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Thema: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

  1. #26731
    Freigeist Benutzerbild von Nereus
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    Ich lasse mal dahingestellt, ob an den Geschossen eine Alu-Anhaftung ist oder nicht, denn das weiß ich nicht.

    Aber das mit dem Andotzen der Geschosse im Schalldämpfer ist wirklich eine sehr gewagte Behauptung von der BAW!
    ........
    Man kann auch durch eine mit Wasser oder Öl gefüllte Colaflasche schießen.
    Bei Nahschüssen aus ca 1 Meter Entfernug können geringe Abweichungen beim Durchdringen von Plastikmaterial im Schußergebnis vernachlässigt werden.

    Flaschendämpfer

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    Aus dem nsu-watch Protokoll zum Thema:

    »Götzl fragt zu Aluminiumantragungen.

    Das wolle er Herrn Pfoser überlassen, der das festgestellt habe, so Nennstiel. Es sei aber allgemein so, dass der Schalldämpfer aufgeschraubt werde und das Projektil ohne Touchieren auch aus dem Schalldämpfer austreten solle. Andererseits wolle der Konstrukteur erreichen, dass die Gase möglichst im Schalldämpfer gefangen werden, weil die ja einen Knall erzeugten. Das sei eine diffizile Angelegenheit und wenn der Schalldämpfer “nicht exakt fluchtet”, komme das Geschoss mit Bauteilen mehr oder weniger in Berührung.



    Dann fragt Götzl nach der Verwendung eines Schalldämpfers.

    Pfoser legt dar, dass er bei den Fällen in Dortmund und Kassel 2006 auf einem bestimmten “Zugeindruck” bei den Geschossen Aluminiumanhaftungen festgestellt habe. Er habe dann festgestellt, dass immer an diesem Zugeindruck 4 an der gleichen Stelle diese Anhaftungen aufgetreten seien. Das gehe zurück bis zum Fall in Rostock, wo das erste Mal Munition des Fabrikats Sellier & Bellot festgestellt worden sei. Das sei zum ersten Mal ein sachlicher Nachweis für die Verwendung eines Schalldämpfers gewesen. Außerdem sei es ein Indiz gewesen, dass es sich eher um ein Original handele.
    Denn bei selbst gebastelten Schalldämpfern touchiere das Geschoss nicht immer an derselben Stelle. Das Geschoss berühre, so Pfoser auf Nachfrage, eine bestimmte Lamelle oder einen bestimmten Bestandteil der Gasverwirbelungskammer des Schalldämpfers. Die Anhaftungen seien dann untersucht worden und es habe sich tatsächlich um Aluminium gehandelt, so dass man habe schließen können, dass zumindest innere Bestandteile des Schalldämpfers aus Aluminium gefertigt sein müssten.

    Vor dem fünften Fall gebe es, sagt Pfoser auf Nachfrage, keine objektiven Tatbestände, die auf die Verwendung eines Schalldämpfers schließen ließen. Da sei aber auch ein anderer Geschosstyp, ein anderes Fabrikat verwendet worden. Evtl. sei es deswegen nicht zu einem Touchieren gekommen, man könne also auch nicht ausschließen, dass ein Dämpfer verwendet wurde.

    Das Aluminium sei durch mechanische Reibung aufgetragen worden, Aluminium sei weicher als das Messing des vorbei streifenden Geschosses, sagt Pfoser auf Frage von Götzl. Es handele sich um hauchdünne Auftragungen.

    Götzl fragt, was man hinsichtlich des Umstandes sagen könne, ob der Schalldämpfer mal abgenommen wurde.

    Pfoser sagt, seine Theorie sei zuerst gewesen, dass die Anhaftungen durch Abnehmen des Dämpfers dann nicht mehr an derselben Stelle wären. Aber das Gewinde sei sauber gefertigt gewesen, es habe nicht durch festeres Drehen zu einem Überdrehen kommen können. Der Dämpfer habe jeweils im selben Bereich gestoppt, deswegen sei diese Theorie hinfällig.

    RA Hösl sagt, Pfoser habe davon gesprochen, die Vermutung, dass ein Schalldämpfer verwendet wurde, läge an dem festgestellten Aluminium. Hösl fragt, ob das das allgemein gelte oder man das speziell für den vorliegenden Schalldämpfer machen könne.

