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Thema: Der Deutschland Clan

  1. #1
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    Standard Der Deutschland Clan

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    jetzt wisst ihr, wen wir diesen ganzen Schlamassel in Deutschland zu verdanken haben.

  2. #2
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    Standard AW: Der Deutschland Clan

    Zitat Zitat von Kanute Beitrag anzeigen
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    jetzt wisst ihr, wen wir diesen ganzen Schlamassel in Deutschland zu verdanken haben.
    Verlage Zeitungshändler und Kiosken wenn sie kritische Bücher und Zeitungen verkaufen werden schon über Jahre von gewissen "Einschüchterungskolonnen man kann auch sagen Schlägertrupps eingeschüchtert" man droht den Händlern, wenn sie gewisse Zeitungen beispielsweise die UN-unabhängige Nachrichten, oder die Nationalzeitung verkaufen, unverhohlen ihren Laden anzuzünden. Ich habe von einem mir bekannten Apotheker der über mehrere Monate die UN in seinem Schaufenster ausstellte gesagt bekommen es wären gewisse Herren da gewesen und ihm indirekt gedroht haben dieses Monatsheftchen aus der Vitrine zu nehmen.
    Die Pressefreiheit in Deutschland sieht so aus: Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden in Deutschland gewährleistet.
    Eine Zensur findet nicht statt!
    So ein Verfassungsartikel, wie er sich übrigens ähnlich auch in der chinesischen Verfassung findet, sagt über den Zustand der Pressefreiheit jedoch überhaupt nichts aus.

    Schon wer die Rechtsprechung in Deutschland verfolgt, stellt fest, dass der Satz „Eine Zensur findet, nicht statt.” bezogen auf Deutschland objektiv falsch ist.
    Das Bundesverfassungsgericht interpretiert den Satz in seiner ständigen Rechtsprechung so, als ob er lauten würde “Eine Vorzensur findet nicht statt.” Eine Zensur in Form von Nachzensur findet hingegen in Deutschland sehr wohl statt.
    Außerdem haben die Journalisten, die Zensurschere doch im Kopf, selbst hier im Forum, oder wenn sie Leserbriefschreiber sind, müsse sie höllisch aufpassen das ihnen niemand ans Bein Pinkelt.
    Kritisch lässt sich diese in Verbindung mit den in Deutschland üblichen drastischen Strafen besonders tief greifende Form der Zensur als “Dog Law“ beschreiben, da den Zensierten hier das Wissen um ein Fehlverhalten wie einem Hund hinterher durch Prügel vermittelt wird.

    Art 5 Abs 1 Satz 3 des Grundgesetzes entsprechend zu ändern in “Eine Vorzensur findet nicht statt” würde allerdings der Aufrechterhaltung der Illusion der Pressefreiheit widersprechen und ist möglicherweise nicht zuletzt deshalb bis heute unterblieben.

    Wikileaks: Volker Kauder will Pressefreiheit beschneiden.
    Quelle: WinFuture 02.09.2011 13:41
    Volker Kauder, dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestages, geht die in Deutschland bestehende Pressefreiheit zu weit. Gegenüber der 'Neuen Osnabrücker Zeitung' (heutige Ausgabe) erklärte er, dass es Beschränkungen geben müsse. Hintergrund der aktuellen Äußerungen ist die Veröffentlichung aller 250.000 US-Botschaftsdepeschen durch Wikileaks.
    Den Bericht in dem Link gibt's nicht mehr!
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    Wie verlogen, hinterhältig und verkommen, muss das Berliner Establishment sein, die gleichzeitig in anderen Ländern wie China, Russland und anderen Staaten die Pressefreiheit einfordert, sie aber gleichzeitig im eigenen Land einschränken möchte.
    „Kein Mensch der Welt übertrifft die Germanen an Treue.“
    Publius Cornelius Tacitus

  3. #3
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    Standard AW: Der Deutschland Clan

    Zitat Zitat von direkt Beitrag anzeigen

    Vollzitat


    .


    Man kann es auch kürzer formulieren.

    Wir leben in einer Diktatur!!!
    Niemand ist mehr Sklave, als der sich frei fühlt ohne es zu sein. Goethe
    Wir sehen viel, nehmen aber wenig wahr. Arthur Conan Doyle

  4. #4
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    Standard AW: Der Deutschland Clan

    Zitat Zitat von cruncher Beitrag anzeigen
    Man kann es auch kürzer formulieren.

