Er dürfte es völkerrechtlich nicht.
Und er dürfte es nach eigenem Rechtsverständnis nicht, welches ja "Souveränität" und "innere Angelegenheiten" hochhält.
Er täte es aber und rechtfertigte es nach dem Grundsatz "Not kennt kein Gebot", den er anderswo ggf. auch gerne mal ablehnt.
Und er täte es und rechtfertigte es mit der Überlegung, der Staat sein für Schutz und Wohlergehen der Bevölkerung verantwortlich - woran er sich andernfalls ggf. auch mal nicht hält.
Wie immer also strotzt das System nur so vor Widersprüchen...