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Thema: Einschränkung der Freizügigkeit

  1. #1
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard Einschränkung der Freizügigkeit

    In den Niederladen existiert seit 2006 ein gesetzt zu den Sondermaßnahmen der Großstadtproblematik, dass die freie Wahl des Wohnortes für die Bürger einschränkt, die über kein eigenes Einkommen verfügen.

    Die jeweilige Stadtverwaltung schlägt dem Landesministerium einen Bezirk vor, in dem die Einschränkung des Zuzuges von Transferleistungsempfängern vorschlägt, um eine Gettoisierung zu vermeiden. Landesministerium befindet darüber, wird dem Vorschlag der Stadtverwaltung zugestimmt, ist der Zuzug in den betreffenden gebiet ohne eine Wohngenehmigung nicht mehr zulässig. Diese Einschränkung der Freizügigkeit wird mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung begründet.

    Was hält ihr davon?

    Hier ein [Links nur für registrierte Nutzer]-Artikelauszug zum Thema Freizügigkeit in Deutschland

    (...) In dem Deutschland nach 1949 ist Freizügigkeit garantiert durch Art. 11 des Grundgesetzes, allerdings nur für deutsche Staatsangehörige. Sie umfasst das Recht ungehindert an jedem Ort in der Bundesrepublik Aufenthalt und Wohnung zu nehmen und jederzeit in die Bundesrepublik einzureisen. Die negative Freizügigkeit umfasst das Recht, einen bestimmten Wohnsitz nicht zu nehmen oder sich an einen bestimmten Ort nicht zu begeben.
    Eine Einschränkung der Freizügigkeit ist nur durch oder aufgrund eines Gesetzes möglich. Zulässig sind danach Einschränkungen (z. B. bei Evakuierungsmaßnahmen) zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen. Nach Art. 17a GG kann die Freizügigkeit auch im Verteidigungsfall eingeschränkt werden.
    Art. 11 GG erlaubt weiter Einschränkungen der Freizügigkeit zum Schutz der Jugend vor Verwahrlosung (z. B. durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern, das Verbot gefährlicher Orte oder im Fall einer Heimunterbringung) oder Vorbeugung strafbarer Handlungen, z. B. durch einen Platzverweis, Aufenthaltsverbote, die Anordnung von Polizeiaufsicht oder Sicherungsverwahrung.
    Weiterhin kommt eine Einschränkung in Betracht zur Abwehr drohender Gefahren für Bestand des Bundes oder eines Landes sowie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, z. B. Betretensverbote für Unruhegebiete.
    Um den finanziellen Lastenausgleich zu fördern, kann der Staat außerdem die Freizügigkeit bei Menschen beschränken, die auf Sozialhilfe angewiesen sind.
    Freizügigkeitseinschränkungen aus diesem Grund gab es vor allem in der Nachkriegszeit; in jüngerer Zeit wieder für Arbeitslosengeld II-Empfänger und die deutschstämmigen Spätaussiedler aus Osteuropa. Diese Menschen verlieren ihren Sozialhilfeanspruch, wenn sie den ihnen zugewiesenen Wohnort verlassen und umziehen. Diese Einschränkung hat das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 17. März 2004 (1 BvR 1266/00) für verfassungsgemäß erklärt.(...)
    Dem Artikel nach, wenn ich ihn richtige verstehe, ist die Freizügigkeitseinschränkung auch in Deutschland möglich.
    kol-ut-shan

  2. #2
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Einschränkung der Freizügigkeit

    Zitat Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
    In den Niederladen existiert seit 2006 ein gesetzt zu den Sondermaßnahmen der Großstadtproblematik, dass die freie Wahl des Wohnortes für die Bürger einschränkt, die über kein eigenes Einkommen verfügen.

    Die jeweilige Stadtverwaltung schlägt dem Landesministerium einen Bezirk vor, in dem die Einschränkung des Zuzuges von Transferleistungsempfängern vorschlägt, um eine Gettoisierung zu vermeiden. Landesministerium befindet darüber, wird dem Vorschlag der Stadtverwaltung zugestimmt, ist der Zuzug in den betreffenden gebiet ohne eine Wohngenehmigung nicht mehr zulässig. Diese Einschränkung der Freizügigkeit wird mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung begründet.

    Was hält ihr davon?

    Hier ein [Links nur für registrierte Nutzer]-Artikelauszug zum Thema Freizügigkeit in Deutschland



    Dem Artikel nach, wenn ich ihn richtige verstehe, ist die Freizügigkeitseinschränkung auch in Deutschland möglich.
    Ich will dazu zuerst mal ein paar ketzerische Vermutungen darüber anstellen, daß man bei den besser bemittelten Leuten da bei den früher mal unheimlich liberalen und toleranten Holländern versucht, sich der Bereicherung durch Kulturbereicherer zu entziehen.

    In Deutschland geht man - wie ein Thread hier (oder war es in einem anderen Forum) zeigte - den umgekehrten Weg. Man siedelte in München eine Hartz-IV-Familie in einem vornehmen Viertel (natürlich zu einem lagegerechten Mietpreis) an und erntete Proteste. Da halte ich es aber auch für möglich, daß es da in München vielleicht darum gegangen sein könnte, einen lieben Parteifreund eine angemessene Nachbarschaft zu verschaffen.

    Ansonsten muß ich feststellen, daß auch europäische Staaten berechtigt sein sollten, analog zu den No-Go-Areas der Mohammedaner in europäischen Städten auch mal No.GO-Areas für Kulturbereicherer zu schaffen.