    Wir leben in einer Diktatur!!!
    Sicher hast du recht!
    Aber so einfach wollte ich es mir nicht machen.
    „Kein Mensch der Welt übertrifft die Germanen an Treue.“
    Publius Cornelius Tacitus

  5. #5
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    Standard AW: Der Deutschland Clan

    Zitat Zitat von direkt Beitrag anzeigen
    Verlage Zeitungshändler und Kiosken wenn sie kritische Bücher und Zeitungen verkaufen werden schon über Jahre von gewissen "Einschüchterungskolonnen man kann auch sagen Schlägertrupps eingeschüchtert" man droht den Händlern, wenn sie gewisse Zeitungen beispielsweise die UN-unabhängige Nachrichten, oder die Nationalzeitung verkaufen, unverhohlen ihren Laden anzuzünden. Ich habe von einem mir bekannten Apotheker der über mehrere Monate die UN in seinem Schaufenster ausstellte gesagt bekommen es wären gewisse Herren da gewesen und ihm indirekt gedroht haben dieses Monatsheftchen aus der Vitrine zu nehmen.
    Die Pressefreiheit in Deutschland sieht so aus: Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden in Deutschland gewährleistet.
    Eine Zensur findet nicht statt!
    So ein Verfassungsartikel, wie er sich übrigens ähnlich auch in der chinesischen Verfassung findet, sagt über den Zustand der Pressefreiheit jedoch überhaupt nichts aus............................................... .................................................. .................................................. ..............................
    Cruncher, Kritik ist bei diesen Vorkommnissen berechtigt, aber deine Kritik ist durch den falschen Ansatz Müll. Sorry für diese harten Worte, aber du ignorierst bzw. blendest bei dem Ansatz deiner Argumentation grundsätzliches aus. Ob nun absichtlich oder nicht will ich nicht bewerten.

    Du kritisierst die Behandlung des Begriffes "Zensur", das die Rechtsprechung dies nur mit der Vorzensur gleichsetzt und das dies im Widerspruch zur Meinungsfreiheit bzw. Pressefreiheit steht. Das ist zwar durchaus richtig, geht aber nicht anders. Du verkannst nämlich, das der Staat nicht nur das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zur gewährleisten hat, sondern auch andere Grundrechte. Es liegt aber leider in der Natur der Sache, das die Grundrechte teilweise in Konflikt zu einander stehen, manchmal sogar auch im Widerspruch zu einander. Es lässt sich daher nicht vermeiden, das es viele Fälle gibt, in denen es notwendig ist, das ein Grundrecht eingeschränkt wird um ein anderes zu gewährleisten. Es gibt Fälle in den dies von vornherein festgelegt ist, siehe Artikel 5 Absatz 2 GG und Fälle in denen die Bewertung eines Grundrechtes gegenüber einem anderen Grundrecht von Fall zu Fall entschieden wird.
    Im Falle der Meinungsfreiheit bzw. Pressefreiheit lässt sich diese Problematik der Grundrechte ohne das Wesen der Pressefreiheit als solches anzugreifen nur mit einer Nachzensur auflösen.

    Nun ist die Abwägung zwischen Grundrechten eine schwierige Sache und garantiert immer mit Kritik aus Teilen der Bevölkerung verbunden. Müsste der Staat bzw. einfacher die Justiz ständig solche Entscheidungen im Einzelfall treffen, würde dies unweigerlich dazu führen, das viele die Gewährleistung der Grundrechte durch den Staat generell in Frage stellen.

    Die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit ist ein Bereich, in diese schwierigen Abwägungen ständig vorkommen können. Das Artikel 5 GG oft mit den Artikeln 1 und 2 kollidiert, ist einfach vorprogrammiert.
    Es gibt fast ständig die Frage, wann hat die Meinungsfreiheit im Einzelfall vor der Würde des Menschen oder den Persönlichkeitsrechten zurückzutreten und wann nicht?

    Oft ist diese Frage mit sehr kommerziellen Interessen verbunden, wie auch in dem Fall dieses Buches. In solchen Fällen ensteht eine weitere Frage, nämlich stehen hier die kommerziellen Interessen im Vordergrund oder besser gesagt, geht es um die kommerziellen Interessen oder stehen tatsächlich die Grundrechte im Vordergrund?

