Heute also Gerlachs Holger, die Supernanny für Carsti ist also wohl nicht verfügbar?
Wann Carsti seine Waffe wortlos übergeben haben will, bleibt weiter im Dunkeln, vorerst jedenfalls.
[Links nur für registrierte Nutzer]NSU-Prozess; heute soll zweiter Angeklagter aussagen
Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München soll heute der zweite aussagebereite Beschuldigte vernommen werden. Dem Angeklagten Holger G. wird vorgeworfen, die rechtsextreme Terrorzelle über Jahre unterstützt zu haben. Unklar ist, ob auch der Angeklagte Carsten S. erneut aussagt. Er hatte gestern unter anderem berichtet, wie er eine Pistole für die Neonazis Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe besorgt hatte. Mit der Waffe wurden nach den Erkenntnissen der Ermittler neun Geschäftsleute ausländischer Herkunft ermordet.
Korrekte Berichterstattung. Ohne "Ceska"-Wort, was ja nicht fiel.
Was wirft man Gerlach vor, was hat er ausgesagt?
Den Pass noch 2011 neu ausgestellt.Ihm wird vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vorgeworfen, der NSU seit 2007 Ausweisdokumente zur Verfügung gestellt zu haben. Er soll auch mehrfach Wohnmobile für die 3 Untergetauchten angemietet haben.
Nettes Detail. ABM für Schlapphüte. Operation Terzett schon damals? Na was denn sonst!!!Holger Gerlach wurde bereits seit 1999 in Niedersachsen observiert nachdem aus Thüringen die Bitte gekommen war.
Edit: Das Bundesamt übernahm ja erst mit den Sachsen im Mai 2000, OPERATION TERZETT, vorher war Thüringens Schlapphutamt noch zuständig. Lief bis 2010 (offiziell), in Wahrheit wohl bis nach dem 4.11.2011.
Holgi hat ne Waffe beschafft? Ich dachte, der hätte ein "Ding im Stoffbeutel" von Wohlleben bekommen, es nach Zwickau geschafft und dort erst beim Auspacken festgestellt, dass es ne Wumme war.7. Januar 2012.
Holger Gerlach hat laut eigener Aussage [Protokoll des BKA] auf Anweisung des Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben gehandelt als er den Mitgliedern des NSU einen Reisepass, Geld und eine Waffe verschafft hat.
Erstaunlich, wirklich erstaunlich.24. Feburar 2012.
Der Haftbefehl gegen Gerlach vom 14.11.11 wird erweitert. Ihm wird vorgeworfen dass er den am 4. November verstorbenen NSU-Mitgliedern Böhnhardt und Mundlos im Jahr 2001 oder 2002 im Auftrag von Ralf Wohlleben eine Pistole überbracht und damit Beihilfe zu den Taten des NSU geleistet habe.
25. Mai 2012.
Der Haftbefehl gegen Gerlach wird vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe wieder aufgehoben (AK 14/12) [nicht nur außer Vollzug gesetzt] "weil kein dringender Tatverdacht zur Beihilfe für die Überfälle und Morde des NSU mehr vorliegt".
Die Waffe, die er dem NSU-Trio übergeben hat war offenbar keine der Tatwaffen. Es soll keine Hinweise darauf geben, dass er "mit der Weitergabe der Waffe die Taten des NSU in irgendeiner Weite erleichtert oder gefördert" hat.
Kommt aber noch viel besser!!!
Ja so ein Böser aber auch!Andreas S.[chulz] ist ein Skinhead aus dem Norden Thüringens. Er hat die Pistole, mit welcher der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) 9 Menschen ermordet hat, eine Ceska Zbrojovka, Modell 83, Waffennummer 034678, Kaliber 7,65 Millimeter Browning mit Schalldämpfer beschafft. Auch eine weitere Pistole soll er für Ralf Wohlleben besorgt haben. Im Auftrag von Wohlleben wurde die Ceska an den "Boten" Carsten S. übergeben der sie schließlich zum NSU gebracht hat.
Hat er "Ceska" gesagt?
Meines Wissens niemals. "Osteuropäische Dienstwaffe" hat er gesagt.
Aber jetzt wird es lustig:
Ja das wäre ja normal: Andere bekommen dafür Beihilfeanklagen wegen Mord, und der Herr Verkäufer bekommt gar nix???23. März 2012.
Das Bundeskriminalamt (BKA) in Meckenheim regt in einem Erkenntnisvermerk an, ein Ermittlungsverfahren gegen Andreas S. einzuleiten wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Mord weil der Verdacht auf den Verkauf von zwei Schusswaffen an Ralf Wohlleben vermuten lasse, dass er gewusst hat, für wen die Waffen bestimmt seien.
