Ziemlich dumm-dreiste Reaktion nachdem man offenbar nichts zu den juristisch-rechtshistorischen Fragestellungen beitragen konnte.
Mann kann sicher argumentieren, dass Luxemburg+Liebknecht sich ausserhalb des Rechts stellten, wegen ihrer landesfeindlichen Umtriebe, und deswegen nichr ermordungsfaehig waren. Ferner waren sie ja auch so gemeingefaehrlich, dass sie eliminiert werden mussten.
Aber ich will das schon noch genauer wissen. Was war die juristische Rechtfertigung fuer die Toetung der beiden? Und wie ist das (aus damaliger Sicht) zu bewerten?