Zitat von
torio
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied am Montag in zweiter Instanz, dass David G. im November 2010 von einem Türsteher wegen seiner Hautfarbe ungerechtfertigt diskriminiert worden sei. Die Richter sprachen dem 18 Jahre alten Mann eine Entschädigung in Höhe von 900 Euro zu und revidierten damit eine Entscheidung des Landgerichts Tübingen, das G. kein Geld zugesprochen hatte.
Der Kläger hatte geltend gemacht, am Eingang der Diskothek in Reutlingen von einem Türsteher mit den Worten abgewiesen worden zu sein, es seien „schon genug Schwarze drin“. In der ersten Instanz wies das Landgericht Tübingen den Betreiber zwar an, David G. den Zutritt aufgrund seiner Hautfarbe nicht mehr zu verweigern. Allerdings wurde dem Kläger keine Entschädigung gewährt.
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