    Dass Anhaftungen an den erhabenen Stellen gefunden wurden, nicht an den Vertiefungen, bedeute, so Pfoser, dass etwas außerhalb des Laufes stattgefunden habe. Dadurch, dass es immer wieder auftrat, habe man davon ausgehen können, dass es nicht beim Aufprall stattfand. Man nehme Aluminium für die inneren Lamellen und Kammern von Schalldämpfern, weil es leichter im Gewicht und bei der Bearbeitung ist. Auf die Frage sagt Pfoser, diese Anhaftungen seien kein Beweis, dass es sich um einen bestimmten Schalldämpfer handelt. Seine These sei zu Beginn gewesen, dass der Schalldämpfer vielleicht nie abgenommen worden ist, aber durch den guten Sitz des Gewindes könne es auch sein, dass er abgenommen wurde.
    Bei der Waffe Kaliber 6.35 habe er keine Hinweise auf die Verwendung eines Schalldämpfers gefunden, so Pfoser.

    Auf Frage des anderen Verteidigers von Carsten S., RA Pausch,

    verneint Pfoser, den Schalldämpfer darauf hin untersucht zu haben, ob er innen aus Aluminium gefertigt ist, die Identifizierung habe eine andere Stelle gemacht. Sie hätten das deswegen nicht gemacht, so Pfoser, weil sie es nicht mehr für relevant hielten. Wie erwähnt, sei das ja kein Nachweis, dass es sich bei dem Schalldämpfer um den Tat-Schalldämpfer handeln müsse.«

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    Der verdächtige Schalldämpfer an der angeblichen Tatwaffe wurde nicht aufgeschraubt. Es wurde nicht untersucht, ob und welche Alu-Lamelle einen geringen Abrieb besaß. Was hatte „die andere identifizierende Stelle” eigentlich mit dem Schalldämpfer angestellt, wenn seine Untersuchung nicht relevant war?
    Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

  2. #26732
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    Und auch nochmal "Anstoßen des Geschosses im Schalldämpfer".

    DA haben sie also nicht nachgeschaut im "W 04"-Dämpfer und die Gegenprobe zu ihrer Behauptung nachgeprüft? Die Herren Pfeifenstiel et.al. vom BKA!

    Issjareizend!
    Sie werden schon nachgeschaut haben, aber das Ergebnis passte wohl nicht.
    Also "Sprachregelung": Mir ham nich geguckt...

  3. #26733
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
    Man kann auch durch eine mit Wasser oder Öl gefüllte Colaflasche schießen.
    Bei Nahschüssen aus ca 1 Meter Entfernug können geringe Abweichungen beim Durchdringen von Plastikmaterial im Schußergebnis vernachlässigt werden.

    Flaschendämpfer

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    Aus dem nsu-watch Protokoll zum Thema:

    »Götzl fragt zu Aluminiumantragungen.

    Das wolle er Herrn Pfoser überlassen, der das festgestellt habe, so Nennstiel. Es sei aber allgemein so, dass der Schalldämpfer aufgeschraubt werde und das Projektil ohne Touchieren auch aus dem Schalldämpfer austreten solle. Andererseits wolle der Konstrukteur erreichen, dass die Gase möglichst im Schalldämpfer gefangen werden, weil die ja einen Knall erzeugten. Das sei eine diffizile Angelegenheit und wenn der Schalldämpfer “nicht exakt fluchtet”, komme das Geschoss mit Bauteilen mehr oder weniger in Berührung.



    Dann fragt Götzl nach der Verwendung eines Schalldämpfers.

    Pfoser legt dar, dass er bei den Fällen in Dortmund und Kassel 2006 auf einem bestimmten “Zugeindruck” bei den Geschossen Aluminiumanhaftungen festgestellt habe. Er habe dann festgestellt, dass immer an diesem Zugeindruck 4 an der gleichen Stelle diese Anhaftungen aufgetreten seien. Das gehe zurück bis zum Fall in Rostock, wo das erste Mal Munition des Fabrikats Sellier & Bellot festgestellt worden sei. Das sei zum ersten Mal ein sachlicher Nachweis für die Verwendung eines Schalldämpfers gewesen. Außerdem sei es ein Indiz gewesen, dass es sich eher um ein Original handele.
    Denn bei selbst gebastelten Schalldämpfern touchiere das Geschoss nicht immer an derselben Stelle. Das Geschoss berühre, so Pfoser auf Nachfrage, eine bestimmte Lamelle oder einen bestimmten Bestandteil der Gasverwirbelungskammer des Schalldämpfers. Die Anhaftungen seien dann untersucht worden und es habe sich tatsächlich um Aluminium gehandelt, so dass man habe schließen können, dass zumindest innere Bestandteile des Schalldämpfers aus Aluminium gefertigt sein müssten.

