Umfrageergebnis anzeigen: Wenn durch Volksabstimmung mit qualifizierter Mehrheit bestätigt, was würdet ihr anerkennen?

Teilnehmer
16. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Das GG als Verfassung so wie es jetzt ist.

    3 18,75%
  • Das GG als Verfassung erweitert um Volksabstimmungen auf Bundesebene

    14 87,50%
  • Eine neue Verfassung, die aber Dinge enthält, die ihr eigentlich ablehnt. (Bitte in einem Posting erweitert beantworten

    4 25,00%
Multiple-Choice-Umfrage.
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Thema: Die etwas anderen Verfassungsfragen.

  1. #71
    GESPERRT
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    Standard AW: Die etwas anderen Verfassungsfragen.

    Historisch gesehen gab es zwei Möglichkeiten, die BRD und die zusammenbrechende DDR neu zu organisieren:

    1. Beitritt der DDR zum Geltungsbereich der BRD nach Artikel 23
    2. Die Wiedervereinigung Deutschlands nach Artikel 146


    Die erste Möglichkeit, also der Beitritt nach Artikel 23, ist schlussendlich aus rein praktischen Erwägungen vorgezogen worden, da so eine schnellere Abwicklung der DDR möglich war. So kam Gaby zügig zu ihrer ersten Banane:




    Damit war aber die eigentliche Wiedervereinigung per Verfassung nicht vom Tisch und es gab seinerzeit eine durchaus hitzige Debatte.
    Die Auswirkungen der Debatte sind heute in Details zu finden, unter anderem:
    • Der Artikel 146 wurde nicht gestrichen, sondern nur abgeändert.
    • Das Grundgesetz trägt seinen Namen noch heute
    • Im Einigungsvertrag wird empfohlen, sich "mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung" zu befassen (bis zum 05.06.1992!)


    Die Hintergründe sind im Spiegel-Artikel [Links nur für registrierte Nutzer] detailliert beschrieben.

    Bleibt also festzustellen, daß es bisher nur einen Beitritt der Bundesländer der ehemaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gab und keine Wiedervereinigung, wie sie nach Artikel 146 hätte geschehen können und sollen und heute noch offen ist. Der Begriff falsche Begriff Wiedervereinigung sorgt für die Unklarheiten.

    Carlo Schmid äußerte sich grundsätzlich zur Beitrittslösung:
    Auch der Beitritt aller deutschen Gebiete wird dieses Grundgesetz nicht zu einer gesamtdeutschen Verfassung machen können. Diese wird es erst dann geben, wenn das deutsche Volk Inhalt und Form seines politischen Lebens in freier Entschließung bestimmt haben wird.
    Um die "freie Entschließung" sind wir (ganz besonders die Ex-DDRler) bis heute betrogen worden, keine volksgewählte Verfassung, keine Elemente direkter Demokratie, nix dergleichen in Sicht.

    -----------

    Nun aber zur eigentlichen Frage.
    Dort fehlt die Antwortoption, die ich ankreuzen wollen würde:
    "Die vom Volk ausgearbeitete und vorgeschlagene Verfassung ist großartig. Ich freue mich auf das wiedervereinigte und souveräne Deutschland".

    Wie man so eine liebenswerte Verfassung hinbekommt, kann man aktuell bei der wenig bekannten [Links nur für registrierte Nutzer] beobachten und abschauen!

    Würde das Deutsche Volk sich in einer Volksabstimmung für das Abnicken des Grundgesetzes, ggf mit ein wenig direkter Demokratie-Light, also für Option 1 oder 2, entscheiden, dann würde ich mich vehement für die sanfte Euthansie der Deutschen einsetzen.

  2. #72
    GESPERRT
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    Standard AW: Die etwas anderen Verfassungsfragen.

    Ich habe die dritte Möglichkeit ausgewählt ,da das GG als deutsche Verfassung größtenteils unbrauchbar ist bzw. es einfach nur ein Armutszeugnis wäre, wenn wir diese fremdgegebene Verfassung beibehalten würden anstatt uns selbst eine eigene zu geben.

  3. #73
    Mitglied Benutzerbild von Queerat
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    Standard AW: Die etwas anderen Verfassungsfragen.

    Die Frage ist kompliziert.

    Wichtigste Frage die ich dazu habe: Was ist qualifizierte Mehrheit?

    Um das Grundgesetz zu ändern wäre für mich eine 2/3-Mehrheit erforderlich und ein Mindestmaß an Wahlbeteiligung, wie zB 50%.

    Ein Volksentscheid mit einfacher Mehrheit und nicht festgelegter Wahlbeteiligung wäre eine Farce.

    Auch der Volksentscheid zum Nichtraucher-Schutz in Bayern wäre bei mir schon an einer Mindestwahlbeteiligung von 50% gescheitert...

    Weil wenn nicht einmal 50% der Wahlberechtigten es für wichtig halten ihre Stimme abzugeben, dann ist es der Mehrheit egal und dann muss kein Gesetz geändert werden.
    Mut Freiheit zu leben, Freiheit zu schützen und die Grenzen der Freiheit zu erkennen

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