    Jeder wird zustimmen, das kommerzielle Intressen keine Auswirkung auf die Abwägung von Grundrechten haben dürfen. Auch wenn bei Zeitungen ein kommerzielles Interesse besteht, so ist dieses bei Büchern weitaus größer als bei Zeitungen.
    Damit die Gerichte nicht ständig aus bloßen kommerziellen Interesse angerufen werden, hat der Gesetzgeber einen außergerichtlichen Weg geschaffen um dies voraus zu verhindern.
    Aber wie so oft, hat der Gesetzgeber nicht nachgedacht und dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet, wie dieser Fall beweißt.

    Ob das Buch der Deutschland-Clan die Persönlichkeitsrechte des Bürgers Gerhard Schröder in einer Form verletzt, die es legitimiert, das die Meinungsfreiheit bzw. Pressefreiheit vor diesen Persönlichkeitsrechten zurücksteht, vermag ich nicht zu entscheiden.
    Genausowenig vermag dies ein Buchhändler zu entscheiden, noch ist es seine Aufgabe. Er trägt auch nicht die Verantwortlichkeit für den Inhalt der Bücher. Er kann und darf deswegen gar nicht Ziel von außergerichtlichen Rechtsmitteln und bestimmten Vorgehensweisen in solchen Fällen seien.

    Die Verantwortlichkeit für den Inhalt liegt bei Autor und Verlag und nur sie dürfen Ziel besagter Mittel sein, anderes widerspricht jedem gesunden Rechtsempfinden.

    Wenn Verlag oder Autor oder beide es nicht auf einen gerichtlichen Rechtsstreit ankommen lassen wollen, ist es ihre Entscheidung und sie müssen dem entsprechend handeln, jedoch nicht der Buchhändler und das hätte der Gesetzgeber berücksichtigen müssen.

    Das ganze wirft zu dem ein schlechtes Licht auf den Rechtsanwalt Gerhard Schröder. Wenn er den Beruf des Rechtsanwaltes ernst nehmen würde, hätte er sein Handeln auf den Verlag und den Autor beschränkt. Nur weil der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen hat, legal das Recht und das Rechtsempfinden mit Füssen zu treten, sollte ein Rechtsanwalt rein aus ethischen Gründen diese Möglichkeit nutzen, auch wenn es um eine persönliche Angelegenheit geht.

    Es ist geboten, das der Gesetzgeber hier diese Möglichkeit streicht und die Rechtsmittel nur auf die wirklich Verantwortlichen und direkt Beteiligten beschränkt.

    Ginge es nach meiner persönlichen Meinung, so würde ich, vollkommen unabhängig ob die Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind, Gerhard Schröder und allen von ihm beauftragten Rechtsanwälten die Zulassung entziehen, denn wer im Beruf die Teilaufgabe hat, das Recht des Bürgers zu schützen und zu vertreten, diese Aufgabe aber, auch wenn es durch den Fehler des Gesetzgebers legal ist, mit Füssen tritt, hat für mich jede Berechtigung diesen Beruf auszuüben verloren.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #6
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    Standard AW: Der Deutschland Clan

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    _ _ _ _ _ _ _ _ _ full quote ^
    Wer hat denn Dein Gehitn zur Gehirnwäsche genutzt? Na, Hauptsache Du hast nun die politisch korrektierte Meinung. 16 mio. Deutsche leben schon im Ausland, 2025 werden im Ausland schon mehr Deutsche geboren als hier, und es wird Zeit Koffer zu packen. Intelligenz, Geld und Wirtschaft kratzen schon lange die Kurve:

    Bosch und Siemens haben hier nur noch 230.000 Leute, aber schon über 470.000 im Ausland, einige der 100 größten BRD-Firmen haben hier nur noch den Verkauf, um noch was BRD-Kaufkraft abzusaugen so lange noch was da ist. 65% der Teile eines Heidelberger Druckers kommen schon aus dem Ausland, und sogar 80% der Teile eines Porsche. Im Ausland fertigen wir schon mehr deutsche Proiukte als hier.


