandelt hat - aber das kann er nur sein, weil er einen Rechtsbruch in Kauf genommen hat, für den er zu verurteilen ist.
Der zu lebenslanger Haft verurteilte Entführer und Mörder des Bankierssohn Metzler erhält nach Urteil des Frankfurter Landgerichts ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 € plus Zinsen.. Zahlen muss dies das Land Hessen.
Man erinnere sich:Seine Schmerzensgeldforderung begründet Gäfgen mit psychischen Spätfolgen, unter denen er wegen der Folterdrohungen leide
Gäfgen wurde vom damaligen Vize-Polizeichef Daschner Prügel angedroht, falls dieser nicht das Versteck des entführten Jungen preisgebe. Diese Androhung geschah in der Hoffnung, das Kind noch lebend zu finden. Daschner und ein Kollege erhielten seinerzeit eine Geldbusse.Schon damals empörte ganz Deutschland über diese Vorgehensweise der Justiz....
Aber das heutige Urteil schlägt wirklich dem Fass den Boden aus! :-<
Wie beschreibt n-tv das Urteil?:Das Vorgehen der Ermittler sei eine "schwerwiegende Rechtsverletzung" und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, so Richter Hefter. Beide Polizisten hätten mit ihren Drohungen vorsätzlich gehandelt und nicht alle übrigen Wege ausgeschöpft, um Gäfgen zum Reden zu bringen. Das Gericht blieb mit seinem Urteil hinter den Forderungen Gäfgens zurück, der 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz wegen Folterdrohungen gefordert hatte. Die Beamten, die Gäfgen im Verhör Gewalt androhten, waren bereits 2004 zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden.
WIDERLICH UND ABSTOSSEND!!!!!
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Ich kann mir für Gäfgen nur wünschen, daß er recht "nette" Zellennachbarn hat!!!
Nachsatz: Ich sehe gerade, daß hierzu schon ein Strang existiert. Bitte dorthin verschieben.....
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