Silvia Stolz: Geboren 1963 in München. Anwältin des sog. Holocaustleugners Horst Mahlers (ehemaliger RAF-Sympathisant) wurde im Versuch ihren Mandanten zu verteidigen und Beweise vorzulegen, die den Holocaust stark in Frage stellen, gleich ebenfalls der Volksverhetzung für schuldig befunden und für 3 Jahre ins Gefängnis geworfen. Darüber hinaus darf sie für 5 Jahre nicht mehr als Anwältin arbeiten, nach ihrer Entlassung.
Horst Mahler wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt, weil er den Holocaust leugnete.
Ernst Zündel: Ein nach Kanada ausgewanderter Deutscher, der den sogenannten Leuchter Report in Auftrag gegeben hat, wo der US-Amerikaner Fred Leuchter, der ein Ingenieur für Gaskammern ist, die für Todesstrafen in den USA verwendet werden, seine Untersuchungsergebnisse zahlreicher bekannter KZs festgehalten hat. Er kam zum Schluss, dass es physikalisch unmöglich sei, dass dort Menschen vergast wurden. Darauf kam es zu einem Prozess gegen Zündel in Kanada. Er wurde im Jahre 2005 angeblich weil er ein Sicherheitsrisiko für Kanada darstellt, nach Deutschland abgeschoben und dort erhielt eine Haftstrafe von 5 Jahren wegen Volksverhetzung.
In einer Gerichtsverhandlung gegen einen General a. D., der den Holocaust in Frage stellte, beauftragte der Anwalt des ehemaligen Generals einen Chemiker, der die KZs untersuchen sollte, um chemisch nachzuweisen, ob es dort zu Vergasungen mit Zyklon B gekommen sei, als der Gutachter feststellte, dass dies nicht der Fall war, wurde ihm im Anschluss durch seinen Arbeitgeber im Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart gekündigt. Er veröffentlichte im Ausland allerdings etliche Bücher zu diesem Thema. Er wurde im Jahre 2005 aus den USA nach Deutschland abgeschoben und das Gericht verurteilte ihn gleich zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft. Aufgrund von Volksverhetzung.
Was bekommen echte Straftäter in Deutschland für Strafen?
Torben P. erhielt eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten, weil er einen Menschen fast zu Tode geprügelt hat. Ohne Eingreifen eines Augenzeugen, wäre dies vermutlich auch passiert.
6 Migranten haben in Bremen eine Gruppenvergewaltigung durchgeführt, dem 17-jährigen Mädchen, dem dies angetan wurde, erfuhr jedoch keine Gerechtigkeit vor Gericht. Quelle taz Bremen: Er habe keinen Zweifel, dass es sich so zugetragen habe, wie die "geschädigte Zeugin" es geschildert hat, sagte Richter Manfred Kelle - um dann einen Freispruch zu verkünden.
In der Urteilsbegründung hieß es, laut taz Bremen: Die Geschädigte war in ihrer Vernehmung psychisch zusammengebrochen, bevor im Einzelnen erörtert werden konnte, welcher der Angeklagten in jener Nacht nun genau was getan hatte. Eine Gutachterin attestierte der 17-Jährigen, die seither als verhandlungsunfähig galt, eine "Re-Traumatisierung".
Abgesehen davon, dass hier eindeutig gegen die Meinungsfreiheit verstoßen wird und damit ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt wird, weil die Meinungsfreiheit nun mal ein Menschenrecht ist, werden im Vergleich wirkliche Verbrecher mit Samthandschuhen angefasst.
Meine Frage lautet: Wo ist der Fehler?