  7. #7
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    Standard AW: Der Deutschland Clan

    Zitat Zitat von Pythia Beitrag anzeigen
    Wer hat denn Dein Gehitn zur Gehirnwäsche genutzt? Na, Hauptsache Du hast nun die politisch korrektierte Meinung. 16 mio. Deutsche leben schon im Ausland, 2025 werden im Ausland schon mehr Deutsche geboren als hier, und es wird Zeit Koffer zu packen. Intelligenz, Geld und Wirtschaft kratzen schon lange die Kurve:

    Bosch und Siemens haben hier nur noch 230.000 Leute, aber schon über 470.000 im Ausland, einige der 100 größten BRD-Firmen haben hier nur noch den Verkauf, um noch was BRD-Kaufkraft abzusaugen so lange noch was da ist. 65% der Teile eines Heidelberger Druckers kommen schon aus dem Ausland, und sogar 80% der Teile eines Porsche. Im Ausland fertigen wir schon mehr deutsche Proiukte als hier.

    Meine liebe Pythia, hauptsache kritisieren, auch mit falschen Ansatz, das ist typisch für Leute wie dich. Genauso typisch für dich ist die Unfähigkeit zwischen Schilderung der Sachlage, in diesem Fall der Rechtslage und einer persönlichen Meinung zu unterscheiden, geschweige dies zu erkennen.
    Im Übrigen, was hat der rot makierte Teil deines Postings direkt mit Crunchers Ausführungen zur Meinungsfreiheit/ Pressefreiheit zu tun hat.

    Ach ja, wirf mir dein vorsätzliches Ausblenden und Ignorieren des Umstandes, das sich Grundrechte beeinflussen als Gehirnwäsche vor, insbesondere, wenn deine Kritik nichts direkt mit dem gesagten zu tun hat.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #8
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    Standard AW: Der Deutschland Clan

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Cruncher, Kritik ist bei diesen Vorkommnissen berechtigt, aber deine Kritik ist durch den falschen Ansatz Müll. Sorry für diese harten Worte, aber du ignorierst bzw. blendest bei dem Ansatz deiner Argumentation grundsätzliches aus. Ob nun absichtlich oder nicht will ich nicht bewerten.

    Du kritisierst die Behandlung des Begriffes "Zensur", das die Rechtsprechung dies nur mit der Vorzensur gleichsetzt und das dies im Widerspruch zur Meinungsfreiheit bzw. Pressefreiheit steht. Das ist zwar durchaus richtig, geht aber nicht anders. Du verkannst nämlich, das der Staat nicht nur das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zur gewährleisten hat, sondern auch andere Grundrechte. Es liegt aber leider in der Natur der Sache, das die Grundrechte teilweise in Konflikt zu einander stehen, manchmal sogar auch im Widerspruch zu einander. Es lässt sich daher nicht vermeiden, das es viele Fälle gibt, in denen es notwendig ist, das ein Grundrecht eingeschränkt wird um ein anderes zu gewährleisten. Es gibt Fälle in den dies von vornherein festgelegt ist, siehe Artikel 5 Absatz 2 GG und Fälle in denen die Bewertung eines Grundrechtes gegenüber einem anderen Grundrecht von Fall zu Fall entschieden wird.
    Im Falle der Meinungsfreiheit bzw. Pressefreiheit lässt sich diese Problematik der Grundrechte ohne das Wesen der Pressefreiheit als solches anzugreifen nur mit einer Nachzensur auflösen.

    Nun ist die Abwägung zwischen Grundrechten eine schwierige Sache und garantiert immer mit Kritik aus Teilen der Bevölkerung verbunden. Müsste der Staat bzw. einfacher die Justiz ständig solche Entscheidungen im Einzelfall treffen, würde dies unweigerlich dazu führen, das viele die Gewährleistung der Grundrechte durch den Staat generell in Frage stellen.

    Die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit ist ein Bereich, in diese schwierigen Abwägungen ständig vorkommen können. Das Artikel 5 GG oft mit den Artikeln 1 und 2 kollidiert, ist einfach vorprogrammiert.
    Es gibt fast ständig die Frage, wann hat die Meinungsfreiheit im Einzelfall vor der Würde des Menschen oder den Persönlichkeitsrechten zurückzutreten und wann nicht?

    Oft ist diese Frage mit sehr kommerziellen Interessen verbunden, wie auch in dem Fall dieses Buches. In solchen Fällen ensteht eine weitere Frage, nämlich stehen hier die kommerziellen Interessen im Vordergrund oder besser gesagt, geht es um die kommerziellen Interessen oder stehen tatsächlich die Grundrechte im Vordergrund?