    Vor dem fünften Fall gebe es, sagt Pfoser auf Nachfrage, keine objektiven Tatbestände, die auf die Verwendung eines Schalldämpfers schließen ließen. Da sei aber auch ein anderer Geschosstyp, ein anderes Fabrikat verwendet worden. Evtl. sei es deswegen nicht zu einem Touchieren gekommen, man könne also auch nicht ausschließen, dass ein Dämpfer verwendet wurde.

    Das Aluminium sei durch mechanische Reibung aufgetragen worden, Aluminium sei weicher als das Messing des vorbei streifenden Geschosses, sagt Pfoser auf Frage von Götzl. Es handele sich um hauchdünne Auftragungen.

    Götzl fragt, was man hinsichtlich des Umstandes sagen könne, ob der Schalldämpfer mal abgenommen wurde.

    Pfoser sagt, seine Theorie sei zuerst gewesen, dass die Anhaftungen durch Abnehmen des Dämpfers dann nicht mehr an derselben Stelle wären. Aber das Gewinde sei sauber gefertigt gewesen, es habe nicht durch festeres Drehen zu einem Überdrehen kommen können. Der Dämpfer habe jeweils im selben Bereich gestoppt, deswegen sei diese Theorie hinfällig.

    RA Hösl sagt, Pfoser habe davon gesprochen, die Vermutung, dass ein Schalldämpfer verwendet wurde, läge an dem festgestellten Aluminium. Hösl fragt, ob das das allgemein gelte oder man das speziell für den vorliegenden Schalldämpfer machen könne.

    Dass Anhaftungen an den erhabenen Stellen gefunden wurden, nicht an den Vertiefungen, bedeute, so Pfoser, dass etwas außerhalb des Laufes stattgefunden habe. Dadurch, dass es immer wieder auftrat, habe man davon ausgehen können, dass es nicht beim Aufprall stattfand. Man nehme Aluminium für die inneren Lamellen und Kammern von Schalldämpfern, weil es leichter im Gewicht und bei der Bearbeitung ist. Auf die Frage sagt Pfoser, diese Anhaftungen seien kein Beweis, dass es sich um einen bestimmten Schalldämpfer handelt. Seine These sei zu Beginn gewesen, dass der Schalldämpfer vielleicht nie abgenommen worden ist, aber durch den guten Sitz des Gewindes könne es auch sein, dass er abgenommen wurde.
    Bei der Waffe Kaliber 6.35 habe er keine Hinweise auf die Verwendung eines Schalldämpfers gefunden, so Pfoser.

    Auf Frage des anderen Verteidigers von Carsten S., RA Pausch,

    verneint Pfoser, den Schalldämpfer darauf hin untersucht zu haben, ob er innen aus Aluminium gefertigt ist, die Identifizierung habe eine andere Stelle gemacht. Sie hätten das deswegen nicht gemacht, so Pfoser, weil sie es nicht mehr für relevant hielten. Wie erwähnt, sei das ja kein Nachweis, dass es sich bei dem Schalldämpfer um den Tat-Schalldämpfer handeln müsse.«

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    Der verdächtige Schalldämpfer an der angeblichen Tatwaffe wurde nicht aufgeschraubt. Es wurde nicht untersucht, ob und welche Alu-Lamelle einen geringen Abrieb besaß. Was hatte „die andere identifizierende Stelle” eigentlich mit dem Schalldämpfer angestellt, wenn seine Untersuchung nicht relevant war?
    Nur eine kleine Korrektur am Rande: man verwendet garantiert keine "gefüllte" Getränkeflasche, jedenfalls nicht mit einer Flüssigkeit gefüllt! Vielleicht mit Schwämmchen gefüllt, aber nicht mit Flüssigkeiten!

  4. #26734
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Und das mit den innen im SD anstoßenden Geschossen, DAS möchte ich mal sehen, mit meinen eigenen Augen!
    Ich habe zwar in den letzten Tagen über Links hier im Faden einen Tube-Clip gesehen, da führt ein Ami seinen selbstkonstruierten und gebauten Reflexions-SD vor, der so gebaut ist, daß er nach vorne fast wie ein Trichter und ziemlich offen ist!
    Bei so einem Teil würde eine kleine Ablenkung des Geschosses keine Rolle spielen!

    Aber bei der konventionellen Bauweise, wo ja ganz vorne auch noch mal eine stabile Abschlußscheibe sitzt, wo ein rausfliegendes Geschoss auch recht genau das Loch in dieser Abschlußscheibe treffen muß um "auf Reisen gehen" zu können?

    Und man bedenke: jede Ablenkung führt ja bei der nächsten Lamelle zu einem noch stärkeren Abweichen!!!