    :]


    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  3. #3
    Mitglied
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    Standard AW: Einschränkung der Freizügigkeit

    Diese Einschränkung wird nach meinen Lebenserfahrungen schon seeehr lange und unter jeder Fahne zielgerichtet und bewußt zum Vorteil der "Bessergestellten" betrieben.
    In den Fünfzigern gab es schon in einer Kleinstadt in Sachsen, wo ich aufwachsen mußte, derartige "Gettos" in denen die absolut sozial Schwachen konzentriert "gehalten" wurden. Und schaut man sich heut in der schönen BRD um, natürlich mit offenen und scheuklappenfreien Augen, findet man dieses Phänomen wieder.
    Die besser Gestellten regeln schon durch die Preise für Baugrund und die Vergabe von Baugenehmigungen, daß sie in ihren Bereichen nicht durch "unterentwickelte, sozialschwache" Mitmenschen in ihrer Lebensqualität gestresst werden.
    Das damit für die "Minderbemittelten" Einschränkungen bestehen, bzw. zielgerichtet angewendet werden, schnallen aber die Wenigsten der breiten Masse.
    Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer

    "In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
    Kurt Tucholsky

  4. #4
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Einschränkung der Freizügigkeit

    Zitat Zitat von Menetekel Beitrag anzeigen
    Diese Einschränkung wird nach meinen Lebenserfahrungen schon seeehr lange und unter jeder Fahne zielgerichtet und bewußt zum Vorteil der "Bessergestellten" betrieben.
    In den Fünfzigern gab es schon in einer Kleinstadt in Sachsen, wo ich aufwachsen mußte, derartige "Gettos" in denen die absolut sozial Schwachen konzentriert "gehalten" wurden. Und schaut man sich heut in der schönen BRD um, natürlich mit offenen und scheuklappenfreien Augen, findet man dieses Phänomen wieder.
    Die besser Gestellten regeln schon durch die Preise für Baugrund und die Vergabe von Baugenehmigungen, daß sie in ihren Bereichen nicht durch "unterentwickelte, sozialschwache" Mitmenschen in ihrer Lebensqualität gestresst werden.
    Das damit für die "Minderbemittelten" Einschränkungen bestehen, bzw. zielgerichtet angewendet werden, schnallen aber die Wenigsten der breiten Masse.
    Da braucht doch niemand manipulieren. Die Mietzuschüsse sind doch begrenzt. Da die Mieten in begehrten Gebieten ohnehin teurer sind, regelt sich das von selbst.

    Ich bekomme es gerade mit, da ich selbst auf Wohnungssuche bin. Ohne Einschränkung. Das Schöne daran: mir ist am liebsten in der Nähe eines Autobahnanschlusses, und genau dort ist es meist preiswerter. Warum auch immer.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
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    Standard AW: Einschränkung der Freizügigkeit

    Es gab mal ein Wohnortzuweisungsgesetz mit dem die in den Neunzigern in Massen einströmenden Spätaussiedler gerecht bundesweit verteilt werden sollten.

    Dagegen hat eine Olga von der Wolga wo siech iess däitsch geklagt und Recht bekommen. Dieses Gesetz verstößt gegen die grundsätzlich verankerte freie Wahl des Wohnortes.

  6. #6
    Bazinga! Benutzerbild von Sheldon
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    Standard AW: Einschränkung der Freizügigkeit

    Zitat Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
    In den Niederladen existiert seit 2006 ein gesetzt zu den Sondermaßnahmen der Großstadtproblematik, dass die freie Wahl des Wohnortes für die Bürger einschränkt, die über kein eigenes Einkommen verfügen.

    Die jeweilige Stadtverwaltung schlägt dem Landesministerium einen Bezirk vor, in dem die Einschränkung des Zuzuges von Transferleistungsempfängern vorschlägt, um eine Gettoisierung zu vermeiden. Landesministerium befindet darüber, wird dem Vorschlag der Stadtverwaltung zugestimmt, ist der Zuzug in den betreffenden gebiet ohne eine Wohngenehmigung nicht mehr zulässig. Diese Einschränkung der Freizügigkeit wird mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung begründet.

    Was hält ihr davon?

    Hier ein [Links nur für registrierte Nutzer]-Artikelauszug zum Thema Freizügigkeit in Deutschland



    Dem Artikel nach, wenn ich ihn richtige verstehe, ist die Freizügigkeitseinschränkung auch in Deutschland möglich.
    Dann hoffe ich mal auf ein paar islamische Flodderfamilien im Den Haager Regierungsviertel
    User, die durch ihr schändliches Verhalten das Recht verloren haben, von mir beachtet zu werden: Praetorianer, Makkabäus, Nettaktivist, Gurkenglas,Xarrion,Trantor,Rolf1973

    Den Wahn erkennt natürlich niemals, wer ihn selbst noch teilt. - Sigmund Freud

  7. #7
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    Standard AW: Einschränkung der Freizügigkeit

    Warum doktort man immer nur an den Symptomen herum? Würde man nicht jeden Halbaffen einwandern lassen und fremde Asoziale und Kriminelle zügig abschieben, wäre schon mal viel gewonnen. Einheimischen Primitivos müßte beigebracht werden, wie sich zivilisierte Menschen zu verhalten haben - wenn's nach mir ginge, auch mit dem Schlagstock.
    Geändert von Bettmaen (16.08.2011 um 01:43 Uhr)
    Angebot und Nachfrage...das ist es, worauf ihr Menschen des nächsten Jahrhunderts stolz sein werdet. Friedrich Nietzsche

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