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Thema: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

  1. #37811
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Entgegen hierzustrang anderslautenden Behauptungen wurden die schriftlichen Urteilsbegründungen des NSU-Prozesses bislang nicht veröffentlicht. Lediglich einige Details der mündlichen Urteilsbegründungen wurden in der Presse gemeldet, die jedoch der hiesige Forum-Mainstream pauschal als Lügenpresse bezeichnet. Somit halte ich eine Vorab-Diskussion über die vom Gericht gewürdigten Beweise zum jetzigen Zeitpunkt für müßig und unergiebig - ein wenig Geduld ist angesagt.

    Nebenbei bemerkt: Die Verteidiger der nunmehr Verurteilten kündigten die Revision der Urteile an, sobald ihnen die schriftlichen Urteilsbegründungen vorliegen werden.
    Versuche es mal mit Logik: eine Beweisaufnahme ohne Beweise ist was?

  2. #37812
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

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    Der wichtigste politische Prozess des angehenden 21. Jahrhunderts ist zu Ende gegangen. Das Urteil kann sich nicht auf Beweise stützen und muss deswegen als rein ideologisch motiviert abgelehnt werden: Im Kampf gegen rechts ist offensichtlich juristisch alles erlaubt.

    1) Die Behauptung vom angeblichen Doppelselbstmord von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wird durch die kriminaltechnische Untersuchung nicht gestützt. Wichtige Spuren weisen auf Mord durch eine dritte Person hin. Polizei-Einsatzleiter Michael Menzel hat Beweisdokumente, unter anderem eine Kamera der Feuerwehr mit Aufnahmen vom Tatort, verschwinden lassen. (Vergleiche COMPACT-Edition „NSU: Die Geheimakten“, S. 10 bis 28)
    2) Die Behauptung, Frau Zschäpe habe Bekennervideos verschickt (ein wesentlicher Grund der Bundesanwaltschaft, sie als Mörderin anzuklagen) wird durch Zeugenaussagen und durch die Auswertung des Briefkasteninhalts widerlegt. (Vergleiche COMPACT-Edition „NSU: Die Geheimakten“, S. 30/31)
    3) Beim Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter am 25.4.2007 in Heilbronn wurden mindestens fünf V-Leute von Polizei und Verfassungsschutz in Tatortnähe gesichtet – aber nicht Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe. Die DNA-Spuren am Tatort stammen von einer unbekannten Person, nicht von den Dreien. Hinweise auf einen islamistischen Täter sowie einen türkischen Doppelagenten in einem Bericht des US-Militärgeheimdienstes DIA beschäftigten das Bundessicherheitskabinett im Dezember 2011 und sind bis 2071 unter Verschluss. Drei Zeugen, die der NSU-Täterschaft widersprachen, starben durch mysteriöse Selbstmorde beziehungsweise einen Unfall. (Vergleiche COMPACT-Edition „NSU: Die Geheimakten“, Seite 39 bis 48)
    4) Der Mord an Halit Yozgat in einem Internetcafé in Kassel am 6.4.2006: Bestätigt ist die Anwesenheit des Verfassungsschutz-Agenten Andreas Temme am Tatort zumindest bis wenige Sekunden vor den tödlichen Schüssen. Er telefonierte mit einem islamistischen V-Mann am Vormittag der Tat und 20 Minuten danach. Die entsprechenden Akten sind bis ins Jahr 2134 (!) unter Verschluss. Verantwortlich: der heutige Ministerpräsident und damalige Innenminister Hessens, Volker Bouffier (CDU). (Vergleiche COMPACT-Edition „NSU: Die Geheimakten“, Seite 61 bis 74)
    5) Die Herkunft der Mordwaffe Ceska ist völlig unklar. Der im Prozess behauptete Bezug aus der Schweiz basiert nur auf dünnen Indizien, das LKA Bayern hat der These des BKA lange wiedersprochen. Der Fund der angeblichen Tatwaffe im Brandschutt der Wohnung des Zwickauer Trios ist in den polizeilichen Akten nicht korrekt ausgewiesen. Der Verdacht: Die Ceska wurde nachträglich platziert. (Vergleiche COMPACT-Edition „NSU: Die Geheimakten“, Seite 75 bis 82)
    In der Besprechung der ersten Ausgabe der COMPACT-Sonderausgabe zum NSU urteilte die Thüringer Allgemeine: „Elsässer stellt durchaus legitime Fragen, die in einer demokratischen Gesellschaft nicht nur gestellt werden dürfen, sondern im Interesse der Wahrheitsfindung und aus Respekt vor den Opfern sogar gestellt werden müssen.“
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  3. #37813
    §130 Demokratie pur ! Benutzerbild von Systemhandbuch
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    ///gekürzt SHB/// ...Somit halte ich eine Vorab-Diskussion über die vom Gericht gewürdigten Beweise zum jetzigen Zeitpunkt für müßig und unergiebig - ein wenig Geduld ist angesagt.[...]
    So in etwa 120 Jahre genügen Dir, oder ?

  4. #37814
    §130 Demokratie pur ! Benutzerbild von Systemhandbuch
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Versuche es mal mit Logik: eine Beweisaufnahme ohne Beweise ist was?
    Das ist für mich ab heute "das Kurti" !

  5. #37815
    §130 Demokratie pur ! Benutzerbild von Systemhandbuch
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Rolf1973 Beitrag anzeigen
    [...]Wären die Deutschen nicht so verdammt desinteressiert und apathisch, wie sie es leider nun mal sind,
    gäbe es nicht den Hauch der Spur einer Chance für diesen grotesken Fake von Rechtsstaat, mit dieser
    Geschichte durchzukommen!
    Der Fall hat tatsächlich das Potential die CDU/CSU-Ära zu beenden. Bologna läßt grüßen. Aber wer weiß schon, wie es ausgeht.

  6. #37816
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Systemhandbuch Beitrag anzeigen
    Das ist für mich ab heute "das Kurti" !
    Gute Antwort

  7. #37817
    Freigeist Benutzerbild von Nereus
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
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    Der wichtigste politische Prozess des angehenden 21. Jahrhunderts ist zu Ende gegangen. Das Urteil kann sich nicht auf Beweise stützen und muss deswegen als rein ideologisch motiviert abgelehnt werden: Im Kampf gegen rechts ist offensichtlich juristisch alles erlaubt.
    Antifa-Rache des abgehafterten DDR-Personals mit der Hilfe von nichtdeutschen Gelbmützen und FDJ-VVN-Merkel: Nie wieder Deutschland!
    Geändert von Nereus (13.07.2018 um 22:49 Uhr)
    Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

  8. #37818
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Versuche es mal mit Logik: eine Beweisaufnahme ohne Beweise ist was?
    Strafbare Rechtsbeugung?
    Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

  9. #37819
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
    Strafbare Rechtsbeugung?
    Da noch nicht. Erst wenn sich im späteren Urteil auf Beweisaufnahme berufen wird, die keine Beweise geliefert hat.

    Bis dahin ist es nur Steuergeldverschwendung.

  10. #37820
    Klimaschurke Benutzerbild von mabac
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Das deutsche "Neonazis", eine sogenannte terroristische Vereinigung, eine US-amerikanische Comicfigur, den Pink Panther, für ihre "Bekennervideos verwendet haben soll, ist geradezu amüsant.
    Früher waren Dick und Doof zwei Personen.
    Till Backhaus

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