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Ja, denn sie ist aller Wahrscheinlichkeit unschuldig!
Nein. Die rechte Nazi-Braut kann gar nicht unschuldig sein!
Ich weiß es nicht. Mir ist es auch egal.
Ich will ihr in die Augen schauen
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INTERVIEW | BIRGIT BAUMANN, 2. Mai 2013, 18:31
Enver Simsek war 2000 das mutmaßlich erste Opfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds". Seine Tochter Semiya Simsek schildert, wie die Familie bis heute leidet und warum Deutschland dennoch ihre Heimat bleibt
- [COLOR=#325757 !important]foto: epa/stephanie pilick
- Semiya Simsek, die Tochter des ermordeten Enver Simsek, ist im Prozess als Nebenklägerin vertreten
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Eine Sonnenbrille für Zschäpe wäre zu empfehlen.
Hat Verena Becker vor Gericht ebenfalls tragen dürfen.
"Lichtkrank" wie Hannelore Kohl. Zieht immer, bis zum Selbstmord.
Mit derlei Gefühlsjustiz schafft man es in der freiheitlichsten und rechtsstaatlichsten Demokratur aller Zeiten in Deutschland inzwischen, Schauprozesse abzuhalten und alle gesetzlichen und verfassungsmäßigen Rechte mit Füßen zu treten. Ein McCarthyismus mit umgekehrten Vorzeichen, bei dem es aber keine Anzeichen für offenen Widerstand in der Bevölkerung zu geben scheint.
Hier kann der Staat an der wehrlosen Beate Zschäpe demonstrieren, wie stark und mächtig er ist. Dieser gleiche Staat windet sich bis zur Peinlichkeit, wenn seitens der türkischen Regierung anmaßende Forderungen gestellt werden und sich türkische Politiker unverfroren in innere Angelegenheiten Deutschlands einmischen.Für Beate Zschäpe gelten nach NDR-Informationen besondere Sicherheitsbestimmungen im NSU-Prozess. Nur in Handschellen und Fußfesseln darf die Hauptangeklagte vor Gericht erscheinen - und im Gefängnis wird sie von Gemeinschaftsaktionen ausgeschlossen.
Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Verfahren, wird in Handschellen und Fußfesseln vor Gericht erscheinen. Beamte eines Spezialeinsatzkommandos werden sie begleiten. Das geht nach NDR Informationen aus einem Schreiben der Justivollzugsanstalt München an das Oberlandesgericht hervor.
In dem Brief heißt es, dass Zschäpe ihre Einzelzelle nur mit diesen Sicherungsmaßnahmen verlassen darf, außerdem wird sie vor und nach jedem Termin außerhalb der Anstalt „bei völliger Entkleidung“ untersucht. In den Sicherheitsvermerken im Gefängnis wurde die Information „Fluchtgefahr“ eingetragen. Auch wird sie in der JVA Stadelheim von Gemeinschaftsaktionen ausgeschlossen, darf keiner Arbeit nachgehen und wird nur unter „strikter Fesselung“ aus ihrer Zelle gelassen.
Der ideologische Charakter dieses Hexenverfolgungsprozesses ist unverkennbar. Die Justiz ist von Anfang an nicht mehr unabhängig, sondern stellt sich in den Dienst der Staatsräson. Die Politik will die kartoffeldeutsche Hexe Zschäpe brennen sehen, die - jedenfalls nach der behördlichen Version - es mit den beiden anderen Naziunholden Böhnhardt und Mundlos gewagt haben soll, die Hand gegen Angehörige der türkischen Herrenrasse zu erheben. Fehlte nur noch, daß Zschäpe an den Pranger gestellt und zur allgemeinen Volksbelustigung öffentlich ausgepeitscht wird.
Ist damals gegen die Angehörigen der RAF auch so vorgegangen worden? Oder war es so, daß die Justiz darauf bestanden hat, einen gewöhnlichen Prozeß gegen Kriminelle zu führen und die Angeklagten die Absicht hatten, daraus einen politisches Verfahren zu machen, während heute die Justiz den Prozeß gegen Zschäpe offen als politisches Verfahren führt und auf politischem Wunsch in einem Schauprozeß einen Exorzismus betreibt, wo alle rechtsstaatlichen Grundlagen mißachten werden?
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