    Ich kenne einen SD, den haben die Brits im 2.WK gebaut für ihre Sten-Maschinenpistolen, da wurden (vorgeschlitzte) Gummischeiben durchschossen. Aber keine Alu-Scheiben!!!

  5. #26735
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Andreas Schulz hat angeblich am 9.02.2012 ausgesagt, die Waffe von Jürgen Länger erhalten zu haben.

    Grundlage der Ermittlungen sei die Aussage von Andreas Sch. am 9. Februar 2012 gewesen, wonach die Waffe, die er an Carsten S. weiterverkauft haben will, von Lä. gekommen sei.
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    Bei Querläufer und bei NSU-Watch zum 88. Verhandlungstag kam die Waffe jedoch vom Jugoslawen Boban.
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    Das würde bedeuten, dass Andreas Schulz nur am 25.01.2012 "Boban" sagte, aber am 9.02.2012 dann "Jürgen Länger".
    Dazwischen lag die Verhaftung von Carsten Schultze am 1.2.2012, "6-fache Beihilfe" und "Waffe 2001/2002".

    Da passt noch so Einiges nicht zusammen.

    Man fragt sich auch, wie Enrico Theile beim Waffenkaufen vermittelt haben soll, wenn er im Knast sass:

    1997 solle sich Th. vor Dritten mit dem Überfall auf einen Geldboten bei Rewe in Jena gebrüstet haben und deswegen unter Tatverdacht geraten sein. Bei Th. sei dieselbe Munition gefunden worden wie am Tatort. Das Verfahren sei aber eingestellt worden. 2008 habe es ein Verfahren wegen zweier entwendeter Sportwaffen gegeben. Im September 1997 sei er in Haft gekommen und bis April 2000 dort verblieben. Von Juni bis Dezember habe er dann wieder in Haft gesessen. Von Seiten der VS-Behörden gebe es keine Mitteilung.
    Theile soll aber die Waffe "erkannt haben".

    Th. habe dazu gesagt, er habe das Geld abgehoben, weil er befürchtet habe, “als die Nazisache hochgekommen ist”, dass die Polizei zu ihm kommen wird wegen Mü. Er wolle das Geld fürs Gefängnis. Er sei davon ausgegangen, dass die Bekanntschaft zu Böhnhardt und Mü. heraus kommen werde, Mü. sei ja mal in Deutschland wegen Waffen festgenommen worden, und bei Bekannten sei durchsucht worden nach einer Waffe, die im Zusammenhang mit den “Dönermorden” gesucht werde. Th. habe gesagt, ihm sei die Waffe bekannt gewesen von einem Fahndungsplakat am Bahnhof Montabaur bei Limburg. Und als er im Fernsehen gesehen habe, dass das Wohnmobil brennt und es Waffenfunde gegeben habe, habe er gleich gedacht, dass das der Böhnhardt sei. We. sagt, das sei eine “relativ bemerkenswerte Aussage”.
    Nereus, das ist doch für Deine Recherchen hochinteressant. Theile war sogar in Chemnitz und Zwickau unterwegs.

    Hans-Ulrich Müller heisst der Schweizer, und die bekannten dürften Schulz und Libau gewesen sein, oder auch Starke und Werner.

  6. #26736
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    Und man bedenke: jede Ablenkung führt ja bei der nächsten Lamelle zu einem noch stärkeren Abweichen!!!
    Immer derselbe Abstand zur Waffe, rund 20 cm, so steht es geschrieben. Muss die letzte Alurippe gewesen sein?

  7. #26737
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    Nur eine kleine Korrektur am Rande: man verwendet garantiert keine "gefüllte" Getränkeflasche, jedenfalls nicht mit einer Flüssigkeit gefüllt! Vielleicht mit Schwämmchen gefüllt, aber nicht mit Flüssigkeiten!
    Danke.
    Na gut. Flüssigkeiten spritzen zu sehr, habe ich wohl mit anderen Inhalten verwechselt...
    Eine wissenschaftliche Untersuchung spricht nämlich noch von ganz anderen Füllmöglichkeiten für Knalldämpfer, wie z.B. Bau- oder Rasierschaum. Auch Gleitcreme aus dem Erotikfachhandel soll helfen! (mit Abbildungen)

    Von schon professioneller Überlegung zeugt es, wenn eine PET-Flasche ohne Boden zur
    Erhöhung der Dämpfungsleistung vor dem Schuß mit Bau- oder Rasierschaum gefüllt wird.

