Es war ein merkwürdiger Prozess, die beiden vermutlichen Täter waren bereits Tot, und Frau Beate Z. hätte man höchstens wegen einer Mitwisserschaft anklagen können, Etwas in Brand zu stecken wird von Tätern gemacht um Spuren und Beweise zu vernichten, aber warum Beweise vernichten wenn man eine Selbstbezichtigung hinterlässt.