Aber ein Wunder geschieht:
Wunder über Wunder, es bestätigt sich, was ich vorgestern schrieb: Um die Waffenlieferung ins Jahr 1999 zu bekommen, von 2002, machte man aus 1 Waffe einfach deren 2: Eine in 1999 und eine in 2002. Dazu muss Andreas Schulz mitspielen.Anfang April.
Der zuständige Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof schreibt zurück an das BKA dass ein Ermittlungsverfahren gegen Andreas S. nicht ein Frage kommt, weil kein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegen würde. Interessant ist das im Bezug auf Carsten S. in dessen Fall die Bundesanwaltschaft in dem mitgelieferten Schalldämpfer einen Hinweis darauf erkannte, dass mit der Waffe getötet werden sollte und daher Anklage wegen Mord in 9 Fällen erhoben hat.
Also der Deal: Fresse halten, 2 Waffen zugeben, dafür Straffreiheit.
Und so wundert man sich auch nicht mehr darüber:
Ob die Anklage und das Manipulations-Bundesamt BKA damit durchkommen werden?Mittwoch, 26. September 2012.
Laut Holger Gerlach (Protokoll des BKA) hat Wohlleben ihn einst mit dem Transport einer Pistole beauftragt und erklärt dass es besser wäre wenn er nicht wissen würde "was die drei damit vorhaben". Laut NSU-Helfer Carsten Sch. und Zeuge Andreas S. (Protokolle des BKA) hat Wohlleben den Waffendeal über einen Neonazi-Laden in Jena eingefädelt. Von ihm wurden demnach 2500 DM (ca. 1250 Euro) bereitsgestellt und der Transport der Pistole vom Typ Ceska nach Chemnitz zum damaligen Versteck des NSU organisiert.
22.11.2012. Andreas S. ist bis heute nur Zeuge im NSU-Verfahren.
Vielen Dank an ueberhauptgarnix.blogspot.com
Eine nette Quelle für Andreas Schulz ist auch der Spiegel.[Links nur für registrierte Nutzer]
Mich interessiert einen Scheissdreck, was er meinte, ich will wissen, was er sagte. Manipulatives Drecksblatt.Irgendwann brach es aus ihm heraus: Ja, er habe "die Scheiß-Knarre" besorgt, sagte Andreas S. in einer Vernehmung. Er meinte die Ceska Zbrojovka, Modell 83, Waffennummer 034678, Kaliber 7,65 Millimeter Browning. Mit ihr erschossen die Serienmörder des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) neun Menschen. Und der Skinhead Andreas S. aus dem Norden Thüringens hatte ihnen das Instrument dafür beschafft, samt Schalldämpfer.
Sicher, es gibt eine andere Möglichkeit, die einen quasi anspringt: V-Mann wird nicht angeklagt, weil man ihn braucht, um aus einer Waffe zwei Waffen zu machen.Das Bundeskriminalamt (BKA) regte daher am 23. März in einem Erkenntnisvermerk an die Bundesanwaltschaft an, ein Ermittlungsverfahren gegen Andreas S. einzuleiten wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Mord. Der Verkauf von zwei Schusswaffen - Andreas S. soll noch eine weitere Pistole geliefert haben - ausgerechnet an den NSU-Kontaktmann Ralf Wohlleben lasse vermuten, dass S. gewusst habe, für wen die tödlichen Werkzeuge bestimmt gewesen seien.
Zweieinhalb Wochen später schrieb der zuständige Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof zurück an das BKA in Meckenheim: Ein Ermittlungsverfahren gegen Andreas S. komme nicht in Frage, es läge kein Anfangsverdacht einer Straftat vor. Das war insofern bemerkenswert, als dass Carsten S., der im Auftrag Wohllebens die Waffe von Andreas S. übernommen haben soll, inzwischen wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen angeklagt worden ist. Die Bundesanwaltschaft erkannte in seinem Fall in dem mitgelieferten Schalldämpfer einen Hinweis darauf, dass mit der Ceska getötet werden sollte.
Andreas S. aber blieb Zeuge, bis heute. Es gibt Kriminalisten, die darin ein Versäumnis der Bundesanwaltschaft sehen wollen, die mutmaßen, es sei bei seiner Vernehmung ein Fehler gemacht worden: Der Staatsanwalt habe wohl vergessen, Andreas S., nachdem der sich selbst belastet hatte, noch einmal über seine Rechte als Beschuldigter zu belehren. Doch das ist nur eine Möglichkeit.