Wir finden im Sprechzettel für die Sitzung des PKK - damals hieß das noch PKK, heute Parlamentarisches Kontrollgremium des Deutschen Bundestages - am 27. Mai 1998
eine Unterrichtung und Einschätzung. Es wurde über die Untersuchung in der Garage
berichtet, dass Waffen, Sprengstoffe usw. beschlagnahmt wurden. Ich zitiere aus MAT
A BMI-4/0053, elektronische Seite 7:
Am 26. Januar 1998 durchsuchte
die Polizei nach Hinweisen der
Verfassungsschutzbehörde Thüringen in Jena die Wohnungen der
Mitglieder des „Thüringer Heimatschutzes“ … sowie eine von diesen
genutzte Garage. Es bestand der
Verdacht, daß die drei Personen an
der Herstellung mehrerer selbstgefertigter, überwiegend nicht
zündfähiger Sprengkörper bzw.
Bombenattrappen beteiligt waren,
die zwischen Oktober 1996 und
Oktober 1997 im Raum Jena aufgefunden wurden. In der Garage
stellte die Polizei u. a.vier funktionsfähige Rohrbomben sicher.
Gegen die drei Tatverdächtigen
erging Haftbefehl. Sie sind derzeit
flüchtig.
Und dann auf der nächsten Seite wird den
Abgeordneten mitgeteilt:
Die Täter hatten - nach bisherigem
Ermittlungsstand - in keinem Fall
den Entschluß gefaßt, einen Anschlag zu begehen. Die Bomben in
Thüringen dienten der bloßen Drohung, ohne daß ein darüber hinausgehendes Ziel erkennbar geworden wäre. Die Täter folgten
nach bisherigen Erkenntnissen -insbesondere hinsichtlich der Vorgehensweise und Zielauswahl -auch keiner terroristischen Konzeption.
Das war die Unterrichtung der Parlamentarier 1998 nach dem Abtauchen.