    Jeder wird zustimmen, das kommerzielle Intressen keine Auswirkung auf die Abwägung von Grundrechten haben dürfen. Auch wenn bei Zeitungen ein kommerzielles Interesse besteht, so ist dieses bei Büchern weitaus größer als bei Zeitungen.
    Damit die Gerichte nicht ständig aus bloßen kommerziellen Interesse angerufen werden, hat der Gesetzgeber einen außergerichtlichen Weg geschaffen um dies voraus zu verhindern.
    Aber wie so oft, hat der Gesetzgeber nicht nachgedacht und dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet, wie dieser Fall beweißt.

    Ob das Buch der Deutschland-Clan die Persönlichkeitsrechte des Bürgers Gerhard Schröder in einer Form verletzt, die es legitimiert, das die Meinungsfreiheit bzw. Pressefreiheit vor diesen Persönlichkeitsrechten zurücksteht, vermag ich nicht zu entscheiden.
    Genausowenig vermag dies ein Buchhändler zu entscheiden, noch ist es seine Aufgabe. Er trägt auch nicht die Verantwortlichkeit für den Inhalt der Bücher. Er kann und darf deswegen gar nicht Ziel von außergerichtlichen Rechtsmitteln und bestimmten Vorgehensweisen in solchen Fällen seien.

    Die Verantwortlichkeit für den Inhalt liegt bei Autor und Verlag und nur sie dürfen Ziel besagter Mittel sein, anderes widerspricht jedem gesunden Rechtsempfinden.

    Wenn Verlag oder Autor oder beide es nicht auf einen gerichtlichen Rechtsstreit ankommen lassen wollen, ist es ihre Entscheidung und sie müssen dem entsprechend handeln, jedoch nicht der Buchhändler und das hätte der Gesetzgeber berücksichtigen müssen.

    Das ganze wirft zu dem ein schlechtes Licht auf den Rechtsanwalt Gerhard Schröder. Wenn er den Beruf des Rechtsanwaltes ernst nehmen würde, hätte er sein Handeln auf den Verlag und den Autor beschränkt. Nur weil der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen hat, legal das Recht und das Rechtsempfinden mit Füssen zu treten, sollte ein Rechtsanwalt rein aus ethischen Gründen diese Möglichkeit nutzen, auch wenn es um eine persönliche Angelegenheit geht.

    Es ist geboten, das der Gesetzgeber hier diese Möglichkeit streicht und die Rechtsmittel nur auf die wirklich Verantwortlichen und direkt Beteiligten beschränkt.

    Ginge es nach meiner persönlichen Meinung, so würde ich, vollkommen unabhängig ob die Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind, Gerhard Schröder und allen von ihm beauftragten Rechtsanwälten die Zulassung entziehen, denn wer im Beruf die Teilaufgabe hat, das Recht des Bürgers zu schützen und zu vertreten, diese Aufgabe aber, auch wenn es durch den Fehler des Gesetzgebers legal ist, mit Füssen tritt, hat für mich jede Berechtigung diesen Beruf auszuüben verloren.
    Mir geht es in meinem Beitrag schlicht und ergreifend, um die Pressefreiheit und das freie Wort in Deutschland. Ich bin davon überzeugt bevor dieses Buch. „Der Deutschland-Clan“ auf den Markt kam wurde er sicher von Anwälten auf mit dem Grundgesetz vereinbar geprüft.
    Bei einer Buchveröffentlichung wollte von ihm jemand wissen, ob er im Dezember 2006, zusammen mit David Rothschild von der Rothschild-Bank, in den arabischen Emiraten für Gasprom tätig war. Seine Antwort war kurz und bündig: Ich habe nicht die Absicht mit Ihnen zu kommunizieren. Sollten sie unwahre Tatsachenbehauptungen verbreiten, werde ich mich zur Wehr setzen. Solche Aktionen beweisen nur, dass der Autor Recht mit dem hat, was er da über den Ex-Bundesbanzler schreibt.
    Auch der Ex Bundesbanzler Gerhard Schröder SPD ist nur durch Wahlbetrug an die Macht gekommen, er war auch nur eine Marionette der US-Ostküstenmafia. Hoffentlich begreift das bald auch der Letzte von euch. Sollte Peer Steinbrück der neue Bundesbanzler werden, dann weiß man wie der Hase läuft. Ist das alles schon beschlossene Sache durch Bilderberger und Co.?
    Dass die Massenmedien in Deutschland nicht unabhängig von Kontrolle durch Regierung, Politik und Wirtschaft sind, bedarf eigentlich keiner weiteren Worte. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sitzen Spitzenpolitiker ganz offiziell in den Kontrollgremien. Und die privaten Medien sind abhängig von den Einnahmen, die sie durch Werbeausgaben der Wirtschaft erzielen. Wie die deutsche Politik trickst, tarnt und täuscht, ist für uns bürger kaum noch zu ertragen. Die Informationspolitik der alten, aber auch der neuen Bundesregierung führt mittlerweile zu einer tiefen Verunsicherung der Bürger. Da braucht sich also niemand zu wundern, dass die wirklich schwerwiegenden Probleme in unserem Land bei Interviews von Journalisten mit den Politikern erst gar nicht angesprochen wurden, sondern im Gegenteil, die müssen denen alle nach dem Mund reden. Die Bürger, sowie auch die Berichterstatter müssen sich fragen: Was kann man noch glauben, was kann man den Verantwortlichen noch abnehmen, sind wir tatsächlich schon eine Bananenrepublik?
    Meine Frage müssen wir uns das in einer „Demokratie“ gefallen lassen?
    Oder haben wir überhaupt noch eine Demokratie?
    Was kann man dagegen tun?
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  9. #9
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    Standard AW: Der Deutschland Clan

