Die Schweizer Justiz plant einem Zeitungsbericht zufolge die Einstellung von Verfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung der wichtigsten Waffe für die NSU-Mordanschläge.
Das Verfahren wegen Beihilfe zu Mord und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gegen zwei Männer aus dem Berner Oberland werde nicht zu Anklagen führen, berichtete der Zürcher „Tages-Anzeiger“ am Mittwoch unter Berufung auf Polizei- und Justizkreise. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich dazu vorerst nicht.
„Trotz umfangreichen Ermittlungen fehlen die Beweise“, zitierte die Zeitung aus einem Polizeibericht.
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Einer der in der Schweiz verdächtigten Männer hatte erklärt, die Ceska 83 sei ihm gestohlen worden. Ein Postbote habe die von ihm bei einem Händler bestellte Waffe in seinem Hobbyraum deponiert.
Dort sei sie von Unbekannten entwendet worden.