sagt nicht irgendwer, sondern sagt
Staatsrechtler Schachtschneider.
? Wenn die Gefahr der Abschaffung der Demokratie droht, hat jeder Bürger das Recht zum Widerstand – so steht es in Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes. Ist der Zeitpunkt gekommen?
Allemal. So habe ich auch Anfang Juli vor dem Bundesverfassungsgericht argumentiert: Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist in Gefahr. Durch die Griechenland- und Euro-Rettungsaktionen werden wichtige Rechtsgrundsätze ruiniert, wie etwa die Eigentumsgewährleistung, das Sozialstaatsprinzip, das Rechtsstaatsprinzip. Die demokratischen Institutionen werden entmachtet und es gibt keine Gewaltenteilung mehr.
? Sie meinen die starke Stellung der EU-Kommission, die die Gesetze nicht nur ausführt, sondern an Stelle des Parlaments gleich selbst formuliert?
Nicht nur. Es geht auch um den Europäischen Gerichtshof, der über Leiturteile Unionsrecht mit großer praktischer Wirkung für alle Mitgliedstaaten definieren kann, obwohl er genau so wenig demokratische legitimiert ist wie die EU-Kommission. Jedenfalls hat diese politische Ordnung mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung längst nichts mehr zu tun, und deshalb hat jeder Bürger nach dem Grundgesetz das Recht zum Widerstand. Damit will ich nicht zum Kampf mit Kalaschnikows aufrufen, das würde auch nichts bringen. Es geht um Demonstrationen, Wahlenthaltung oder die Wahl freiheitlicher Parteien. Dieser Prozess ist in den Ländern um uns herum im vollen Gange, er wird schließlich auch auf Deutschland übergreifen.
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Warum habt ihr nichts dagegen getan, als ihr es konntet,
so fragten die 68er ihre Eltern, die Nazizeit betreffend.
Antwort: "Weil wir nun mal Michel sind" :hihi: