Die Richter mahnten unter anderem höhere Hürden zur Aufnahme der Kontaktpersonen Verdächtiger an, im Einzelnen sind das:
- Voraussetzung für die Speicherung von Kontaktpersonen-Informationen müsse sein, dass diese wissentlich einen mutmaßlichen Radikalen unterstützten, forderte das Gericht. Bisher könnten auch Menschen in der Datei landen, die "ohne Wissen von einem Terrorismusbezug eine in ihren Augen unverdächtige Vereinigung" unterstützten, kritisierten die Richter.
- Das bloße Befürworten von Gewalt reiche nicht aus, um die Daten eines Menschen in der Datensammlung zu speichern, so das Gericht.
- Zugleich stärkten die Richter die unabhängige Kontrolle des Datenbestands und die Position der Datenschutzbeauftragten. "Regelmäßige Berichte des Bundeskriminalamts gegenüber Parlament und Öffentlichkeit über Datenbestand und Nutzung der Anti-Terror-Datei sind sicherzustellen", heißt es in dem Urteil. Die Datenschutzbeauftragten sollen den Datenbestand künftig regelmäßig kontrollieren.
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Die Karlsruher Entscheidung hat auch Auswirkungen auf die 2012 eingeführte Rechtsextremismusdatei. Diese funktioniert nach demselben Muster wie die Anti-Terror-Datei. Friedrich sagte, natürlich müssten die für diese vorgegebenen Einschränkungen auf die Rechtsextremismusdatei übertragen werden. Dazu gehöre eine stärkere Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten.