Fast fünf Jahre lang haben die Kinder einer Hartz-IV-Empfängerin aus Leipzig vor Gericht darum gekämpft, Geldgeschenke ihrer Großmutter behalten zu dürfen.
Erst nach der Verhandlung in höchster Instanz vor dem Bundessozialgericht in Kassel steht fest: Die drei jungen Menschen müssen die insgesamt 570 Euro, die ihnen ihre Oma zum Geburtstag und zu Weihnachten überwiesen hatte, nicht ans Jobcenter abgeben.
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