    Generell konnte in der experimentellen Vorarbeit für diese Untersuchung für alle o.a.
    aufgeführten Dämpfersysteme eine deutliche Verbesserung der Dämpfungsleistung ermittelt
    werden, wenn jeweils ein Film von:
    - Wasser,
    - Waffenöl,
    - Gleitcreme
    - Hochtemperaturschmiermittel (Motorenöl)
    - Rasierschaum
    in den Dämpfer eingebracht wird. Neben dem Hochtemperaturschmierstoff hat sich, am
    Rande bemerkt, erstaunlicherweise Gleitcreme aus dem Erotikfachhandel als äußerst
    wirkungsvoll erwiesen.
    Bestehend aus Wasser, Parfüm und Stellmitteln entstand nach
    Applikation eine schnell trocknende, relativ verteilungsstabile Oberfläche, die erst bei
    Schussabgabe aufriß und ihre katalytische Wirkung entfaltete.
    Aufgebracht werden diese Mittel durch Tauchen (Wasser) des Dämpfers, durch Einsprühen in
    beide Öffnungsseiten des Dämpfers (Waffenöl, Rasierschaum) oder mittels Injektionsspritze
    mit entsprechend dimensionierter Kanüle (Hochtemperaturschmiermittel, Gleitcreme).
    Eine Fokussierung auf die Auswirkungen dieser Mittel auf das Schussbild wird in dieser
    Arbeit nicht vorgenommen und nur exemplarisch vergleichend hinzugezogen.

    Als wesentliche Fragestellung für die Arbeit stellt sich:
    - der Unterschied in der Menge ausgeworfener Partikel und im Schmauchbild abhängig von
    der Innengeometrie des Dämpfers.
    - die Verwechslungsmöglichkeiten von Dämpfungssysthemen.
    - der mögliche Auswurf vom Material des Innenaufbaues
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    Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

  8. #26738
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Die Schweizer Spur:

    Götzl fragt zu einem Rechtshilfeersuchen Schweiz. We. sagt, er wisse das nur aus den Akten: Aufgrund von Waffenbüchern habe nachvollzogen werden können, dass die Ceska-Tatwaffe am 10.4.1996 an das Waffengeschäft Schläfli & Zbinden (siehe Protokoll zum [Links nur für registrierte Nutzer]) und am 11.4.1996 an Peter Anton Ge. versandt wurde.

    Ge. habe geäußert, dass Mü. die Idee gehabt hätte, dass man durch Waffenerwerbsscheine auch Geld verdienen könnte, er habe seinen an Mü. verkauft. Das Päckchen habe Mü. bei ihm abgeholt. Mü. habe gesagt, es mache keinen Sinn in der Schweiz Waffen zu verkaufen, deswegen würde er es in Deutschland verkaufen.

    Mü. habe das bestritten, aber eingeräumt, allgemein Waffen an- und verkauft zu haben, er habe auch zwei Personen bei Schläfli & Zbinden gekannt und da Faustfeuerwaffen und Gewehre gekauft. Das lasse sich in den Waffenbüchern auch nachweisen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Es waren 2 CZ 83 mit SD und 1 Ruger-Pistole, also 3 Waffenerwerbskarten. Da wird unheimlich viel unterschlagen, vor allem dass keine Bezahlung der Waffen nachgewiesen werden konnte.

  9. #26739
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    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    ....Man fragt sich auch, wie Enrico Theile beim Waffenkaufen vermittelt haben soll, wenn er im Knast sass:
    ...
    Theile soll aber die Waffe "erkannt haben".
    ....
    Ist das der Rico oder Enrico, der auch an der Kläranlage in Burgau eine Garage gemietet haben soll?
    Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

  10. #26740
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    Zitat Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
    Ist das der Rico oder Enrico, der auch an der Kläranlage in Burgau eine Garage gemietet haben soll?
    Ein weiterer Zeuge, Thomas P.-K., habe bestätigt, dass Mü. ihm einen Schießkugelschreiber präsentiert hätte, umgebaut in eine kleinkalibrige Waffe. 1998 habe es eine Aussage der Ex-Freundin von Th. gegeben, dass dieser ihr einiges gezeigt habe, eine MP Uzi, ein Gewehr, zwei Pistolen, einen Schießkugelschreiber. In der Garage von Th. an der Kläranlage hätte er noch weitere Waffen, er hätte auch mit einer Schusswaffe mit selbst gebautem Schalldämpfer auf eine Lampe geschossen. Und 2004 sei dann tatsächlich ein Schießkugelschreiber bei Th. im Fahrzeug festgestellt worden. Das sei die Ausgangsbasis, um bei Th. und Lä. zu durchsuchen, die Durchsuchungen seien beide am 26. April 2012 vollstreckt und beide Personen vernommen worden.
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    Das isser wohl.

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