Man kann auch durch eine mit Wasser oder Öl gefüllte Colaflasche schießen.
Bei Nahschüssen aus ca 1 Meter Entfernug können geringe Abweichungen beim Durchdringen von Plastikmaterial im Schußergebnis vernachlässigt werden.
Flaschendämpfer
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Aus dem nsu-watch Protokoll zum Thema:
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Götzl fragt zu Aluminiumantragungen.
Das wolle er Herrn Pfoser überlassen, der das festgestellt habe, so Nennstiel. Es sei aber allgemein so, dass der Schalldämpfer aufgeschraubt werde und das Projektil ohne Touchieren auch aus dem Schalldämpfer austreten solle. Andererseits wolle der Konstrukteur erreichen, dass die Gase möglichst im Schalldämpfer gefangen werden, weil die ja einen Knall erzeugten. Das sei eine diffizile Angelegenheit und wenn der Schalldämpfer “nicht exakt fluchtet”, komme das Geschoss mit Bauteilen mehr oder weniger in Berührung.
Dann fragt Götzl nach der Verwendung eines Schalldämpfers.
Pfoser legt dar, dass er bei den Fällen in Dortmund und Kassel 2006 auf einem bestimmten “Zugeindruck” bei den Geschossen Aluminiumanhaftungen festgestellt habe. Er habe dann festgestellt, dass immer an diesem Zugeindruck 4 an der gleichen Stelle diese Anhaftungen aufgetreten seien. Das gehe zurück bis zum Fall in Rostock, wo das erste Mal Munition des Fabrikats Sellier & Bellot festgestellt worden sei. Das sei zum ersten Mal ein sachlicher Nachweis für die Verwendung eines Schalldämpfers gewesen. Außerdem sei es ein Indiz gewesen, dass es sich eher um ein Original handele.
Denn bei selbst gebastelten Schalldämpfern touchiere das Geschoss nicht immer an derselben Stelle. Das Geschoss berühre, so Pfoser auf Nachfrage, eine bestimmte Lamelle oder einen bestimmten Bestandteil der Gasverwirbelungskammer des Schalldämpfers. Die Anhaftungen seien dann untersucht worden und es habe sich tatsächlich um Aluminium gehandelt,
so dass man habe schließen können, dass zumindest innere Bestandteile des Schalldämpfers aus Aluminium gefertigt sein müssten.
Vor dem fünften Fall gebe es, sagt Pfoser auf Nachfrage, keine objektiven Tatbestände, die auf die Verwendung eines Schalldämpfers schließen ließen. Da sei aber auch ein anderer Geschosstyp, ein anderes Fabrikat verwendet worden. Evtl. sei es deswegen nicht zu einem Touchieren gekommen, man könne also auch nicht ausschließen, dass ein Dämpfer verwendet wurde.
Das Aluminium sei durch mechanische Reibung aufgetragen worden, Aluminium sei weicher als das Messing des vorbei streifenden Geschosses, sagt Pfoser auf Frage von Götzl. Es handele sich um hauchdünne Auftragungen.
Götzl fragt, was man hinsichtlich des Umstandes sagen könne, ob der Schalldämpfer mal abgenommen wurde.
Pfoser sagt, seine Theorie sei zuerst gewesen, dass die Anhaftungen durch Abnehmen des Dämpfers dann nicht mehr an derselben Stelle wären. Aber das Gewinde sei sauber gefertigt gewesen, es habe nicht durch festeres Drehen zu einem Überdrehen kommen können. Der Dämpfer habe jeweils im selben Bereich gestoppt, deswegen sei diese Theorie hinfällig.
RA Hösl sagt, Pfoser habe davon gesprochen, die Vermutung, dass ein Schalldämpfer verwendet wurde, läge an dem festgestellten Aluminium. Hösl fragt, ob das das allgemein gelte oder man das speziell für den vorliegenden Schalldämpfer machen könne.
Dass Anhaftungen an den erhabenen Stellen gefunden wurden, nicht an den Vertiefungen, bedeute, so Pfoser, dass etwas außerhalb des Laufes stattgefunden habe. Dadurch, dass es immer wieder auftrat, habe man davon ausgehen können, dass es nicht beim Aufprall stattfand. Man nehme Aluminium für die inneren Lamellen und Kammern von Schalldämpfern, weil es leichter im Gewicht und bei der Bearbeitung ist. Auf die Frage sagt Pfoser, diese Anhaftungen seien kein Beweis, dass es sich um einen bestimmten Schalldämpfer handelt. Seine These sei zu Beginn gewesen, dass der Schalldämpfer vielleicht nie abgenommen worden ist, aber durch den guten Sitz des Gewindes könne es auch sein, dass er abgenommen wurde.
Bei der Waffe Kaliber 6.35 habe er keine Hinweise auf die Verwendung eines Schalldämpfers gefunden, so Pfoser.
Auf Frage des anderen Verteidigers von Carsten S., RA Pausch,
verneint Pfoser, den Schalldämpfer darauf hin untersucht zu haben, ob er innen aus Aluminium gefertigt ist, die Identifizierung habe eine andere Stelle gemacht. Sie hätten das deswegen nicht gemacht, so Pfoser, weil sie es nicht mehr für relevant hielten. Wie erwähnt, sei das ja kein Nachweis, dass es sich bei dem Schalldämpfer um den Tat-Schalldämpfer handeln müsse.«
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Der verdächtige Schalldämpfer an der angeblichen Tatwaffe wurde nicht aufgeschraubt. Es wurde nicht untersucht, ob und welche Alu-Lamelle einen geringen Abrieb besaß. Was hatte „die andere identifizierende Stelle” eigentlich mit dem Schalldämpfer angestellt, wenn seine Untersuchung nicht relevant war?