    Zitat Zitat von Pythia Beitrag anzeigen
    Wer hat denn Dein Gehitn zur Gehirnwäsche genutzt? Na, Hauptsache Du hast nun die politisch korrektierte Meinung. 16 mio. Deutsche leben schon im Ausland, 2025 werden im Ausland schon mehr Deutsche geboren als hier, und es wird Zeit Koffer zu packen. Intelligenz, Geld und Wirtschaft kratzen schon lange die Kurve:

    Bosch und Siemens haben hier nur noch 230.000 Leute, aber schon über 470.000 im Ausland, einige der 100 größten BRD-Firmen haben hier nur noch den Verkauf, um noch was BRD-Kaufkraft abzusaugen so lange noch was da ist. 65% der Teile eines Heidelberger Druckers kommen schon aus dem Ausland, und sogar 80% der Teile eines Porsche. Im Ausland fertigen wir schon mehr deutsche Proiukte als hier.
    Entschuldige mal, aber das sind dann keine "Deutsche" Mehr.
    ODA die Kampforganisation gegen Netto-Kapital-Profiteure (Organisation Der Arbeiter_innen/Arbeitnehmer_innen)
    . . . . .der Befreiungskampf gegen Hierarchie, Gewinnmaximierung und Ausbeutung!
    . . . . .Beitreten! Mitkämpfen! Siegen!

  10. #10
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    Standard AW: Der Deutschland Clan

