Nein. Üblich ist das auch bei Deutschen nicht.
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Ein weitere Ausnahme, die mir noch bekannt ist, ist der "Kannibale von Rothenburg", allerdings ist der rechtskräftig verurteilt und darf auf baldige Freilassung hoffen.
Wohingegen der Name vom Kannibalen vom Glimmlitztal nicht ausgeschrieben wurde und Bilder verpixelt wurden.