Eine Verurteilung wegen Harmlosigkeiten ist in der BRD nicht ungewöhnlich, siehe Böhnhardts Musik-CDs. Die Miet-Antifa Wiebke Ramm von der PZ scheint das aber nicht zu wissen.PZ hautnah @PZhautnah 10 Std.
Einen #Schießkugelschreiber, der bei Enrico T. gefunden wurde, nennt er einen „Leuchtsignalgeber“. Soll heißen: Alles ganz harmlos. #nsu
Enrico Theile wird nochmals vorgeladen, und dann wird man erneut ausserhalb des Gerichtssaales mit allen legalen und illegalen Mitteln versucht haben, ihn zu einer anklagegemässen Aussage zu überreden. Zuckerbrot und Peitsche, das Repertoire ist riesig.
Die Antifa-Nebenklage meint dazu:
[Links nur für registrierte Nutzer]Theile bestritt jede Verbindung zu dem Waffengeschäft. Jürgen Länger, ein weiterer Beteiligter an dem Waffengeschäft, sei ein Kumpel, den kenne er aus der Nachbarschaft. Auch den Schweizer Beteiligten an dem Waffengeschäft, Hans Ulrich Müller, kenne er schon lange, habe ihn auch mal im Urlaub in der Schweiz besucht. Er habe sich mit Müller auch einmal über das Fahndungsplakat wegen der „Döner-Morde“ unterhalten, der habe auch etwas von einer Hausdurchsuchung in der Schweiz erzählt. Mehr wollte er von dem Gespräch nicht erinnern – dabei blieb er auch, nachdem der Vorsitzende Richter ihm deutlich machte, dass er ihm die Erinnerungslücke nicht abkauft, und in diesem Zusammenhang auch eine frühere Verurteilung Theiles wegen Falschaussage ansprach. Auch an Gespräche mit Jürgen Länger oder mit Müller über Länger wollte Theile sich nicht erinnern.
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Der sichtlich genervte Vorsitzende unterbrach Theiles Vernehmung gegen 16 Uhr – sie wird an einem späteren Termin fortgesetzt werden. Klar ist, dass dem Zeugen, wenn er bei seiner Aussage bleibt, ein Strafverfahren wegen Falschaussage gewiss ist – allerdings wahrscheinlich erst nach Abschluss des Münchner Verfahrens.
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