    Zitat Zitat von direkt Beitrag anzeigen
    Mir geht es in meinem Beitrag schlicht und ergreifend, um die Pressefreiheit und das freie Wort in Deutschland. Ich bin davon überzeugt bevor dieses Buch. „Der Deutschland-Clan“ auf den Markt kam wurde er sicher von Anwälten auf mit dem Grundgesetz vereinbar geprüft.
    Bei einer Buchveröffentlichung wollte von ihm jemand wissen, ob er im Dezember 2006, zusammen mit David Rothschild von der Rothschild-Bank, in den arabischen Emiraten für Gasprom tätig war. Seine Antwort war kurz und bündig: Ich habe nicht die Absicht mit Ihnen zu kommunizieren. Sollten sie unwahre Tatsachenbehauptungen verbreiten, werde ich mich zur Wehr setzen. Solche Aktionen beweisen nur, dass der Autor Recht mit dem hat, was er da über den Ex-Bundesbanzler schreibt.
    Auch der Ex Bundesbanzler Gerhard Schröder SPD ist nur durch Wahlbetrug an die Macht gekommen, er war auch nur eine Marionette der US-Ostküstenmafia. Hoffentlich begreift das bald auch der Letzte von euch. Sollte Peer Steinbrück der neue Bundesbanzler werden, dann weiß man wie der Hase läuft. Ist das alles schon beschlossene Sache durch Bilderberger und Co.?
    Dass die Massenmedien in Deutschland nicht unabhängig von Kontrolle durch Regierung, Politik und Wirtschaft sind, bedarf eigentlich keiner weiteren Worte. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sitzen Spitzenpolitiker ganz offiziell in den Kontrollgremien. Und die privaten Medien sind abhängig von den Einnahmen, die sie durch Werbeausgaben der Wirtschaft erzielen. Wie die deutsche Politik trickst, tarnt und täuscht, ist für uns bürger kaum noch zu ertragen. Die Informationspolitik der alten, aber auch der neuen Bundesregierung führt mittlerweile zu einer tiefen Verunsicherung der Bürger. Da braucht sich also niemand zu wundern, dass die wirklich schwerwiegenden Probleme in unserem Land bei Interviews von Journalisten mit den Politikern erst gar nicht angesprochen wurden, sondern im Gegenteil, die müssen denen alle nach dem Mund reden. Die Bürger, sowie auch die Berichterstatter müssen sich fragen: Was kann man noch glauben, was kann man den Verantwortlichen noch abnehmen, sind wir tatsächlich schon eine Bananenrepublik?
    Meine Frage müssen wir uns das in einer „Demokratie“ gefallen lassen?
    Oder haben wir überhaupt noch eine Demokratie?
    Was kann man dagegen tun?
    Direkt, ich kenne das Buch und dessen Inhalt nicht, also kann ich nur die Rechtslage beurteilen und selbst wenn ich den Inhalt kennen würde, wäre der Inhalt des Buches zunächst irrelevant.
    Deine Argumentation ist durchdacht, auch wenn sie auf deiner subjektiven Beurteilung des Inhaltes beruht. Sie enthält aber einen entscheidenen Fehler, woraus eine fehlerhafte Schlußfolgerung resultiert. Du setzt Gerhard Schröder auf Grund seiner Vorgeschichte, er war ja mal Bundeskanzler, mit dem Staat gleich und das ist der Fehler.
    Gerhard Schröder befindet sich auf der Ebene des Bürgers, genauso wie Autor und der Verlag. Vollkommen unabhängig davon, was er vorher war, steht ihm die Wahrung seiner Grundrechte in gleicher Weise zu, wie dem Autor oder dem Verlag.
    Wie jeder andere Bürger braucht er nicht das Grundgesetz prüfen, sondern kann, wenn er sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, den Rechtsweg gehen.
    Wie bereits erklärt, gibt es außergerichtliche und gerichtliche "Rechtsmittel" in solchen Fällen. Der Staat ist erst dann entscheidend involviert, wenn das ganze vor Gericht geht und eine Entscheidung in die damit verbundene Grundrechtsabwägung zwingend gefordert wird, zwingend deswegen, da es im zivilrechtlichen Bereich neben der Entscheidung für eine Partei auch den Vergleich gibt.

    Das ist komplex und sicherlich teilweise verwirrend bei der Betrachtung der Meinungsfreiheit. Ich versuche es mal etwas anders einfacher zu erklären anhand von drei Möglichkeiten, jedoch vergesse dabei nicht, das sich Gerhard Schröder, Autor und Verlag auf der selben Ebene befinden und das man sich auf seine Rechte berufen kann, aber auch auf sie verzichten kann:

    - außergerichtlich
    Autor und Verlag geben der Unterlassungerklärung nach, damit verzichten sie sich auf die Meinungsfreiheit zu berufen. Daraus resultiert eine "freiwillige" Selbstzensur. Die Selbstzensur ist die einzige Form der Zensur, die grundsätzlich nicht im Widerspruch zum Grundrecht der Meinungsfreiheit steht, sogar durch sie gedeckt wird.

    - gerichtlicher Vergleich
    kann Rechte-Verzicht für beide bedeuten, bedeutet aber im grundegenommen als Resultat auch Selbstzensur, im Unterschied zur außergerichtlichen Lösung, wird die Weite der Selbstzensur hier durch beide Parteien festgelegt, das Gericht hat nur die Aufgabe den Vergleich niederzuschreiben und dessen Durchführung auf Antrag zu überprüfen. Der Vergleich ist für beide Seiten bindend.

    - gerichtliche Entscheidung
    Nur in diesem Fall findet eine Zensur (Nachzensur) oder eine Einschränkung von Grundrechten durch den Staat statt. Hier besteht die Problematik der Grundrechtsabwägung und nur hier gewinnen die inhaltlichen Aussagen für die Entscheidung von Bedeutung, aber auch nur die, die angeblich oder tatsächlich die Rechte einer der Parteien vor Gericht verletzen.

    Ich hoffe du konntest mir folgen, ansonsten frage.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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