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Thema: Gerichtsurteil: Hartz-IV-Kind darf Geldgeschenk der Oma behalten

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Candymaker
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    Standard Gerichtsurteil: Hartz-IV-Kind darf Geldgeschenk der Oma behalten

    Fast fünf Jahre lang haben die Kinder einer Hartz-IV-Empfängerin aus Leipzig vor Gericht darum gekämpft, Geldgeschenke ihrer Großmutter behalten zu dürfen.

    Erst nach der Verhandlung in höchster Instanz vor dem Bundessozialgericht in Kassel steht fest: Die drei jungen Menschen müssen die insgesamt 570 Euro, die ihnen ihre Oma zum Geburtstag und zu Weihnachten überwiesen hatte, nicht ans Jobcenter abgeben.

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  2. #2
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    Standard AW: Gerichtsurteil: Hartz-IV-Kind darf Geldgeschenk der Oma behalten

    Erschütternd!

    Und zusätzlich wegen 570 € einen Prozess zu verursachen, der den Steuerzahler mehr als die Ursprungssumme kostet.

    Das Jobcenter sollte sich in Grund und Boden schämen!!

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von NationalDemokrat
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    Standard AW: Gerichtsurteil: Hartz-IV-Kind darf Geldgeschenk der Oma behalten

    Zitat Zitat von Gurken-maske Beitrag anzeigen
    Erschütternd!

    Und zusätzlich wegen 570 € einen Prozess zu verursachen, der den Steuerzahler mehr als die Ursprungssumme kostet.

    Das Jobcenter sollte sich in Grund und Boden schämen!!
    Nein, nicht nur das Jobcenter sondern auch, die BRD Bürger die dementsprechend gewählt haben und dies immer wieder!!!!!!

    ------------
    Eine BRD die Kindern Geldgeschenke nehmen möchte, ist mehr als widerlich!!!!!

  4. #4
    The Mighty One Benutzerbild von Fiji Mermaid
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    Standard AW: Gerichtsurteil: Hartz-IV-Kind darf Geldgeschenk der Oma behalten

    Ekelhaft, passt aber wunderbar zur BRD!
    „Unde ești tu, Țepeș Doamne?“

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Gerichtsurteil: Hartz-IV-Kind darf Geldgeschenk der Oma behalten

    In einem Land das so etwas ernsthaft zustandebringt, nicht weiter verwunderlich.
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  6. #6
    Freidenker Benutzerbild von Landogar
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    Standard AW: Gerichtsurteil: Hartz-IV-Kind darf Geldgeschenk der Oma behalten

    Wurde mittlerweile eigentlich geklärt, ob Kinder aus Hartz4-Familien selbst verdientes Geld behalten dürfen? Da gabs doch mal den Fall einer alleinerziehenden Mutter, die nur eine halbe Stelle hatte, und deswegen aufstocken musste. Ihre Tochter hatte in den Sommerferien gearbeitet, und sich von dem Geld eine Gitarre gekauft. Die ARGE hat daraufhin den Verdienst der Tochter voll mit den Bezügen verrechnet, und den entsprechenden Betrag von der Mutter zurückgefordert.

    Lascia Amor, e segui Marte,
    Va! Combatti, combatti per la gloria.


    Slawa Ukrajini!

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: Gerichtsurteil: Hartz-IV-Kind darf Geldgeschenk der Oma behalten

    Zitat Zitat von Landogar Beitrag anzeigen
    Wurde mittlerweile eigentlich geklärt, ob Kinder aus Hartz4-Familien selbst verdientes Geld behalten dürfen? Da gabs doch mal den Fall einer alleinerziehenden Mutter, die nur eine halbe Stelle hatte, und deswegen aufstocken musste. Ihre Tochter hatte in den Sommerferien gearbeitet, und sich von dem Geld eine Gitarre gekauft. Die ARGE hat daraufhin den Verdienst der Tochter voll mit den Bezügen verrechnet, und den entsprechenden Betrag von der Mutter zurückgefordert.
    An den Fall erinnere ich mich auch, habe aber Weiteres nicht darüber lesen können.......

  8. #8
    CDU nur ohne Merkel! Benutzerbild von haihunter
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    Standard AW: Gerichtsurteil: Hartz-IV-Kind darf Geldgeschenk der Oma behalten

    Zitat Zitat von Gurken-maske Beitrag anzeigen
    Erschütternd!

    Und zusätzlich wegen 570 € einen Prozess zu verursachen, der den Steuerzahler mehr als die Ursprungssumme kostet.

    Das Jobcenter sollte sich in Grund und Boden schämen!!
    Nicht nur das, die sollten mal den entsprechenden Sachbearbeiter austauschen, ihm oder ihr vorher aber noch die Prozesskosten vom gehalt abziehen.
    "Was wir hier in diesem Land brauchen sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher"


    FJS in der "Welt" vom 23.09.1974

  9. #9
    CDU nur ohne Merkel! Benutzerbild von haihunter
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    Standard AW: Gerichtsurteil: Hartz-IV-Kind darf Geldgeschenk der Oma behalten

    Zitat Zitat von NationalDemokrat Beitrag anzeigen
    Nein, nicht nur das Jobcenter sondern auch, die BRD Bürger die dementsprechend gewählt haben und dies immer wieder!!!!!!

    ------------
    Eine BRD die Kindern Geldgeschenke nehmen möchte, ist mehr als widerlich!!!!!
    Nationalsozialisten, die Kinder in Gaskammern geschickt haben, noch weit mehr.
    "Was wir hier in diesem Land brauchen sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher"


    FJS in der "Welt" vom 23.09.1974

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: Gerichtsurteil: Hartz-IV-Kind darf Geldgeschenk der Oma behalten

    Zitat Zitat von haihunter Beitrag anzeigen
    Nicht nur das, die sollten mal den entsprechenden Sachbearbeiter austauschen, ihm oder ihr vorher aber noch die Prozesskosten vom gehalt abziehen.
    Der tut auch nur das, was sein Vorgesetzter ihm sagt..........

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