… im Kanton Zürich jedenfalls.
Text auf dem Unterschriftsbogen der SVP:
KEINE SOZIALHILFE FÜR ABGEWIESENE ASYLBEWERBER
Begründung: Der Kanton Zürich will neu ordentliche Sozialhilfe an abgewiesene Asylbewerber gewähren. Die Asylzahlen haben in den vergangenen Jahren enorm zugenommen. Mit der Ausbezahlung von ordentlicher Sozialhilfe wird der Zustrom von Scheinasylanten in unseren Kanton massiv zunehmen. Der Kanton Zürich darf nicht zum Magnet für unechte Flüchtlinge werden, welche sich auf unsere Kosten ein schönes Leben machen. Deshalb ist für abgewiesene Asylbewerber weiterhin nur Nothilfe zu gewährleisten.
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Abstimmung ZH: Sozialhilfegesetz angenommen
Sonntag, 4. September 2011, 13:38 Uhr, Aktualisiert 16:03 Uhr
Im Kanton Zürich werden Menschen mit vorläufigem Bleiberecht künftig nach den Vorgaben des Sozialhilfegesetzes unterstützt. Das revidierte Sozialhilfegesetz wurde mit 61,39 Prozent angenommen.
Der Gegenvorschlag der SVP zur Revision des Sozialhilfegesetzes wurde mit 38,4 Prozent Zustimmung bachab geschickt. Die SVP und EDU wollten den abgewiesenen Asylbewerbern weiterhin nur Nothilfe gewährleisten. Sie befürchteten, dass ansonsten der Zustrom von Scheinasylanten in Zürich zunehmen würde.
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Wie bei den anderen Vorlagen dürfte die Stimmbeteiligung astronomische 27 Prozent betragen haben.
Eine schöne Woche wünscht Euch
Leila