Beantwortet aber nicht meine Frage.
User in diesem Thread gebannt : Libero, WikingerWolf, Peter2011, Nikolaus, Nathan, M. A. Bischoff, Dachlatte, aalfisch, Ueberzeugt, Easy, smk and Dienstaufsicht |
Ja, denn sie ist aller Wahrscheinlichkeit unschuldig!
Nein. Die rechte Nazi-Braut kann gar nicht unschuldig sein!
Ich weiß es nicht. Mir ist es auch egal.
Beantwortet aber nicht meine Frage.
//Die Dienstaufsicht wurde von diesem Thread abgezogen.
"When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson
.. FRONTAL am 18.06. .. sehr interessant ... Staatsfeinde in Uniform ..
.... es geht um NSU und Polizei , Verfassungsschutz , LKA-Beamte , SEK , NAZI-Szene , Schießanlage in Güstrow wo Terrorverdächtige und Polizisten trainieren und Lorenz Caffier CDU Innenminister MW , ..
... [Links nur für registrierte Nutzer] ...
.. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..
Bekanntlich wollte der hessische VS die Akten zum NSu für 120 Jahre wegsperren. Hat leidergottseidank nicht geklappt - er muß sie wieder rausholen und Auskunft gebe.
Da der Artikel in Die Welt steht, und Dinge oft hinter der Bezahlschranke verschwinden, stelle ich den gesamten Text mal hier ein:
[Links nur für registrierte Nutzer]Land Hessen muss diese Fragen von Stefan Aust und Dirk Laabs beantworten
Stand: 09:14 Uhr | Lesedauer: 4 Minuten
Von [Links nur für registrierte Nutzer], Dirk LaabsNach dem Auffliegen der NSU-Mordserie wollte der Hessische Verfassungsschutz die Akte mit den Erkenntnissen über die rechtsradikale Szene 120 Jahre lang geheim halten. WELT-Herausgeber Stefan Aust und der Autor Dirk Laabs haben erfolgreich dagegen geklagt.Eine Gerüstinstallation in Zwickau erinnert mit den Porträts an die zehn Opfer des NSU. Noch liegen etliche Hintergründe der Mordserie unter Verschluss
Bis zum Jahre 2134 sollte die Akte geheim bleiben - ganze 120 Jahre lang. So hatte es das Hessische Landesamt für Verfassungschutz entschieden. Auf 230 Seiten hatten die Geheimdienstler nach dem Auffliegen der Mordserie des [Links nur für registrierte Nutzer] ihr Wissen über die rechtsradikale Szene in Hessen und ihre dort tätigen V-Männer zusammengefasst.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss fand sich damit ab, nur begrenzt Einsicht nehmen zu dürfen und darüber schweigen zu müssen. Nicht aber wir, Stefan Aust und Dirk Laabs, als Autoren des Buches „Heimatschutz - Der Staat und die Mordserie des NSU“, die seit November 2017 mit Hilfe des Berliner Anwalts Partsch auf Akteneinsicht klagen. Daraufhin verkürzte der Verfassungsschutz die Sperrfrist zunächst auf 30 Jahre.
Jetzt hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel, höchste Instanz des Bundeslandes den Autoren weitgehend Recht gegeben. „Das Land Hessen, vertreten durch das Landesamt für Verfassungsschutz...“, so heißt es in dem Urteil vom 22.11. 2019, „wird auf dem Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, folgende Fragen zu beantworten...“
Es geht um den Verfassungsschutzbeamten Andreas Temme, der am 6. April 2006 genau zum Zeitpunkt des neunten NSU-Mordes in einem Kasseler Internetcafe war, als der Betreiber Halit Yozgat erschossen wurde, es geht um dessen V-Mann Benjamin Gärtner (Deckname „Gemüse“) mit dem er unmittelbar vor und nach der Tat Kontakt hatte - und es geht um den hessischen Rechtsradikalen [Links nur für registrierte Nutzer], der am 2. Juni 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten [Links nur für registrierte Nutzer] mit einem Pistolenschuss in den Kopf tötete.
Schon im August 2019 hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass der Verfassungsschutz konkrete Fragen danach beantworten müsse, wie oft die Namen Stephan Ernst, Benjamin Gärtner und Andreas Temme in der Geheimakte vorkämen.
Die Antwort kam postwendend vom Amt: Stephan Ernst tauchte elfmal in der Akte auf, Gärtner sechsmal und Temme zweimal. Weitere Fragen wies das Verwaltungsgericht damals zurück. Jetzt hat die oberste Instanz, der Verwaltungsgerichtshof den Verfassungsschutz vepflichtet, weitere Fragen zu beantworten:
Fragen, die Lichts ins Dunkel bringen sollen
„Was steht im NSU-Zwischenbericht von 2013 und im NSU-Abschlussbericht 2014 an den Stellen, an denen der Name Andreas Temme genannt wird?
