zu1) Mit nur einem Waffenstillstand in der Tasche, ist juristisch der Krieg gegen das Deutsche Reich (Deutschland) noch nicht einmal beendet. Ledeglich die Wehrmacht kapitulierte und die rechtliche neue Übergangsregierung unter Dönitz wurde Völkerrechtswidrig einfach eingesperrt. Diese hätte jedoch Friedensverhandlungen und eine neue Reichstagswahl auslösen müssen.
zu2) Es gab KEINE Wiedervereinigung, sondern nur eine Übernahme in die Wirtschaftsverwaltung der Allierten.
zu3) Das GG war und ist bis heute keine Verfassung, sondern eine Notstandsreglung wie man Sie z.B auch im Irak wiederfindet. 1990 kam auch noch erschreckend hinzu, das, dass GG seinen Geltungsbereich verlor und somit de Jura NIRGENDWO gilt. Und da es nirgendwo gilt, musste aus einer STAATSrechtlichen ORDNUNG eine PRIVATRECHTLICHE werden...(was meinst Du warum aus z.B "ArbeitesÄMTERN" - JobCENTER wurden? oder Warum RICHTER Urteile nicht mehr unterschreiben? DAS WORT AMT, hat an Gültigkeit verloren, da im von Allierten Verwalteten Wirtschaftsgebiet (BRD) nunmehr nur noch PRIVATRECHT gilt.
zu4) Die Präambel sagt gar nichts, den Sie hat keinen Gesetzescharakter, dort könnte also auch nichts stehen und alles wäre so wie es ist, das GG KEINE VERFASSUNG.
zu5) Entschieden haben dies 1990 Kollaborateure (die damals noch die Wahrheit ausprachen s.o) die mehr an Machterhalt Interesse zeigten, als dem Deutschen Reich wieder Handlungsgewalt und dem deutschen Volk die Freiheit (keine Wirtschafts Verwaltung mehr für Allierte Mächte) zu gönnen. Das GESAMMTE deutsche Volk (OST-WEST) hatte an der Stelle gar nichts gewählt oder abgestimmt, dass hat man wissentlich verhindert. Den sonst hätten wir wohl schon 1990 die tatsächliche Wiedervereinigung gehabt und zwar mit Mittel sowie Ostdeutschland.
zu6) Na, Gottlob nicht.
zu7) Kann man machen, aber warum macht man dann keine Volksabstimmung? Weil mit einer Verfassung die in Freiheit vom VOLKE bestimmt werden würde, folgendes auslösen müste...unserer aller Staat, dass Deutsche Reich würde befreit vom Besatzerkonstrukt BRD..aber wer würde damit wohl seine Legitimation..seine Diäten...seine Gehälter..absägen??? Drei mal darfst Du raten!
zu8) NEIN IST SIE NICHT UND WIRD SIE NIE WERDEN, da kannst Du dich wenden wie Du willst. Ja, man kann vieles aus dem GG für eine neue Verfassung übernehmen.
zu9) Ja, Du gehörst zu den Idioten, danke für die Bestätigung.
zu10) Doch dringender den je, will das deutsche Volk nicht im Joch der EU und USA untergehen sondern wieder in Souveränität und Freiheit leben.
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Im aller besten Fall, wären folgende Schritte eine von vielen Möglichkeiten:
ErsterSchritt:
Anerkennung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.
Zweiter Schritt:
Anerkennung und Annahme des Staatsgebietes wie es 1913 bzw. am 31. Juli 1914 bestand.
Dritter Schritt:
Anerkennung der Verfassung von 1871 für diesen Staat, letzter Stand 28. Oktober 1918.
Vierter Schritt:
Annahme der Gesetzewie diese zum Stand 28. Oktober 1918 bestanden haben.
Fünfter Schritt:
Herstellung der Handlungsfähigkeit der gesetzgebenden Organe gemäß Artikel 5 der Verfassung
Sechster Schritt:
Einsetzung der stellvertretenden Reichskanzler durch 7 Personen ohne politische, parteiliche oder scientologische Vorbelastung, die auch ausreichend Zeit und Arbeitskraft zur Verfügung haben.
Siebter Schritt:
Inkraftsetzung von Übergangsgesetzen oder Erlassen, die den Übergangsamtsitz bestimmt, die Übergangsstrukturen festlegt und die Übernahme aller Liegenschaften, Organisationen, Behörden, Stiftungen, Vereine, Gewerbe usw. auf das Deutsche Reich gesetzlich vorschreibt.
Achter Schritt:
Herstellung der Handlungsfähigkeit des Reichspräsidiums.
Neunter Schritt:
Die BRD und die Botschaften der Welt schriftlich darauf hinweisen, daß der Mangel behoben ist. Zitat:
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Zehnter Schritt:
Die notwendigen Ämter und Organisationen mit Verantwortlichen Personen besetzen. Die Judikative nach Staatsrecht einrichten. Die Bundesstaaten aktivieren. (Eventuell Neue Verfassung erarbeiten.)
Elfter Schritt:
Die Reichsämter und alle notwendigen Behörden, handlungsfähig einrichten.
Zwölfter Schritt:
Nun das deutsche Volk über diese Situation flächendeckend informieren. Wahlen für den Reichstag, sowie für das Reichspräsidium durchführen und die zukünftige politische Staatsform, abstimmen lassen.
Dreizehnter Schritt:
Friedensvertragliche Regelungen vorbereiten.
Das deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Juli 1914 stellt den weltweiten Frieden her.