Es ist ein ungewöhnlicher Schritt der Bundesanwaltschaft: In einem offenbar an die Presse lancierten Antrag auf Haftverlängerung hat die Karlsruher Behörde bereits jetzt die Anklage skizziert, die sie erst im Oktober gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe erheben will. Danach soll sich die 37-Jährige wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Mittäterschaft an zehn Morden und 14 Banküberfällen, versuchten Mordes in Zusammenhang mit einer Brandstiftung und Mordversuchs im Zusammenhang mit zwei Sprengstoffanschlägen in Köln vermutlich ab Anfang 2013 vor Gericht verantworten.
Mitte Mai hatte der Bundesgerichtshof bei der letzten Haftprüfung im Fall Zschäpe mehr Tempo in den Ermittlungen und eine baldige Anklageerhebung angemahnt. Insoweit dürfte die jetzt vorgelegte Begründung für eine Haftverlängerung auch eine Art Testballon aus Karlsruhe sein – aus der Reaktion des BGH kann die Bundesanwaltschaft ableiten, ob eine solch umfängliche Anklage gegen Zschäpe Aussicht hat, von einem Gericht angenommen und verhandelt zu werden.
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Eine mögliche Mittäterschaft, also die mittelbare oder unmittelbare Teilnahme an Planung und Durchführung der Verbrechen, ließe sich nur anhand von Indizien nachweisen. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass Zschäpe an einem der Tatorte oder in dessen Nähe gewesen ist. Auch konnte bislang nicht ausgeschlossen werden, dass es nicht noch weitere Täter gibt.
Dafür, dass nur Mundlos und Böhnhardt alle Taten begangen haben, sprechen lediglich Indizien, wie die Tatwaffen und das sogenannte Bekennervideo der NSU, die sich in der Hinterlassenschaft der drei fanden.
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Noch prekärer ist die Beweislage bei den Banküberfällen: Bislang können nur fünf Fälle Mundlos und Böhnhardt zugeordnet werden, weil Teile der Beute und die verwendete Tatwaffe gefunden wurden. Ob man aber auch die übrigen neun, bislang unaufgeklärten Raubüberfälle den beiden zurechnen kann, bleibt aufgrund der schwachen Indizienlage zweifelhaft.
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Geradezu abenteuerlich klingt eine weitere Indizienkette. Demnach hätten sich auf einer in Zwickau geborgenen DVD zwei Fotos gefunden, die Böhnhardt und Zschäpe zeigen. Offenbar hatten die beiden gewettet, bis zu einem bestimmten Tag im Jahr 2004 ein bestimmtes Körpergewicht zu erreichen. Für den Fall des Scheiterns sollte der Verlierer „200 Videoclips schneiden“. Schlussfolgerung der Ermittler: Da beide Wettkandidaten offenbar das Bearbeiten von Videoclips beherrschen und das Bekennervideo aus Diversen solcher Clips besteht, haben beide auch an der Herstellung des NSU-Films mitgewirkt.
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