Wie oft wird Herr Benjamin Gärtner mit Herrn [Links nur für registrierte Nutzer] zusammen genannt?
Wie oft hat laut den beiden Berichten der damalige Innenminister Bouffier in der Sache Temme interveniert, schriftlich, telefonisch oder persönlich, gegebenenfalls mit welchem Inhalt?
Was steht im NSU-Zwischenbericht von 2013 und im NSU-Abschlussbericht 2014 an den Stellen, an denen Stephan Ernst genannt ist?
Wie oft wird Herr Benjamin Gärtner mit Herrn Stephan Ernst zusammen genannt?
Was steht im NSU-Zwischenbericht von 2013 und im NSU-Abschlussbericht 2014 an den Stellen, an denen der Name Benjamin Gärtner genannt ist?“
Weitere Fragen wurden zurückgewiesen.
Das höchste Hessische Gericht kam zu dem Schluss, die Namen der drei Personen und die Tatsache, dass „die Herren Temme und Gärtner Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz waren und Herr Ernst des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walte Lübcke verdächtig wird“ - seien der Öffentlichkeit ohnehin bekannt.
Und dann heißt es in dem Urteil: „Die weiteren Fragen, ob und inwieweit sie möglicherweise in die Morde des NSU - in welcher Weise auch immer - verwickelt gewesen sein könnten sind von ebenso hohem öffentlichen Interesse wie etwaige Unterlassungen oder Verfehlungen des Landesamtes für Verfassungschsschutz oder einzelner seiner Mitarbeiter in diesem Zusammenhang“.
Auch die Frage an den damaligen Innenminister Bouffier, der heute [Links nur für registrierte Nutzer]einer schwarz-grünen Koalition ist, hält der Verwaltungsgerichtshof für gerechtfertigt: „Denn Gegenstand der Frage ist die Amtführung eines ehemaligen Ministers (und heutigen Ministerpräsidenten) und es ist ausdrücklich die Aufgabe der Presse, umfassend und wahrheitsgetreu Informationen über Geschehnisse von öffentlichem Interesse im staatlichen Bereich zu erhalten und dadurch in die Lage versetzt zu werden, die Öffentlichkeit entsprechend zu unterrichten“.
Gründe für eine Auskunftsverweigerung seien nicht ersichtlich: „Zwar ist der NSU-Komplex und eine etwaige Verwicklung des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz nach wie vor für die Öffentlichkeit nicht vollständig aufgeklärt. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass durch die vom Antragsteller mit der vorliegenden Frage gewünschten Angaben geplante Maßnahmen (der Behörden) vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnten“.Bezüglich der im Tenor genannten Fragen bestünde, so das Gericht, ein Anordnungsgrund: „Denn die [Links nur für registrierte Nutzer]über die NSU-Morde ist nach wie vor von sehr starkem Aktualitätsbezug, der gerade vor dem Hintergrund des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und der jetzt in der Presse auftauchenden Verbindung zwischen Herrn Temme und Herrn Stephan (Ernst) noch einmal bestätigt wurde“.
Dieser Beschluss, so der Verwaltungsgerichtshof, „ist unanfechtbar“.
Die Fragen sind vom Landesamt für Verfassungsschutz zeitnah zu beantworten. Man darf gespannt sein.
Ich fürchte, da werden ein paar Leute ganz schön ins Schwitzen kommen oder sie müssen eine Nachtschicht beim schreddern einlegen
Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
NSU – Beate Z. ist unschuldig!
Ein Buch über Hintergründe und Funktion des sog. „Nationalsozialistischen Untergrundes“
Erscheint im Frühjahr 2020. – Jetzt vorbestellen! (15,- EURO)
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"Daher entschlossen sich unsere „repräsentativen Demokraten“ in Legislative, Judikative und Exekutive, als neue vermeintliche Bedrohlichkeit den „NSU“ zu konstruieren. Denn die Synagogenschmierereien der fünfziger Jahre, das Oktoberfest-Attentat 1980 und die brennenden Häuser „ausländischer Mitbürger“ in den achtziger und neunziger Jahren schienen an propagandistischer Wirkkraft nachgelassen zu haben. Eine herangewachsene Generation neuer Dummies benötigte einen neuen Nasenring, an dem man sie durch die pluralistische Manege ziehen kann.
In dieser reichhaltig bebilderten Broschüre werden die Hintergründe des NSU akribisch ausgeleuchtet und seine Funktion erklärt. Über 290 Fußnoten sichern die dargelegten Fakten ab.
Machen wir uns als wohlanständige Bürger mit guter Kinderstube nichts vor, auch wenn es unvorstellbar erscheint: Dieses pseudo-demokratische System ist kriminell, und es scheut auch vor Mord nicht zurück."
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